Stadtwerke Bad Saulgau - Wärmenetz: Los 9 Öffentlichkeitsarbeit und Machbarkeitsstudie Referenznummer der Bekanntmachung: 22/457
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Saulgau
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 88348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-saulgau.de/stadtwerke/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Bad Saulgau - Wärmenetz: Los 9 Öffentlichkeitsarbeit und Machbarkeitsstudie
Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit und die Erstellung einer Machbarkeitsstudie nach BAFA BEW
Der ausgeschriebene Auftrag umfasst Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit und die Erstellung einer Machbarkeitsstudie nach BAFA BEW für eine Erweiterung des bestehenden Fernwärmenetzes in Bad Saulgau.
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
2. Nachweis folgender Berufsqualifikation:
- Abgeschlossene Ausbildung in der Fachrichtung Ingenieurwesen Maschinenbau, Energietechnik, Verfahrenstechnik (Bachelor, Diplom) oder vergleichbare Qualifikationen.
-Abgeschlossene Ausbildung in den Fachrichtungen Medienproduktion/Digitale Medien (Bachelor, Diplom) oder vergleichbare Qualifikationen.
-Abgeschlossene Ausbildung in den Fachrichtungen Webentwicklung (Bachelor, Diplom) oder vergleichbare Qualifikationen.
-Abgeschlossene Ausbildung in den Fachrichtungen Kommunikationsdesign (Bachelor, Diplom) oder vergleichbare Qualifikationen
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
3. Erklärungen zu Ausschlussgründen:
- Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.
- Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe
- für Personen- und sonstige Schäden: 500 TEUR
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.
Staatliche Einrichtungen (wie z.B. Hochschulen), die selbstversichert sind, bedürfen keines Versicherungsnachweises. Hierzu genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
1. Referenzen
Eigenerklärung über mindestens 4 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 8 abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. Vergleichbar sind Machbarkeitsstudien im Kontext Nahwärme.
Mindestens 1 Projekt muss einen förderrechtlichen Hintergrund haben.
Mindestens bei 1 Projekt müssen Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Realisierung von Nah- und Fernwärmenetzen erbracht worden sein (Organisation von Veranstaltungen mit Bürgerbeteiligung, Erstellung und Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Kampagnen Print und Internet).
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung. Wird diese vom Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
2. Technische Ausstattung
Eigenerklärung, dass der Bewerber über die erforderliche technische Ausrüstung zur Ausführung der Leistung verfügt.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Verlage einer Erklärung gem. Gesetz zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) - siehe Fomularsammlung
Abschnitt IV: Verfahren
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6KVW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx