Stuttgart-Marketing GmbH - Europaweite Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Dachabdichtungsarbeiten", für Sanierung und Umbau der Liegenschaft "Haus Breitling" zum "Haus des Tourismus" in Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/3217
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart-tourist.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stuttgart-Marketing GmbH - Europaweite Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Dachabdichtungsarbeiten", für Sanierung und Umbau der Liegenschaft "Haus Breitling" zum "Haus des Tourismus" in Stuttgart
Für Sanierung und Umbau der Liegenschaft "Haus Breitling" zum "Haus des Tourismus" in Stuttgart sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "Dachabdichtung" zu erbringen.
Die Stuttgart-Marketing GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Stuttgart, hat das zentral am Marktplatz gelegene Gebäude des ehemaligen Herrenausstatters Breitling in der Marktstraße 2 in 70173 Stuttgart langfristig angemietet. Das Gebäude soll zukünftig als neues und repräsentatives "Haus des Tourismus" für die Landeshauptstadt Stuttgart genutzt werden.
Gemäß den Absprachen mit dem Eigentümer wird die Stuttgart-Marketing GmbH das Gebäude generalsanieren und entsprechend der neuen Anforderungen weitreichend umbauen.
Hierzu zählt neben der neuen Funktion insbesondere auch eine Neugestaltung der Fassade und des Erscheinungsbildes, die auch die bereits in der Umsetzung befindliche neue Marktplatzgestaltung ergänzt und wechselseitig unterstützt.
Das Gebäude, bestehend aus Untergeschoss, Erdgeschoss und drei Obergeschossen, soll in den oberen Etagen Büroflächen für die Unternehmen Stuttgart-Marketing GmbH, Regio Stuttgart Marketing- und Tourismus GmbH sowie der Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg, einschließlich entsprechender Besprechungs- und Konferenzmöglichkeiten, die ggf. auch extern nutzbar gemacht werden könnten, bieten.
Die Erdgeschosszone soll sich insgesamt zum Marktplatz hin öffnen und teilt sich in zwei Hauptnutzungen: Zum einen der neue I-Punkt, der sich zum Marktplatz und zur Marktstraße orientiert. Dieser I-Punkt soll insbesondere als Ausstellungs- und Informationsfläche genutzt werden. Zum anderen soll, zum Marktplatz und zur Rathausseite orientiert, ein neues gastronomisches Angebot geschaffen werden, welches den Marktplatz weiter belebt und aufwertet.
Im Untergeschoß sind entsprechende Neben- und Funktionsflächen für die erdgeschossigen Nutzungen vorgesehen. Darüber hinaus ist angedacht, Teile der Dachfläche für Veranstaltungs- oder Gastronomiezwecke zu nutzen.
Der Rückbau der Fassade und des Innenausbaus sowie die Schadstoffsanierung werden bis zum Leistungsbeginn abgeschlossen. Die bauliche Umsetzung der Sanierung soll im Zeitraum von 8. Mai 2023 bis 8. August 2024 erfolgen.
3.2 Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung
Für Sanierung und Umbau der Liegenschaft "Haus Breitling" zum "Haus des Tourismus" in Stuttgart sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "Dachabdichtungsarbeiten" folgende Leistungen zu erbringen:
- Flachdachabdichtung ca. 700 m²
- Flaschnerarbeiten/Attikaabdeckung ca. 270 m
- Extensive Dachbegrünung ca. 220 m²
- Seilsicherungssystem ca. 80 m
Nähere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis nebst Anhängen (Anlage 2) zu entnehmen. Mit Abschluss des Vertrags kommt der als Anlage 3 beigefügte Vertrag zustande.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaft, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
(2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Polier/Meister, Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
(2) Vorlage von Referenzen
zu (2) Vorlage von Referenzen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen von einer Referenz über die Ausführung von vergleichbaren Dachabdichtungsarbeiten im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 150.000,00 netto. Die Bauleistung muss in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren abgenommen worden sein (Abnahme der Leistung frühestens am 01.01.2018 und bis zum Ablauf der Angebotsfrist).
Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand
- Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Bereich Rohbau
- Auftragswert in EUR netto
- Zeitraum der Bauarbeiten
- Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme)
Die Vorlage von insgesamt mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6K8V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.