verholzte Grünabfälle ab 01.08.2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73726
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]00
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-es.de
Abschnitt II: Gegenstand
verholzte Grünabfälle ab 01.08.2023
Häckseln, Umsetzen, Schieben und Kompostieren von verholzten Grünabfällen, die Transporte zwischen den einzelnen Grünschnitt-Sammelplätzen und Kompostierungsanlagen und die Abnahme von verholzten Grünabfällen.
Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland
1. Häckseln/Hacken von unbehandelten Grünabfällen auf Grünschnitt- Sammelplätzen und Gesamtübernahme des Häckselgutes/Hackgutes an der Anfallstelle (Vollentsorgung) (25.000 m³/a).
2. Häckseln/Hacken von unbehandelten Grünabfällen auf Kompostierungsanlagen (70.000 m³/a).
3. Herstellung und Übernahme von thermisch verwertbaren Material auf Kompostierungsanlagen (35.000 m³/a).
4. Umsetzen des Häckselgutes (47.000 m³/a).
5. Absieben von Fertigkompost (10.000 m³/a) einschließlich Aufsetzen auf Tafelmieten und Übernahme von Überkorn
(8.000 m³/a).
6.1 Transport von unbehandelten Grünabfällen auf Volumenbasis (8.000 m³ * 8 km/a)
6.2 Alternativ Transport von unbehandelten Grünabfällen auf Volumenbasis (5.000 m³ * 8 km/a) und Teil-Übernahme von unbehandelten Grünabfällen auf den Grünschnitt-Sammelplätzen (3.000 m³/a)
6.3 Transport von unbehandelten Grünabfällen auf Gewichtsbasis (800 t x 14 km/a)
6.4 Transport von Häckselgut (16.000 m³ * 13 km/a)
6.5 Transport von Kompost (4.000 m³ * 13 km/a)
7. Zusammenschieben von Grünabfällen (135/a).
8. Streuobstwiesen: Häckseln/Hacken von Baum- und Strauchschnitt aus Streuobstwiesen und Gesamtübernahme des Häckselgutes/Hackgutes an der Anfallstelle (Vollentsorgung) (7.500 m³/a).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Denkendorf
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73770
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.