Rahmenvertrag für Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung – Elektrotechnische Gewerke
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung – Elektrotechnische Gewerke
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Rahmenvertragspartner für das Leistungsbild TGA-Planung elektrotechnische Gewerke (Kostengruppe 440, 450, 460, 470, 480, 490) im Sinne der HOAI gesucht. Dabei beabsichtigt die FKB bis zu fünf Büros mit Rahmenverträgen zu beauftragen.
Außerhalb sowie innerhalb des Sicherheitsbereiches des Flughafens Köln/Bonn.
Die Büros sollen die FKB zukünftig nach Abruf der jeweiligen Leistung gemäß Leistungsbild der Anlage 1.5 der Vergabeunterlagen unterstützen. Ein Einzelabruf erfolgt durch den Projektverantwortlichen der FKB. Dabei wird die genaue Aufgabenstellung sowie die geforderten Ergebnisse im Rahmen eines jeweiligen Leistungsabrufes beschrieben und beim Rahmenvertragspartner angefragt. Der Rahmenvertragspartner erstellt auf Basis der vereinbarten Stundensätze und der sonstigen Bedingungen des Rahmenvertrages ein Angebot, welches durch den Projektverantwortlichen nach positiver Prüfung über einen Einzelabruf beauftragt werden kann. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen und nachgewiesenen Stunden.
Über den Rahmenvertrag können Leistungen bis zu einem Einzelauftragswert von 50.000 € netto je Leistungsabruf durchgeführt werden. Die Laufzeit der Rahmenverträge beträgt vier Jahre und kann ggf. 2-mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Zweimalige Option zur Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (max. 6 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Teilnahmeanträge);
c) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit 5,0 Mio. Deckungssumme jeweils für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden;
d) Eigenerklärung zur positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.
a) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
zu a) Dabei muss der Mindestumsatz pro Jahr 200.000 EUR (netto) betragen, bezogen auf die hier ausgeschriebene Leistung.
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens (Bewerbers) samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens (Bewerbers) insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
b) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
c) Eigenerklärung zur Projektsprache sowie zu den in Nordrhein-Westfalen geltenden Baurechtsnormen;
d) Angaben von realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 5 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.4 und II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
zu b) Die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (gewerbliche Arbeitnehmer und technische Angestellte) im bewerbungsspezifischen Bereich (Planungsleistungen TGA – Elektrotechnische Gewerke) muss mindestens 3 Mitarbeiter (davon mind. 1 Mitarbeiter mit Ingenieurqualifikation oder vergleichbar und mind. 1 Techniker/Meister oder höherer Qualifikation) betragen. Die Nachweise der Qualifikation sind beizufügen.
zu c) Eigenerklärung:
- dass die Projektsprache Deutsch ist und mindestens zwei Ansprechpartner die Sprache Deutsch in Wort und Schrift beherrschen
- sich mit den in Nordrhein-Westfalen geltenden Baurechtsnormen auszukennen und wissen diese anzuwenden;
zu d) Es sind insgesamt mindestens 2 Referenzprojekte zu benennen. Die in den Referenzvordrucken (Referenz 1-2) genannten und nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen sind als Eignung nachzuweisen und Voraussetzung für die Aufforderung zur Angebotsabgabe:
- Bauvolumen KG 400 € netto: Mindestanforderung je Referenz >200 T€ netto;
- Zeitraum der Leistungserbringung (Monat/Jahr): Mindestanforderung Fertigstellung je Referenz nicht vor 03/2018;
- Umbau im Bestand: Mindestanforderung = mind. 1 Referenzprojekt
Gemäß Verdingungsunterlagen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst der Bewerbungsbogen nebst den geforderten Nachweisen bis zum unter Ziffer IV.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Termin über die Vergabeplattform einzureichen.
Der Teilnahmeantrag und in den darauffolgenden Angebots-/Verhandlungsrunden die Angebote, sind ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: [gelöscht].
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/3055
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften eltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.