Gebäudereinigung in städtischen Liegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-9-20-Kö-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sankt Augustin
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53757
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in städtischen Liegenschaften
Gebäudereinigung für die städtischen Liegenschaften der Stadt Sankt Augustin für den Zeitraum 07.08.2023 bis 31.12.2025, mit der Option der Verlängerung um ein Jahr. Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 26 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 4.070.700 m2 und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 31.590 m2.
53757 Sankt Augustin
Gebäudereinigung für die städtischen Liegenschaften der Stadt Sankt Augustin für den Zeitraum 07.08.2023 bis 31.12.2025, mit der Option der Verlängerung um ein Jahr. Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 26 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 4.070.700 m2 und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 31.590 m2.
Option der Verlängerung um ein Jahr
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag auch objektweise mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, vorbehalten.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (Vordruck Anlage 9 ist zu verwenden)
- Im Falle einer Bietergemeinschaft hat diese eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass die Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch handelt, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter genannt wird. (Formblatt 234 ist zu verwenden)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter Umsatz keine Mindestbedingung) (Vordruck Anlage 8 ist zu verwenden)
- Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Falle der Beauftragung abgeschlossen wird und über den Zeitraum der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird.
Berufshaftpflichtversicherung:
- mindestens 500.000 € für Sachschäden,
- 1.000.000 € für Personenschäden,
- 50.000 € für Abwasserschäden und
- 50.000 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden.
Die Haftung wird in jedem Fall als unbegrenzt und insoweit unabhängig von den nachgewiesenen Deckungssummen, vereinbart.
- Eigenerklärung über vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners, Angabe der ausgeführten Leistung und des Auftragswertes so wie der Leistungszeit (Mittel der Eignungsprüfung, Referenzen sind keine Mindestbedingung) (Vordruck Anlage 8 ist zu verwenden)
- Eigenerklärung über die technische Ausrüstung, die Anzahl der Mitarbeiter und die Maßnahmen des Bieters zur Sicherstellung des Personaleinsatzes. (Vordruck Anlage 8 ist zu verwenden)
- Eigenerklärung des Bieters über die berufliche Qualifikation und die berufliche Befähigung der vorgesehenen technischen Leitung. (Vordruck Anlage 8 ist zu verwenden)
Gebäudereiniger-Handwerk
Gebäudereiniger-Handwerk, gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerber, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Sankt Augustin
Es sind zur Öffnung der Angebote keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem in Abschnitt I.3 genannten Vergabeportal zum Download bereitgestellt. Angebote können nur noch elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bieterfragen:
Bieterfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert.
Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen. Auskünfte werden nicht telefonisch erteilt; eine dennoch telefonisch erteilte Auskunft wäre im Übrigen unverbindlich.
Direkte Kontaktaufnahme mit der Fachabteilung oder dem beauftragten Beratungsunternehmen sind nicht erlaubt.
Allgemeiner Hinweis:
Sofern in diesem Text lediglich die männliche Form einer Person verwendet wird (z.B. Projektleiter bzw. Projektmitarbeiter), bezieht sich diese Form auf die dargestellte Funktion der Person. Diese Form wird lediglich aus Gründen einer möglichst komprimierten Darstellung der Anforderungen an die Leistung verwendet und versteht sich immer mit dem Zusatz „(m/w/d)“.
Hinweis zur Prüfung:
Die Bezeichnung "Los 3" in den Vergabeunterlagen bezieht sich auf die Ausschreibung von 2022. Die 26 Objekte werden in einem Los mit der Bezeichnung "Los 3" ausgeschrieben.
Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten, dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft.
Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk zuzüglich der aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge zu Beginn der Vertragslaufzeit aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn.
Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung zu Beginn der Vertragslaufzeit sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen nach o.g. Prüfungsparametern im Verhältnis zum hierzu angegebenen Wert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]