Dachmarke Personalmarketing Referenznummer der Bekanntmachung: FM-2023-007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Dachmarke Personalmarketing
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, sucht zur Weiterentwicklung der Nachwuchsgewinnung eine Agentur, die Personalmarketing-Maßnahmen unter einer neu zu etablierenden Dachmarke bündelt und bekannt macht.
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss - Schlossplatz 4 70173 Stuttgart
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, sucht zur Weiterentwicklung der Nachwuchsgewinnung eine Agentur, die Personalmarketing-Maßnahmen unter einer neu zu etablierenden Dachmarke bündelt und bekannt macht.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege einer sog. Budgetausschreibung im Sinne von § 58 Abs. 2 S. 3 VgV. Der Auftraggeber gibt für den ausgeschriebenen Auftrag eine feste Pauschalvergütung (Festpreis) vor und wird die Angebote ausschließlich nach qualitativen Kriterien bewerten. Ziel dieser Vorgehensweise ist, für das ausgeschriebene "Budget" die aus qualitativer Sicht besten Leistungen zu erhalten.
In diesem Sinne erhält der Auftragnehmer für die Ausführung des Auftrags im ersten Vertragsjahr eine pauschale Gesamtvergütung in Höhe von EURO 135.000,00 brutto und im zweiten Vertragsjahr sowie für die beiden optionalen Verlängerungsjahre jeweils eine pauschale Gesamtvergütung von EURO 85.000,00 brutto.
1.
Aufbau einer Wort- und Bildmarke:
Der Auftraggeber benötigt für sein Personalmarketing eine Dachmarke. Unter dieser Dachmarke sind die vielfältigen Karrieremöglichkeiten im Ministerium für Finanzen und in den nachgeordneten Institutionen zu bewerben. Dafür braucht es eine Wort- und Bildmarke. Farbgestaltung und Bildsprache (nicht zwangsläufig der Claim) sollen sich an dem Corporate Design von THE LÄND orientieren.
2.
Erstellung kreativer Inhalte für die Landingpage der Dachmarke:
Im Zuge der Markenentwicklung ist ein Karriereportal zu erstellen, in dem die verschiedenen beruflichen Möglichkeiten sowie die zum Teil schon existierenden Werbekampagnen gebündelt werden. Es handelt sich dabei um die Landingpage der Dachmarke. Technisch wird diese in die Website des Auftraggebers integriert (fm.baden-wuerttemberg.de).
Die Website des Auftraggebers basiert auf einem Typo3-CMS. Der Aufbau der Landingpage soll weitestgehend mit dem zur Verfügung stehenden Typo-Baukasten erfolgen. Technische Arbeiten wie Programmierleistungen, Hosting, etc. sind deshalb nicht Teil dieser Ausschreibung.
Vielmehr sind für die Landingpage kreative Inhalte wie Grafiken und Texte, und ggf. multimediale Elemente wie Videos, zu erstellen. Zudem sind bereits bestehende Werbekampagnen über Grafiken/Verlinkungen in das Karriereportal zu integrieren.
Alle Einstiegs-/Karriereoptionen müssen auf der Seite dargestellt werden.
3.
Entwicklung einer Strategie zur Bekanntmachung:
Um Dachmarke/Karriereportal bekannt zu machen, ist eine effiziente Vermarktungsstrategie zu entwickeln. Bei Konzeption und Wahl der Werbemittel sind die Bewerber frei: Das Ziel bestimmt die Methode. Allerdings liegt der Fokus auf der Online-Vermarktung. Denkbar ist auch, dass Videomaterial produziert wird (Imagefilm oder einzelne Clips/Reels) - sofern dies zu der von den Bewerbern vorgestellten Gesamtstrategie passt und angesichts des Budgets sinnvoll ist.
Zu beachten ist, dass das Karriereportal auch nachdem es gelaunched wurde, fortlaufend bespielt und weiterentwickelt werden muss. Hierfür sind innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Inhalte für die Karriereplattform sowie Werbemaßnahmen für die Erhöhung seiner Sichtbarkeit zu entwerfen.
4.
Erfolgskontrolle und Monitoring:
Die wesentlichen Leistungskennzahlen (KPIs) hinsichtlich der vorgeschlagenen Vermarktungsstrategie sind vierteljährlich aufzubereiten und dem Auftraggeber mitzuteilen. Auf Basis der KPIs wird der Auftragnehmer seine Leistungen in Absprache mit dem Auftraggeber optimieren.
5.
Überprüfung der bereits bestehenden Kampagnen hinsichtlich einer möglichen Anpassung an die neue Dachmarke:
An unterschiedlichen Stellen im Haus existieren bereits diverse Personalmarketing-Kampagnen (Details dazu sind im angehängten Briefing enthalten). Der Auftraggeber strebt langfristig an, diese optisch zu vereinheitlichen und damit einen höheren Wiedererkennungswert zu schaffen. Daher sind die einzelnen Kampagnen im Rahmen des Budgets zu betrachten und erste Ideen und Ansätze zu entwickeln, inwiefern sie die neue Dachmarke visuell adaptieren können. Die tatsächliche Umsetzung dieser Anpassungen ist nicht Teil der gegenwärtigen Ausschreibung.
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den veröffentlichten Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber kann den Auftrag zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Der Auftraggeber wählt die 5 Bewerber, die er zur Abgabe von Angeboten auffordert, in einem mehrstufigen Verfahren aus.
Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
1.
Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
2.
Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten Eignungsnachweise.
3.
Bei insgesamt mehr als 3 geeigneten Bewerbern bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der zu Ziffer III.1.3) lit. a) eingereichten Referenzen. Dabei gilt:
Reicht ein Bewerber zu Ziffer III.1.3) lit. a) mehr als fünf Referenzen ein, soll er die die fünf Referenzen zu Ziffer III.1.3) lit. a) benennen, die der Auftraggeber der Wertung zugrunde legen soll. Fehlt eine solche Angabe, wird der Auftraggeber jeweils die ersten fünf dargestellten Referenzen werten. Die Referenzen werden umso besser bewertet, je mehr sie mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Der Auftraggeber wird die 5 Bewerber zur Abgabe von Angeboten auffordern, deren gewertete Referenzen nach Ziffer III.1.3) lit. a) mit dem ausgeschriebenen Auftrag am besten vergleichbar sind und am meisten erwarten lassen, dass der Bewerber die Ziele des Auftraggebers bestmöglich umsetzen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber sollen möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
- Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind, vgl. Teilnahmeantrag.
- Formlose, unterschriebene Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 S. 1 MiLoG, aus der hervorgeht, dass der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt worden ist, vgl. Teilnahmeantrag.
- Aktueller Auszug des Eintrages des Bewerbers im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH).
Die Bewerber sollen möglichst zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
a)
Formlose Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie zu den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b)
Formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet und das gegen ihn kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
a)
Referenzen aus den letzten drei Jahren zu Aufträgen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
b)
Formlose Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
In den einzureichenden Referenzen sind von den Bewerbern möglichst Angaben zum Auftraggeber, zu einem Ansprechpartner beim Auftraggeber (Telefonnummer und E-Mail), zum Auftragsgegenstand, zum Auftragsvolumen und zum Auftragszeitraum machen.
Es sind die folgenden in den Verfahrensunterlagen beigefügten Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
- EU-Eigenerklärung Sanktionen Russland,
- Eigenerklärung Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (vgl. Teilnahmeantrag) sowie
- Eigenerklärung Arbeitnehmerentsendungsgesetz (vgl. Teilnahmeantrag).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform.
2)
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
3)
Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer möglichst ein verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) zu benennen.
4)
Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal einzureichen.
5)
Bei Bewerbergemeinschaften sollen möglichst alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in der Bewerber-/ Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
6)
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen enthalten, auszuschließen.
7)
Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen.
Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot erteilen, wird die Vergabe fortgeführt: Der Auftraggeber wird mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben.
8)
Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
9)
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus wichtigem Grund aufzuheben.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPY6GC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland