Neubau 3. Gesamtschule Grevenbroich | Verhandlungsverfahren m. Teilnahmewettbewerb nach der VgV zur Vergabe der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude u. Innenräume sowie Freianlagen) nach §§ 34,39 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: NGG_VE731
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grevenbroich.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbetriebe-grevenbroich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 3. Gesamtschule Grevenbroich | Verhandlungsverfahren m. Teilnahmewettbewerb nach der VgV zur Vergabe der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude u. Innenräume sowie Freianlagen) nach §§ 34,39 HOAI
Der Auftrag umfasst die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 5 zum Neubau der 3. Gesamtschule in Grevenbroich.
41515 Grevenbroich
Die Stadt Grevenbroich plant den Neubau der 3. Gesamtschule in Grevenbroich. Die Schule soll in der Sekundarstufe I 6-zügig und in der Sekundarstufe II 3-zügig geführt werden.
Die 3. Gesamtschule wird zum Schuljahresbeginn 2023 / 2024 ihren Betrieb in der ehemaligen Realschule Bergheimer Straße in Grevenbroich aufnehmen. Mit Aufnahme des 4. Jahrgangs, d. h. ab dem Schuljahr 2026/2027, soll die Schule an den Standort der bisherigen Realschule Wevelinghoven (Heyerweg, Grevenbroich-Wevelinghoven) umziehen.
Das vorhandene Raumprogramm der Realschule ist für die Aufnahme einer 6-zügigen / 3-zügigen Gesamtschule deutlich zu klein. Neben einer Sanierung und eines Umbaus des Bestandes werden erhebliche bauliche Erweiterungen erforderlich, welche allerdings in mehreren Bauabschnitten realisiert werden sollen. Angedacht sind zwei Bauabschnitte. Ggf. wird die Sporthalle einen 3. Bauabschnitt bilden.
Im Zuge der bisherigen Überlegungen ist das Raumprogramm grob ermittelt und mit den im Bestand vorhandenen Räumen abgeglichen worden. Im Ergebnis ergibt sich hieraus eine Raumbedarf, welcher neu erstellt werden soll. Dies zu konkretisieren wird Bestandteil der Planungsaufgabe sein.
Im Rahmen der Objektplanungsleistungen muss unter anderem das Raumprogramm konkretisiert und abgestimmt werden. Der Umfang der Sanierung und des Umbaus der bestehenden Baukörper muss geprüft und definiert werden. Die Bauleistungen sollen insgesamt im Paket an einen Generalunternehmer vergeben werden.
Im Zuge der Baumaßnahmen sollen auch im arrondierenden Gelände eine Buswendeschleife einschließlich der darin enthaltenen ca. 44 Stellplätze errichtet werden.
Für den Neubau wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 36,00 Mio. EUR (brutto) für die KG 200 - 700 nach DIN 276 ausgegangen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-5 sowie bestimmte besondere Leistungen).
Die Eignung nach Ziffer III.1.2) bis III.1.3). Eine detaillierte Matrix mit Angabe der einzelnen Eignungskriterien sowie der Verteilung der Punkte und Gewichtung dieser Kriterien ist dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Die Objektplanungsleistungen werden stufenweise abgerufen. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst der Abruf der Leistungsphasen 1 und 2 (Stufe 1). Weitere vorgesehene Stufen sind:
- Leistungsphasen 3 und 4 (Stufe 2) sowie
- Leistungsphase 5 (Stufe 3).
Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
- Erklärung über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigefügt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen,
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
- Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung für Neubau, Umbau und / oder Erweiterung von Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen) in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (10 %).
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (10 %),
- Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen der hierfür vorgesehenen Person in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Objektplanung für Neubau, Umbau und / oder Erweiterung von Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (20 %),
- Benennung der stellvertretenden Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen der hierfür vorgesehenen Person in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Objektplanung für Neubau, Umbau und / oder Erweiterung von Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (20 %),
- Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren (Objektplanung für Neubau, Umbau und / oder Erweiterung von Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (30 %),
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (10 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI. 3.). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen
in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während
des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich
beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bewerbergemeinschaften - wird hingewiesen.
Bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure.
Die Stadt Grevenbroich hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Stadt Grevenbroich Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und,
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3) Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, per E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
4) Den höchstens drei qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5) Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen.
Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6) Da der Teilnahmeantrag von den Bewerbern in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen ist, hat er den Namen der erklärenden Person sowie die Unterschrift (Faksimile oder Scan) zu enthalten. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit dem Namen sowie der Unterschrift (Faksimile oder Scan) zu versehen.
7) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der
vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBT6NLN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.