Jira Confluence + diverse PlugIns Referenznummer der Bekanntmachung: KVBW_2023/03-0019_IT
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvbawue.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvbawue.de/ueber-uns/ausschreibungen/laufende-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Jira Confluence + diverse PlugIns
JIRA/Confluence Subscription mit weiteren Plugins
Die Losen können unterschiedlich vergeben werden, es spricht aber auch nichts dagegen - bei entsprechender Eignung - an einen Bieter zu vergeben.
Subscription
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart
Subscription
Dienstleistung
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart
Dienstleistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
1.) Umsatz (anzugeben auf der Eigenerklärung zur Eignung)
2.) Betriebshaftpflicht
zu 1.) Mindestumsatz Los 1 von EUR 730.000
zu.1.) Mindestumsatz Los 2 von EUR 240.000
zu 2.) Deckungssumme [Betrag gelöscht] EUR je Kalenderjahr 2-fach maximiert für Personen- Sach- und Vermögensschäden
3 Referenzen
3 Referenzen mit entsprechenden Finanz- oder Personentag Kontingenten
CV des vorgesehenen Service Delivery Managers
Aussagekräftiger Lebenslauf mit Projektbeschreibungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebots sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YB5YWTXKEFQR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.kvbawue.de/