Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Steinfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 202305111430
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Steinfurt
Gebäudereinigungsdienstleistungen in 51 Objekten der Kreisstadt Steinfurt. Die Leistungen fallen in sieben Losen an.
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich insbesondere um Schulen, Sporthallen, Verwaltungsgebäude, Feuerwehrgerätehäuser, öffentliche WC-Anlagen, die Stadtbücherei, Flüchtlingsunterkünfte, Friedhofshallen, Kläranlagen und den Bauhof.
Los 1
Unterhalts- und Grundreinigung in acht Objekten mit einer Grundfläche von ca. 10.800 qm und einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 1.225.000 qm.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Los 2
Unterhalts- und Grundreinigung in sechs Objekten mit einer Grundfläche von ca. 13.000 qm und einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 1.650.000 qm.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Los 3
Unterhalts- und Grundreinigung in sechs Objekten mit einer Grundfläche von ca. 18.000 qm und einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 2.340.000 qm.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Los 4
Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung in acht Objekten mit einer Grundfläche von ca. 12.400 qm und einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 1.325.000 qm.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Los 5
Unterhalts- und Grundreinigung in acht Objekten mit einer Grundfläche von ca. 12.450 qm und einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 1.550.000 qm.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Los 6
Unterhalts- und Grundreinigung in neun Objekten mit einer Grundfläche von ca. 10.600 qm und einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 1.450.000 qm.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Los 7
Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung in sechs Objekten sowie Blendlädendienst mit einer Grundfläche von ca. 12.700 qm und einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 1.780.000 qm.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Unternehmensinformationen (für statistische Zwecke)
auf gesondertes Verlangen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formular Erklärung über die Höhe der Haftpflichtversicherung
auf gesondertes Verlangen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in vertraglich geltender Höhe
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Referenzliste mit mindestens drei vergleichbaren Referenzen der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (siehe Formular "Angabe von Referenzen")
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
bei Bietergemeinschaften:
- Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU)
bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU)
und bei Eignungsleihe
- unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (Formular 533 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYD9LYK4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.