Netzwerkswitche Klinikum Lippe
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerkswitche Klinikum Lippe
Switche und Zubehör für den Neubau der Klinikum Lippe GmbH in Detmold
Detmold
In Detmold entsteht ein neues Bauteil des Klinikums Lippe. In diesem Bauteil werden unter anderem ein OP-Trakt mit 4 Sälen, eine Intensivstation und eine Abteilung für verschiedenste endoskopische Untersuchungen untergebracht sein.
Diese Funktionseinheiten müssen natürlich auch an das klinikweite Netzwerk angeschlossen werden, wozu sowohl Netzwerkswitche als auch das betriebsnotwendige Zubehör beschafft werden müssen. Dies sind Lüftermodule, Netzteile bzw. Netzgeräte, Transceiver-Module und Direktanschlusskabel.
Bei dem oben angegebenen Beschaffungswert handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Beschaffung. Der tatsächliche Wert der Beschaffung ist ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des geplanten Auftragnehmers, und der Wert von 0.01 EUR wurde zur Erfüllung der Anforderung dieses Formulars eingegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das Klinikum Lippe nutzt an seinen Standorten eine umfangreiche Basis von Netzwerkkomponenten des Herstellers HPE Aruba, es wird eine Lösung mit einem einheitlichen Betriebssystem vom Access Switch bis zum Core-Switch eingesetzt. Die Mitarbeiter der IT sind daher auf den Betrieb der Switche von HPE Aruba geschult.
Das Netzwerk muss auf das Bauteil C des Krankenhauses in Detmold erweitert werden.
Nachdem konkrete Liefertermine für zuletzt noch fehlende technische Gebäudeausrüstung (Klimatechnik, Belüftung, etc.) für dieses Bauteil mitgeteilt wurden und damit die Eröffnung und Belegung der Stationen voraussichtlich schon ab Sommer 2023 möglich sind, bedarf es jetzt einer sehr kurzfristigen Implementierung der grundlegenden IT-Infrastruktur.
Da diese homogen zur IT-Infrastruktur des bestehenden Klinikums sein soll, ist die Beschaffung von Geräten des Herstellers Aruba unumgänglich.
Infolge der lang anhaltenden, pandemiebedingten Lieferschwierigkeiten gab es bisher keine präzisen Aussagen über konkrete Liefertermine der Hardware-Komponenten, die für das Bauteil geplant waren.
Durch einen im November erfolgreichen Hackerangriff bestand direkter, unmittelbarer Handlungsbedarf, um den stationären Betrieb unseres KH aufrechterhalten zu können. In diesem Zusammenhang hat der Klinikum Lippe GmbH u.a. die Comnet GmbH direkt bei der Beseitigung der Folgen, der Eindämmung des Schadens und der Verhinderung einer Schadensausweitung sowie einem Neuaufbau der IT-Infrastruktur fachlich unmittelbar behilflich sein können. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass ein Großteil der Hardware-Komponenten, die für das Bauteil C geplant sind, bei der Comnet GmbH verfügbar ist.
Um die dringend benötigte Hardware nun schnellstmöglich zu erhalten, soll daher die Belieferung durch die Comnet GmbH erfolgen, um die Inbetriebnahme der Stationen so früh wie möglich zu gewährleisten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Switche + Zubehör Neubau Klinikum Lippe
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1.Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1,2 und 3 sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB
4. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]