Fachliche Betreuung der Offenland-Biotopkartierung 2023 - 2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachliche Betreuung der Offenland-Biotopkartierung 2023 - 2025
Für die Offenland-Biotopkartierung 2023 - 2025 soll ein Büro beauftragt werden, die fachliche Betreuung der Kartierenden zu übernehmen. Wichtige Aufgaben des Betreuungsbüros sind die Geländebetreuung, Qualitätskontrollen im Gelände, die Überprüfung der Kartierergebnisse sowie die Bearbeitung von Problemfällen und Fragen.
Im Rahmen der FFH-Berichtspflicht werden in den nächsten Jahren umfangreiche Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen (LRT) in Baden-Württemberg benötigt. Da es sich bei einem Großteil der LRT zugleich um gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG handelt, wird eine Verknüpfung der beiden Erhebungen durchgeführt.
Die LUBW als Auftraggeber ist verantwortlich für die Durchführung der Biotopkartierung. Diese soll mindestens alle 12 Jahre wiederholt werden. Die Kartierer/innen müssen folgendes erfassen:
- Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope
- In den kartierten Biotopen Abschätzung der Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen
- Flächenscharfe Erfassung der LRT 6510 "Magere Flachland-Mähwiesen" und 6520 "Berg-Mähwiesen" in Erfassungseinheiten mit A, B, C Bewertung nach Management-plan-Handbuch
- Stichprobenartige Erhebung des LRT 3260 ""Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion"
Die Arbeiten zur Einführung und Betreuung der Kartierer/innen werden vom Auftraggeber an einen Auftragnehmer, ein sogenanntes Betreuungsbüro vergeben.
Bei der Angabe "Gesamtwert der Beschaffung" handelt es sich um einen Maximalbetrag.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Um die vertraglichen Aufgaben erfüllen zu können, sind folgende Kompetenzen des Betreuungsbüros zwingend erforderlich: Das Büro muss über eine extrem hohe Fachkompetenz und ein hohes Spektrum an Fachwissen verfügen. Für die fachgerechte Betreuung der zahlreichen Kartierbüros sind umfangreiche Erfahrungen in der Biotopkartierung, der FFH-Mähwiesenkartierung und allgemein der FFH-Lebensraumtypenkartierung erforderlich.
Alle eingesetzten Personen des beauftragten Büros müssen das komplette Spektrum an Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen (LRT), die in Baden-Württemberg vorkommen, sehr gut kennen. Dabei ist ein landesweiter Überblick zwingend notwendig, um die in den einzelnen Naturräumen auftretenden unterschiedlichen Ausprägungen der LRT zweifelsfrei zuordnen zu können. Kenntnisse der LRT und Biotoptypen aus räumlich enger umgrenzten Bereichen sind daher nicht ausreichend. Die beauftragten Personen müssen in der Lage sein, Grenzfälle, z. B. bei den FFH-Mähwiesen, zu klären. Das Betreuungsbüro muss über herausragende Arten- und Vegetationskenntnisse sowie sehr gute Landes- und Naturraumkenntnisse verfügen, da Baden-Württemberg ausgesprochen divers ist. Für eine zuverlässige Kartiererbetreuung sind bei einem Projekt dieser Größenordnung entsprechende Referenzen unerlässlich.
Ebenso ist eine Mindestanzahl von für das Projekt zur Verfügung stehenden MitarbeiterInnen im Betreuungsbüro eine sehr wichtige Voraussetzung. Aufgrund der Anzahl der zu betreuenden Kartierenden (zwischen 70-90) muss der Betreuungsauftrag durch mehrere Personen (mindestens 6 Personen) wahrgenommen werden. Die Zuordnung erfolgt dabei i. d. R über den Kartierraum (kreisweise).
Um ein landesweit einheitliches Vorgehen zu erreichen, ist es unabdingbar, dass sich die einzelnen Betreuungspersonen auf kurzem Wege immer wieder austauschen und gegenseitig eichen und immer auf dem gleichen Informationsstand sind. Dies ist nach Einschätzung des Fachreferates nur möglich, wenn die Betreuung durch ein Büro erfolgt. Eine Aufteilung in Lose, die an verschiedene Büros vergeben werden, wäre nicht zielführend, völlig gleich ob räumliche oder fachliche Lose, da die unabdingbare Abstimmung auf kurzem Wege und ein einheitlicher Informationsstand nicht sichergestellt sind. Zwar könnte dadurch die zu fordernde Mindestanzahl an für das Projekt zur Verfügung stehenden MitarbeiterInnen je Büro reduziert werden, es sind jedoch nicht hinnehmbare Qualitätseinbußen in der Betreuung zu erwarten.
Aus diesen Gründen erfüllt lediglich das Institut für Botanik und Landschaftskunde (IBL) die fachlichen und personellen Voraussetzungen zur Erfüllung des Auftrags.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fachliche Betreuung der Offenland-Biotopkartierung 2023-2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Angabe "Angaben zum Wert des Auftrags" handelt es sich um einen Maximalbetrag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.