Löschgruppenfahrzeug LF 10, FFW Lauchringen Referenznummer der Bekanntmachung: 1/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 08337065
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauchringen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lauchringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug LF 10, FFW Lauchringen
Lieferung und Montage eines Löschgruppenfahzeugs nach EN 1846-2 bzw. DIN 14.502 Teil 1-3 DIN 14.530 Teil 5 bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und Beladung
Los 1 mit Los 2 und Los 3 aber auch Los 1 mit Los 2 oder jedes einzeln
LKW-Fahrgestell (Allrad) für ein LF 10
Lauchringen, DE
Lieferung und Montage eines Frontlenker-Allrad-Fahrgestell2, (Kategorie 2, geländefähig) ausgelegt auf ein zul. Gesamtgewicht von 14.000 kg.
Fahrgestell einschließlich aller für den Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges erforderlichen Fahrgestellanpassungen nach nach EN 1846-2 bzw. DIN 14.502 Teil 1-3 und DIN 14.530 Teil 5 gemäß Leistungsbeschreibung
Um bis zu 8 Monate in begründeten Fällen
Siehe Beschaffungsunterlagen "Allgemeine Ausschreibungsregelungen" und Leistungsbeschrieb
Feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau für ein LF 10 auf dem Fahrgestell (Los 1)
Lauchringen, DE
Lieferung und Montage eines Aufbaus auf dem Fahrgestell Los 1 mit allen Sicherheitseinrichtungen nach Norm sowie nach EN 1846-2 bzw. DIN 14.502 Teil 1-3 und DIN 14.530 Teil 5 mit sämtlichen Halterungen und Lagerungen gemäß dem Leistungsverzeichnis und der Beladung (Los 3). Der Mannschaftsraum liegt direkt hinter dem Fahrerhaus des Fahrgestells und sollte in der Höhe und Breite den Ausmaßen des Fahrerhauses mindestens entsprechen. Die Übergänge Fahrerhaus und Mannschaftsraum sind entsprechend baulich anzupassen. In den Türen des Mannschaftsraumes sind vollständig öffenbare Fenster zu verbauen. Der feuerwehrtechnische Aufbau sowie die enthaltenen Ein- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik entsprechen, ansonsten sh. Leistungsbeschreibung.
Falls sich die Lieferung des Fahrgestells Los 1 über den 31.07.2024 verzögert.
Siehe Beschaffungsunterlagen "Allgemeine Ausschreibungsregelungen" und Leistungsbeschrieb
Feuerwehrtechnische Beladung LF 10
Lauchringen, DE
Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach EN 1846-2 bzw. DIN 14.502 Teil 1-3 und DIN 14.530 Teil 5 sowie von Zusatzbeladungen gemäß dem Leistungsbeschrieb Los 3
Falls sich die Lieferung des Fahrgestells Los 1 und die Herstellung des Aufbaus Los 2 verzögert.
Siehe Beschaffungsunterlagen "Allgemeine Ausschreibungsregelungen" und Leistungsbeschrieb
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Diese Bedingungen/Vorgaben ergeben sich aus den schriftlichen Ausschreibungsunterlagen und dem Leistungsbeschrieb.
Diese Bedingungen/Vorgaben ergeben sich aus den schriftlichen Ausschreibungsunterlagen und dem Leistungsbeschrieb.
Diese Bedingungen/Vorgaben ergeben sich aus den schriftlichen Ausschreibungsunterlagen und dem Leistungsbeschrieb.
Diese Bedingungen/Vorgaben ergeben sich aus den schriftlichen Ausschreibungsunterlagen und dem Leistungsbeschrieb.
Abschnitt IV: Verfahren
79787 Lauchringen, Hohrainstraße 59 - Rathaus
Siehe schriftlicher Leistungsbeschrieb
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Die Antragsfristen für ein Nachprüfungsverfahren richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Danach ist ein Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.