Errichtung eines geförderten Glasfasernetzes durch die Gemeinde Walddorfhäslach – Bau- und Planungsl Referenznummer der Bekanntmachung: 334/22-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines geförderten Glasfasernetzes durch die Gemeinde Walddorfhäslach – Bau- und Planungsl
Errichtung eines geförderten Glasfasernetzes durch die Gemeinde Walddorfhäslach – Bau- und Planungsleistungen, Hausanschlussmanagement u.a.
Los 1 - Weiße Flecken Walddorhäslach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) im Gemeindegebiet Walddorfhäslach. Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken und der grauen NGA-Flecken im Gemarkungsgebiet gemäß der jeweiligen Infrastrukturaufrufe sowie der Schulen und der Gewerbegebiete im grauen NGA-Flecken gemäß der Sonderaufrufe der Bundesförderung zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den dort in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Das Ausbaukonzept der Maßnahme kann der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes auf Mitfinanzierung soweit vorliegend für das Projekt sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Für den Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Gemarkungsgebiets in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH als Netzbetreiber vergeben.Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP): ca. 8.150 m Trassenbau bis zur privaten Grundstücksgrenze- 52 Gebäudeanschlusspunkte (GAP)- ca. 2 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)- ca. 8 Unterverteilungen (RVt) Darüber hinaus sind vom Generalübernehmer alle Anschlüsse im vorgenannten Ausbauprojekt, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau zu integrieren. Nach derzeitigem Stand sind dies ca. 123 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken, welche im Zuge des Ausbaus mittels FTTB-Technologie gemäß Ziffer 3 des Hinweisblattes zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm erschlossen werden sollen. Eine grundsätzliche Förderfähigkeit wurde vom Fördermittelgeber bereits signalisiert. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten. Alles Weitere ergbit sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 2 - Graue Flecken Walddorfhäslach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) im Gemeindegebiet Walddorfhäslach. Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken und der grauen NGA-Flecken im Gemarkungsgebiet gemäß der jeweiligen Infrastrukturaufrufe sowie der Schulen und der Gewerbegebiete im grauen NGA-Flecken gemäß der Sonderaufrufe der Bundesförderung zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den dort in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Das Ausbaukonzept der Maßnahme kann der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden: Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes auf Mitfinanzierung soweit vorliegend für das Projekt sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Der Förderantrag zur Ko-Finanzierung des Projekts durch das Land Baden-Württemberg für Los 2 ist beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine Bescheidung steht bislang aus. Für den Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Gemarkungsgebiets in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH als Netzbetreiber vergeben.Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP): - ca. 19.000 m Trassenbau bis zur privaten Grundstücksgrenze- 702 Gebäudeanschlusspunkte (GAP)- 0 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)- ca. 26 Unterverteilungen (RVt) Der Auftraggeber plant, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieses Projektes umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 430 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Weiße Flecken Walddorhäslach
Ort: Talheim
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74388
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Graue Flecken Walddorfhäslach
Ort: Talheim
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74388
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.