Rahmenvereinbarung über die Lieferung von diversen Tafelanlagen (Whiteboards) mit interaktiven Beamern Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2023-0064
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von diversen Tafelanlagen (Whiteboards) mit interaktiven Beamern
Die Bundesrepublik Deutschland fördert in den Jahren 2020 bis 2024 mit dem Projekt DigitalPakt Schule Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie
Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen.
Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, sich an dem Projekt zu beteiligen und neben weiteren Maßnahmen, die digitale Ausstattung aller Unterrichtsräume an den Gelsenkirchener Schulen mit interaktiven Whiteboards
und hiermit verbunden auch die Schaffung von
entsprechenden Lehrerarbeitsplätzen weiterzuführen.
Ziel dieser Ausschreibung ist, in den Jahren 2023 und 2024 weitere Klassenräume mit neuen Tafelanlagen incl. interaktiven Beamern auszustatten. Hierbei ist jedoch zwingend zu berücksichtigen, dass bereits 120 Tafelanlagen bis spätestens Oktober 2023 installiert sein müssen, davon sogar 30 Tafelanlagen bis spätestens Ende der Sommerferien (NRW).
Somit sind nach Auftragserteilung die betroffenen Schulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen umgehend zu besichtigen und mit der Produktion zu beginnen, damit der Zeitplan für die Tafelinstallationen eingehalten werden kann.
Es ist derzeit nicht absehbar, welche Standorte mit welcher Stückzahl und Variante entsprechend des Leistungsverzeichnisses ausgestattet werden. Die möglichen Tafelvarianten sind in dem Leistungsverzeichnis abgebildet.
Alle durchzuführenden Arbeiten müssen als Ratenleistung erbracht werden. Aufgrund des Umfangs des Projektes werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der
Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeister*innen sind daher erforderlich und werden erwartet.
Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 22.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr vorgesehen.
Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig.
Die beigefügte Lieferliste beinhaltet die Auflistung von 677 Whiteboards.
Abrufzeitraum: Nach Auftragserteilung bis einschließlich 31.12.2024
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/6.1 Kurt-Schumacher-Straße 394/396 45875 Gelsenkirchen Die Lieferstandorte der Schulen in Gelsenkirchen entnehmen Sie bitte der beigefügten Lieferliste.
Die Bundesrepublik Deutschland fördert in den Jahren 2020 bis 2024 mit dem Projekt DigitalPakt Schule Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie
Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen.
Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, sich an dem Projekt zu beteiligen und neben weiteren Maßnahmen, die digitale Ausstattung aller Unterrichtsräume an den Gelsenkirchener Schulen mit interaktiven Whiteboards
und hiermit verbunden auch die Schaffung von
entsprechenden Lehrerarbeitsplätzen weiterzuführen.
Ziel dieser Ausschreibung ist, in den Jahren 2023 und 2024 weitere Klassenräume mit neuen Tafelanlagen incl. interaktiven Beamern auszustatten. Hierbei ist jedoch zwingend zu berücksichtigen, dass bereits 120 Tafelanlagen bis spätestens Oktober 2023 installiert sein müssen, davon sogar 30 Tafelanlagen bis spätestens Ende der Sommerferien (NRW).
Somit sind nach Auftragserteilung die betroffenen Schulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen umgehend zu besichtigen und mit der Produktion zu beginnen, damit der Zeitplan für die Tafelinstallationen eingehalten werden kann.
Es ist derzeit nicht absehbar, welche Standorte mit welcher Stückzahl und Variante entsprechend des Leistungsverzeichnisses ausgestattet werden. Die möglichen Tafelvarianten sind in dem Leistungsverzeichnis abgebildet.
Alle durchzuführenden Arbeiten müssen als Ratenleistung erbracht werden. Aufgrund des Umfangs des Projektes werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der
Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeister*innen sind daher erforderlich und werden erwartet.
Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 22.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr vorgesehen.
Abweichungen sind nur in Absprache mit dem Projektteam gültig.
Die beigefügte Lieferliste beinhaltet die Auflistung von 677 Whiteboards.
Abrufzeitraum: Nach Auftragserteilung bis einschließlich 31.12.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bietenden - Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 1 - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bietenden - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 2 - Bitte benennen Sie möglichst drei Referenzen der vergangenen drei Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
- Erklärung des Bietenden - Unternehmensstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 3 - Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung.
- Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Wichtiger Hinweis/Sachkundenachweis TRGS 519 oder gleichwertig:
Sofern ein Nachweis (Kopie) mit Angebotsabgabe nicht beigebracht werden kann, ist der entsprechende Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss zu erbringen. Bitte beachten Sie hierzu die Eigenerklärung - Anlage 2
Neben dem generellen Abrufzeitraum - von Auftragserteilung bis einschließlich 31.12.2024 -
ist zwingend zu berücksichtigen, dass bereits 120 Tafelanlagen bis spätestens Oktober 2023 installiert sein müssen, davon sogar 30 Tafelanlagen bis spätestens Ende der Sommerferien (NRW).
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521
- Eigenerklärung - Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach VOL/B angeboten werden.
Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Zur Prüfung der Gleichwertigkeit und damit Teilnahme am Vergabeverfahren kann der Auftraggeber eine kostenlose Bemusterung von einzelnen ausgeschriebenen Produkten in seinem Hause für mehrere Tage anfordern. Die zur Bemusterung angeforderten Produkte sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung anzuliefern.
Allgemeiner Hinweis zu
Zertifikaten/Nachweisen technischer Spezifikationen
Bei den gegebenenfalls in der Leistungsbeschreibung aufgeführten europäischen (z.B. EN-), internationalen (z.B. ISO-) oder nationalen (z.B. DIN-) Normen, sowie aufgeführten und geforderten Zertifikaten werden gleichwertige Nachweise zugelassen. Auch wenn der Zusatz ("oder gleichwertig") nicht in allen Einzelpositionen der Leistungsbeschreibung aufgeführt sein sollte.
Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber/Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 531, sofern zutreffend
- Eigenerklärung Ausschlussgründe/Unterauftragnehmende (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521, sofern erforderlich
- Erklärung Unterauftragnehmende/Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 532, sofern zutreffend
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmende - Eignungsleihe (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 533, sofern zutreffend
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYWTE1361Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]