Neubau Wasserwerk Keckquellen Referenznummer der Bekanntmachung: ZVK 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvk-trinkwasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wasserwerk Keckquellen
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen nach:
-§41 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 12 - LPH 1-9
-§49 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 14 - LPH 1-6
-§53 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 15 - ALG 1,3,4,5,7,8 LPH1-9
für den Neubau Wasserwerk Keckquellen
Deißlingen, DE
Der Zweckverband Keckquellen betreibt bisher ein Wasserwerk, welches sich auf der Gemarkung der Gemeinde Deißlingen befindet.
Nachdem das Technologiezentrum Wasser aus Karlsruhe im Jahr 2018 eine umfangreiche Rohwasseranalyse durchgeführt hatte,
wurde auf dieser Grundlage eine Machbarkeitsstudie erstellt, in der Varianten zur Sanierung oder zu einem möglichen Neubau eines
Wasserwerks untersucht wurden. In seiner Sitzung vom 19.01.2023 hat der Zweckverband Keckquellen beschlossen, ein neues Wasserwerk an
einem neuen Standort zu bauen und zukünftig das Rohwasser der Keckquellen über eine Ultrafiltration mit anschließender Teilbehandlung
mit Aktivkohle bzw. Niederdruckumkehrosmose (LPRO) aufzubereiten.
Der Zweckverband Keckquellen verfügt über ein Entnahmerecht aus den Keckquellen von 80,5 l/s, welches auch für das neue Wasserwerk
unverändert bestehen bleiben soll.
Im neu geplanten Wasserwerk sind Anlagen mit folgenden Leistungsdaten einzubauen:
1. Eine Ultrafiltrationsanlage. Bisher geplant als 3-stufige Anlage mit 90 l/s Durchsatzvolumen
2. Ein Zwischenbehälter mit ca. 300 m³ Speichervolumen
3. Enthärtungsanlage, als Niederdruckumkehrosmose mit einem Gesamtdurchsatz von 64 l/s über 2 Straßen
4. Aktivkohlefilter mit vorgeschalteter Ozonierung mit einer Gesamtleistung von 21 l/s
5. Speicherung des Reinwassers in 2 neuen Kammern (Größe noch zu planen)
Die Jahresaufbereitungsleistung (abgegebenes Reinwasser) des neuen Wasserwerks beträgt 1.700.000 m³ pro Jahr.
Weitere Angaben sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig
ausgefüllte Bewerbungsbogen (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische, berufliche Leistungsfähigkeit,
Teilnahmebedingungen) in Textform.
Die Eignungskriterien zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie zu den geforderten Referenzen
sind wie in Abschnitt III vermerkt gemäß der Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Stufe 1 - LPH 1-4
Stufe 2 - LPH 5-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtig, Stufe 2 zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufe 2 besteht jedoch nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden, der unter www.evergabe.de heruntergeladen werden kann.
Zur Angabe der Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt in Textform mit Angabe des Namens
der natürlichen Person einzureichen.
Geforderte Nachweise sind:
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem entsprechenden Register (z. B. Handelsregister)
nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Datum der Absendung der Bekanntmachung oder dem vergleichbaren
Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie). Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe
gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen
ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen in Euro/netto
im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre max. 2 Punkte bei >/= [Betrag gelöscht] EUR netto. Bei Arbeitsgemeinschaften
ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der ARGE einzeln anzugeben. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage eines
Versicherungsscheins nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Tag der Absendung der Bekanntmachung oder eine Bestätigung des
Versicherungsunternehmens über die geforderte Deckung für das ausgelobte Projekt im Auftragsfall. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine
Versicherung für alle ARGE-Mitglieder gemeinsam nachgewiesen werden. Die Bestätigung muss also gerade auf die Bietergemeinschaft lauten.
Alternativ kann jedes ARGE-Mitglied alleine eine Versicherung in der geforderten Höhe nachweisen, jedoch muss jeder Versicherungsbestätigung
entnommen werden können, dass die Tätigkeit der ARGE gesamtschuldnerisch mitversichert ist. Des Weiteren muss ein Nachweis erbracht werden,
dass die geforderten Deckungssummen mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen. Die geforderten Mindestdeckungssummen belaufen sich für
Personenschäden auf >/= 3 Mio. EUR, für sonstige Schäden auf >/= 1,5 Mio. EUR. Sollten die Nachweise nicht entsprechend vorgelegt werden, erfolgt
ein Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden entsprechende Formblätter mit den Ausschreibungsunterlagen zur
Verfügung gestellt. Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung
max. 4 Punkte bei >/= 20 festangestellten Mitarbeitern.
Referenzen sind gemäß den Beiblättern B1-B5 einzureichen.
Zugelassen ist, wer nach den Architekten-/Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in
zu tragen, über Vergleichbares verfügt oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome
berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine
angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe
eine/n entsprechende/n Architekt/in oder Ingenieur/in benennen, der die entsprechende Bauvorlageberechtigung bzw. Nachweisberechtigung
(Standsicherheit) hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte Fragen im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (Bewerbungsverfahren)
auf www.evergabe.de eingestellt werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu informieren. Fragen zu den Unterlagen
dürfen nur über das Onlineportal www.evergabe.de gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige
Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber, dass der Auftraggeber von der
Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den
Bewerbungsunterlagen gehen zulasten des Bewerbers.
Sämtlicher Schriftverkehr an Arbeitsgemeinschaften wird ausschließlich über die in der Vergabeplattform von der Arbeitsgemeinschaft bekannt
gegebene E-Mail-Adresse geführt.
Ergänzung IV.1.5) Angaben zur
Verhandlung: Unter Umständen fordert der öffentliche Auftraggeber die Bieter auf, ein finales Angebot (oder auch nur Teile des Angebotes) nach
Verhandlung einzureichen.
Gemäß EU-Verordnung 2022/576 ist es erforderlich, eine Eigenerklärung zum Russlandbezug abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, - der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0