Schadstoffsanierungs- und Entkernungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: StBO-ZEK2_2022_0048_OV_ZD
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffsanierungs- und Entkernungsarbeiten
Haus des Wissens
(Bibliothek, VHS, Markthalle)
Willy-Brandt-Platz 1-3, 44787 Bochum
Die Schadstoffsanierung in dem viergeschossigen, vollunterkellerten Baukörper mit einem umbauten Raum von ca. 55000 m³ und einer BGF von ca. 16700 m² umfasst u. A. die Demontage diverser Asbest- und KMF-haltiger Bauteile, von ca. 1200 m² asbesthaltiger Putz- und Spachtelmassen, von ca. 2200m² PCB-haltiger Abstriche sowie ca. 1550 m² PAK-haltiger schwarzanstriche in Innenräumen. Weiter ist der Rückbau von ca. 6000 m² Mauerwerkswänden, ca. 9000 m² Estrich und ca. 4800 m² Putzfläche enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schadstoffsanierungs- und Entkernungsarbeiten, Haus des Wissens, Willy-Brandt-Platz 1-3, 44787 Bochum
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Haus des Wissens
(Bibliothek, VHS, Markthalle)
Willy-Brandt-Platz 1-3, 44787 Bochum
Die Schadstoffsanierung in dem viergeschossigen, vollunterkellerten Baukörper mit einem umbauten Raum von ca. 55000 m³ und einer BGF von ca.16700 m² umfasst u. A. die Demontage diverser Asbest- und KMF-haltiger Bauteile, von ca. 1200 m² asbesthaltiger Putz- und Spachtelmassen, von ca. 2200m² PCB-haltiger Abstriche sowie ca. 1550 m² PAK-haltiger schwarzanstriche in Innenräumen. Weiter ist der Rückbau von ca. 6000 m² Mauerwerkswänden, ca. 9000 m² Estrich und ca. 4800 m² Putzfläche enthalten.
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
Im Rahmen der Schadstoffsanierungs- und Entkernungsarbeiten wurden zusätzliche, zum Teil schadstoffbelastete Bauteile bzw. Bauweisen angetroffen, die vorher nicht bekannt waren, wie z. B. asbesthaltige Fensterlaibungen, Wandverkleidungen sowie massivere Böden usw., die erheblichen Mehraufwand bedeuteten. Das führte zu Massenmehrungen sowie zu zusätzlichen Leistungen.
Im Rahmen der Schadstoffsanierungs- und Entkernungsarbeiten wurden zusätzliche, zum Teil schadstoffbelastete Bauteile bzw. Bauweisen angetroffen, die vorher nicht bekannt waren, wie z. B. asbesthaltige Fensterlaibungen, Wandverkleidungen sowie massivere Böden usw., die erheblichen Mehraufwand bedeuteten. Das führte zu Massenmehrungen sowie zu zusätzlichen Leistungen. Zum Zeitpunkt der Erkundung war das Gebäude noch in Nutzung, wodurch umfassende Bauteilöffnungen nicht möglich waren. Bedingt durch den Mehraufwand geriet der Zeitplan in Gefahr. Ohne zusätzliche Beschleunigung der entsorgungsintensiven Arbeiten drohte ein Bauzeitverzug mit erheblichen Folgekosten. Nur durch zusätzliches Personal waren die Bauzeiten einzuhalten. Die Änderung erfolgte aufgrund von Umständen, die der AG nicht vorsehen konnte. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht.