Boulevard Kampstraße Lph. 8 Referenznummer der Bekanntmachung: F020/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Boulevard Kampstraße Lph. 8
Durchführung der Oberbauleitung bei der Erstellung der öffentlichen Verkehrsfläche des Boulevard Kampstraße Bauabschnitts 5b Platz von Netanya.
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Dortmund
Durchführung der Oberbauleitung bei der Erstellung der öffentlichen Verkehrsfläche des Boulevard Kampstraße Bauabschnitts 5b Platz von Netanya.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister
-Angaben zu Einträgen im Gewerbezentral- und Wettbewerbsregister
-Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
-Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
-Erklärung zu der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: mindest nötige Deckung 2,0 Mio. EURO für Personenschäden und 1,5 Mio. EURO für Sach- und Vermögensschäden
-Erklärung zum Umsatz allgemein und in dem vergabespezifischen Geschäftsbereich Objektplanung Verkehrsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke: mindestens 138.000 EURO netto im Mittel der letzten drei Jahre
-Anzahl der Beschäftigten allgemein und in dem vergabespezifischen Geschäftsbereich: mindestens 7 Mitarbeitende Gesamtbüro, hiervon vier Mitarbeitende Fachdisziplin Verkehrsanlagen, ein*e Mitarbeitende*r Fachdisziplin Freianlagen, zwei Mitarbeitende Fachdisziplin Ingenieurbauwerke
-Nachweis der fachlichen Eignung
-Jeweils eine Referenzen über die abgeschlossene Erbringung von Leistungen im Bereich Verkehrsanlagen und Freianlagen in den letzten fünf Kalenderjahren
Referenz Verkehrsanlagen inkl. eines Straßenentwässerungskanals:
-Das Referenzprojekt besitzt Baukosten von mindestens 1,5 Mio. EUR brutto im Bereich Verkehrsanlagen
-Leistungen der Leistungsphase 8 gem. § 47 HOAI 2021
-Leistung abgeschlossen
Referenz Freianlagen inkl. Spielpunkt/Spielplatz:
-Das Referenzprojekt besitzt Baukosten von mindestens 100.000 EUR brutto im Bereich Freianlagen
-Leistungen der Leistungsphase 8 gem. § 39 HOAI 2021
- Leistung abgeschlossen
Abschnitt IV: Verfahren
Dortmund
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen -Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung- vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD0G4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden
(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland