Rahmenvereinbarung zur Umsetzung von In- und Auslandsmessebeteiligungen des BMEL Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0194-22-II-D
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmel.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Umsetzung von In- und Auslandsmessebeteiligungen des BMEL
Rahmenvereinbarung zur Umsetzung von In- und Auslandsmessebeteiligungen des BMEL
Landwirtschafts- und Gartenbaumessen
weltweit
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung (Vorbereitung, Betreuung, Abwicklung und Abrechnung) von amtlichen Messebeteiligungen (Landwirtschafts- und Gartenbaumessen) des Auftraggebers im In- und Ausland (im Falle einer reinen Online-Messe auch digital). Die Beteiligungen sind als amtlicher Informationsstand oder Firmengemeinschaftsausstellung (amtlicher Informationsstand sowie ausstellende Unternehmen) durchzuführen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann durch schriftliche Erklärung einmalig um die Beteiligungen an den Messen in den folgenden zwei Messejahren, d. h. um die Messebeteiligung bis maximal zum 31.12.2027 zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Bei diesem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme oder vollständige Ausschöpfung der Option. Die Inanspruchnahme der Option wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 1. Juli 2025 schriftlich angezeigt.
Die Daten unter II.2.3) werden aus rein technischen Gründen angegeben. Erfüllungsorte sind weltweit.
Ernährungsmessen
weltweit
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung (Vorbereitung, Betreuung, Abwicklung und Abrechnung) von amtlichen Messebeteiligungen (Ernährungsmessen) des Auftraggebers im In- und Ausland (im Falle einer reinen Online-Messe auch digital). Die Beteiligungen sind als amtlicher Informationsstand oder Firmengemeinschaftsausstellung (amtlicher Informationsstand sowie ausstellende Unternehmen) durchzuführen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann durch schriftliche Erklärung einmalig um die Beteiligungen an den Messen in den folgenden zwei Messejahren, d. h. um die Messebeteiligung bis maximal zum 31.12.2027 zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Bei diesem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme oder vollständige Ausschöpfung der Option. Die Inanspruchnahme der Option wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 1. Juli 2025 schriftlich angezeigt.
Die Daten unter II.2.3) werden aus rein technischen Gründen angegeben. Erfüllungsorte sind weltweit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus Registern
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (siehe Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG
- Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (siehe Vergabeunterlagen)
- Referenzen
- Nachweis über die Zulassung als Durchführungsgesellschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B) Der Bieter hat zusätzlich zu den unter III.1.4) beschriebenen Nachweisen/Erklärungen je Los folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen):
- Leistungsverzeichnis im aidf-Format,
- Angebotsbestätigung,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
- Übersicht des Durchführungsaufwandes,
- Eigenerklärung zur Personalqualifikation und
- Konzeption einer Mustermesse.
C) Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) detailliert beschrieben sowie in der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) aufgeführt.
D) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
E) Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder Fax an die unter I.3) genannte Stelle zu richten. Weitere Hinweise hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
F) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen).
G) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen).
H) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
I) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.