HPE Backup Hardware Referenznummer der Bekanntmachung: 2023JBA005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kk-service.de
Abschnitt II: Gegenstand
HPE Backup Hardware
HPE Backup Hardware
Gegenstand der Leistung ist die Beschaffung von Hewlett Packard Enterprise (HPE) Backup Hardware. Dazu wird eine Herstellerspezifische Ausschreibung mit einem Vertriebswettbewerb durchgeführt. Die Anschaffung dient der Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen Backup Infrastruktur für alle Gesellschaften des Verbunds der Knappschaft Kliniken. Beschafft werden die notwendige Hardware sowie die Dienstleistung zur Einbringung dieser Hardware in die bestehende Infrastruktur, Geräteaustausch und Softwareupdates. Die Leistungseckpunkte ergeben sich aus den von HPE vorgegebenen Produktnummern für Lieferleistung HPE Komponenten, Service & Support und HPE Installation- und Startup-Service. Der ausgeschriebene Bedarf wird nach Zuschlag durch eine Bestellung abgerufen.
Ausgeschrieben wird die Leistung in zwei Varianten. Variante 1 (Basisleistung: Lieferleistung HPE Komponenten, Service & Support für 3 Jahre und HPE Installation- und Startup-Service) und Variante 2 (Basisleistung plus optionaler Alternativposition: Lieferleistung HPE Komponenten, Service & Support für 5 Jahre und HPE Installation- und Startup-Service). Die Bieter sind verpflichtet beide Varianten anzubieten. Die Entscheidung, welche Variante beauftragt wird, wird nach Kenntnis der Angebotsinhalte vor Zuschlagsentscheidung durch die KKSG getroffen.
Der Partner, der im Auftrag der HPE die HPE Installation Services für die angebotenen Komponenten erbringt, muss die Akkreditierung für die zu installierenden Komponenten nachweisen.
Der Zuschlag wird auf eine der beiden möglichen Varianten erteilt. Die Entscheidung welche Variante beauftragt wird, wird nach Kenntnisnahme der Angebotsinhalte durch den Auftraggeber vor Zuschlagsentscheidung getroffen. Den Zuschlag enthält das für die jeweilige Variante wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit ist jeweils zu 100% der Wertungspreis gemäß Preisblatt maßgeblich.
Für die Entscheidung darüber, ob Variante 1 (Basisleistung: Lieferleistung HPE Komponenten, Service & Support für 3 Jahre und HPE Installation- und Startup-Service) oder Variante 2 (Basisleistung plus optionaler Alternativposition: Lieferleistung HPE Komponenten, Service & Support für 5 Jahre und HPE Installation- und Startup-Service) beauftragt wird,werden zunächst getrennt die Angebote mit den Preisen der Angebote für Variante 1 (Basisleistung) und den Preise für Variante 2 (Basisleistung plus optionaler Alternativposition) verglichen. Für jede Variante wird dann eine eigene Rangfolge gebildet und jeweils das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Den Zuschlag erhält dann entweder das wirtschaftlichste Angebot für die Variante 1 (Basisleistung) oder das wirtschaftlichste Angebot für die Variante 2 (optionale Alternativposition). Maßgeblich für die Entscheidung ist, ob die vorgesehenen finanziellen Mittel ausreichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mittels Eigenerklärung (Formblatt Anlage 06) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://
www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,- EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,- EUR für sonstige Schäden,
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Zwei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022). Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand Wäschepflege für Gesundheitseinrichtungen war bzw. ist.
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
ie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-iminternet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene
Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html)
die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)