Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: LRALOE_BK-2023-0002-Fahrradleasing
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach-landkreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.loerrach-landkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing
Rahmenvereinbarung über Fahrradleasing
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit dem Auftraggeber über Leasing von Fahrrädern zur Nutzung durch die Mitarbeitenden des Landratsamtes Lörrach, des Eigenbetriebes Heime des Landkreises Lörrach, der IngA Service GmbH und des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Lörrach
zweimalige Verlängerungsoption jeweils um 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staates der Betriebsniederlassung entweder durch eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise
-Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und 124 GWB
-Erlärung gem. § 125 GWB zur Selbstreinigung - falls zutreffend
-Erklärung zur Einhaltung von Mindestlohn
-Formular Eigenerklärung (Komm EU (D) EigE)
- Eigenerklärung (siehe Formular Komm EU (D) EigE
- Bestätigung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssumme vorliegt
(1 Mio. für Sachschäden und 3 Mio. für Personenschäden je Schadensfall)
- Erlärung zum Gesamtumsatz
- Eigenerklärung (siehe Formular Komm EU (D) EigE
- Referenzliste von mindestens 3 Projekten in einer vergleichbaren Größenordnung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI 4.1 genannten Vergabekammer gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB nicht abgeholfen hat, zulässig. (Frist für eine Rüge ist zehn Kalendertage; § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland