Planungsleistungen für den Ausbau des RuhrtalRadwegs im Rahmen der IGA 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 61.098.23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Annenstr. 111 b
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58453
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 23025816006
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.witten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Ausbau des RuhrtalRadwegs im Rahmen der IGA 2027
Planungsleistungen für den Ausbau des RuhrtalRadwegs im Rahmen der IGA 2027
58452 Witten
Im Hinblick auf die internationale Gartenausstellung (IGA) 2027 möchte die Stadt Witten den RuhrtalRadweg (RTRW) aufwerten. Besonders im Muttental soll der RuhrtalRadweg als wichtige Verbindungsachse gestärkt werden und in Verbindung mit anderen baulichen Projekten das Muttental für Besucher attraktiver zu gestalten. Dazu wurde in der Vergangenheit ein erstes Maßnahmenpaket für den RuhrtalRadweg auf Wittener Stadtgebiet von dem Planungsbüro DTP erstellt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima (ASUK) der Stadt Witten beschlossen.
Um die beschlossenen Maßnahmen nun bis zur IGA im Jahr 2027 umzusetzen, möchte die Stadt Witten ein externes Planungsbüro bzw. eine Planungsgemeinschaft beauftragen. Das sogenannte Starterpaket für die Stadt Witten enthält dabei ausgewählte Abschnitte, in denen die Maßnahmen aus der DTP-Studie bis Ende 2026 baulich fertiggestellt werden sollen. Konkret davon erfasst werden die Flächen zwischen dem Anschlusspunkt des RuhrtalRadwegs an die Ruhrstraße im Osten (Abschnitt 32c, DTP-Studie), bis zu dem Bereich "In der Lake" im Westen (Abschnitt 46, DTP-Studie). Das davon abgeleitete Maßnahmenpaket beinhaltet die folgenden Teilprojekte, deren Planung Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist:
- Ausbau der Fahrradstraße (Nachtigallstraße) und die Neuanlegung eines begleitenden Gehwegs
- Entwässerungsanlagen für die Fahrradstraße
- Bauliche Anpassung des Kreuzungsbereiches des bestehenden Bahnübergangs Nachtigallstraße
- Bauliche Anpassung des Kreuzungsbereiches des bestehenden Bahnübergangs Muttentalstraße
- Errichtung eines neuen Bahnübergangs im Bereich des geplanten Besucherzentrums des LWL-Museums Zeche Nachtigall incl. einer behindertengerechten Rampe zur Überwindung des Höhensprungs zum Museumareal und incl. Wegestück bis zur Nachtigallstraße
- Wegeverbindung vom ehemaligen Bahnhofsgelände zur Zeche Nachtigall
- Aus- bzw. Umbau der bestehenden Weiche Nr. 32 im Gleisanschluss Zeche Nachtigall
Der Auftrag soll die Planungsleistungen entsprechend der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 inkl. der Erstellung der Unterlagen für den Antrag auf planungsrechtliche Zulassungsentscheidung nach § 18 AEG bei der Bezirksregierung (Rückbau Weiche 32 / Neubau BÜ als Zugang zum Museum) umfassen. Weiterhin sollen die Ausführungsplanung entsprechend HOAI-Leistungsphase 5 sowie die Leistungen entsprechend der HOAI-Leistungsphasen 6 bis 9 optionaler Bestandteil des Auftrags sein.
Das Verfahren richtet sich an Planungsbüros mit Expertise in den Bereichen Verkehrsanlagen Straße und Schiene sowie Entwässerungsanlagen.
Der Planungsbeginn ist im 4. Quartal 2023 und der Baubeginn im Jahr 2025 vorgesehen.
Stufenweise Beauftragung. Nähere Angaben zu den optionalen Leistungen erfolgen im Leistungsverzeichnis, im Rahmen der Angebotsaufforderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in, Ingenieur/in oder Beratende/r Ingenieur/in zu tragen oder nach den EG- Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in, Ingenieur/in oder als Beratende/r Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n entsprechenden Architekten/in, Ingenieur/in oder Beratende/n Ingenieur/in benennen.
Mindestkriterien:
1. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Mittel von mehr als 1 Mio. EUR netto.
2. Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen oder die Erklärung des Bieters über die Absicht zum Abschluss einer Beruf- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen über die Versicherungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden, mindestens zweifach maximiert bei natürlichen und mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen.
Mindestkriterien:
Je Geschäftsjahr sind mindestens 10 Projektbearbeiter/innen als Inhaber/in oder festangestellte Mitarbeiter/innen, davon 8 in der Projektbearbeitung, nachzuweisen. Gewertet wird der Durchschnittswert der letzten drei Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gewertet. Gewertet werden Mitarbeiter/innen mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden. Mitarbeiter/innen zwischen 20 und 35 Wochenstunden werden anteilig bewertet (z.B. Mitarbeiter/innen mit 20 Wochenstunden = 0,57 und Mitarbeiter/innen mit 30 Wochenstunden 0,86).
Mindestumsatz von 1 Mio. EUR/Jahr netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindestkriterien: Zwei Referenzobjekte (genaue Beschreibung siehe unten): Leistungserbringung Projektleitung für ein Objekt bezogen auf die Leistungsbilder Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerk.
Referenz Verkehrsanlagen Straße / Entwässerung: mindestens Honorarzone II und Baukosten über 2 Mio. Euro brutto.
Referenz Verkehrsanlagen Bahnübergänge: mindestens Baukosten 0,5 Mio Euro brutto.
Der Abschluss der Leistungsphase 8 liegt in den letzten 5 Jahren (01.03.2018 - 28.03.2023). Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein. Ein Referenzobjekt muss zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
Referenzprojekt Nr. 1:
Folgende objektive Kriterien werden zur Bewertung der Referenz angesetzt:
- Vergleichbarkeit zur Bauaufgabe im Hinblick auf die Baumaßnahme und Honorarzone im Bereich Straßenplanung (Verkehrsanlagen) inkl. Kanalplanung (Ingenieurbauwerke)
- Beauftragte Projektstufen
- Leistungszeitraum
- Projektgröße (z.B. Länge anhand der laufenden m Verkehrsanlage)
- anrechenbare Kosten (KG 300) in Euro brutto i. S. § 48 HOAI 2021,
- Öffentlicher Auftraggeber i. S. § 99 GWB.
Referenzprojekt Nr. 2:
Folgende objektive Kriterien werden zur Bewertung der Referenz angesetzt:
- Vergleichbarkeit zur Bauaufgabe im Hinblick auf die Baumaßnahme und Honorarzone im Bereich der Planung der Verkehrsanlagen von Bahnübergängen - bahnseitiger Teil und straßenseitiger Teil - (ohne LST-Planung), inkl. Erarbeitung des Genehmigungsantrages für ein Verfahren nach § 18 AEG, also Lph 4
- Beauftragte Projektstufen
- Leistungszeitraum
- Projektart : Anzahl Gleise und Art der techn. Sicherung des BÜ
- anrechenbare Kosten (KG 300) in Euro brutto i. S. § 48 HOAI 2021,
- Öffentlicher Auftraggeber i. S. § 99 GWB.
Die Gewichtung der Unterkriterien ist der Eignungskriterienmatrix zu entnehmen.
Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der Auftraggeber nicht fest, d. h. es ist zulässig, dass Bewerber mehr als die geforderte Mindestreferenz einreichen. Für den Fall, dass ein Bewerber mehr als eine Referenz einreicht, hat er anzugeben, welche Referenz der Auftraggeber für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die erste eingereichte Referenz seiner Auswahl zu Grunde legen.
Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des/der Architekten/Architektin bzw. des/der Ingenieurs/Ingenieurin gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Absatz 1 oder 2 VgV benennen.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue u. Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen. Bewerber müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB abgeben (ist Bestandteil des einzureichenden Dokuments "230331_Teilnahmeantrag"). Bewerbergemeinschaften:
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.
Form der Nachweise:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder beratende/r Ingenieur/in zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder als beratende/r Ingenieur/in tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer/innen müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n entsprechende/n Architekten/Architektin oder beratende/n Ingenieur/in benennen.
Hinweis: Die Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich in der KW 27 (Sommerferien) stattfinden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMUYWT2N7HY1
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland