Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 Referenznummer der Bekanntmachung: 196 2023 Mi
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590
Die Stadt Minden vergibt den Auftrag zur Lieferung von B7 Diesel nach DIN 590 (Dieselkraftstoff mit bis zu 7% Bio-Anteil/Fettsäuremethylester) in entsprechenden saisonalen Qualitäten für die Städtischen Betriebe Minden incl. Befüllung der unterirdischen Tanks.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Minden vergibt den Auftrag zur Lieferung von B7 Diesel nach DIN 590 (Dieselkraftstoff mit bis zu 7% Bio-Anteil/Fettsäuremethylester) in entsprechenden saisonalen Qualitäten für die Städtischen Betriebe Minden incl. Befüllung der unterirdischen Tanks.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages maximal
zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Die Verlängerung muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.11.2024
(1. Jahr der Verlängerung) bzw. 30.11.2025 (2. Jahr der Verlängerung)
ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.