Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung zum Austausch von Schlitzrinnen durch Kastenrinnen auf den Vorfeldern Whisky und TWY Tango.
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung zum Austausch von Schlitzrinnen durch Kastenrinnen auf den Vorfeldern Whisky und TWY Tango.
Die hier vorliegende Ausschreibung beinhaltet den Austausch der beschädigten Schlitzrinnen auf dem Vorfeld Whisky sowie dem Taxiway Tango in Anlehnung an das Leistungsbild „Objektplanung Ingenieurbauwerke“, Leistungsphasen 1 bis 9. der HOAI 2021 sowie die Fachplanung Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI 2021.
Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln / Bonn.
Der Umfang der Planung beinhaltet 5 Schlitzrinnenstränge (5 Bauabschnitte) mit den jeweiligen Gesamtlängen zwischen 65 m bis 480 m (Gesamtlänge ca. 1495 m). Dabei ist im Rahmen der Planung zu untersuchen, ob die jeweiligen Bauabschnitte aus betrieblichen bzw. sonstigen Gründen in weitere Unterabschnitte zu unterteilen, bzw. zusammen zu fassen sind.
Im Rahmen der Planung ist ein Produktvergleich der am Markt üblichen Kastenrinnen – mit und ohne angeformtem Fuß – vorzunehmen (aus Gründen der Unterhaltung soll ein Kastenrinnensystem ver-wendet werden.). Dabei ist explizit der Nachweis zu erbringen, dass die ausgewählten Kastenrinnen für die auf den Flugbetriebsflächen vorkommenden Lastfälle geeignet sind. Ggf. ist der Ausschreibung der Bauleistung eine Statik mit den entsprechenden Ausführungszeichnungen eines geeigneten Rinnentyps inkl. Prüfstatik durch den AN beizufügen. Weiterhin ist ein Kostenvergleich der verschiedenen Produkte und Bausysteme – mit und ohne angeformtem Fuß – zu erstellen.
Ein Vorschlag für die Bewertungsmatrix eines einzusetzenden Rinnentyps/-modells ist durch den Planer zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Eine hydraulische Bestimmung der Schlitzrinne ist ebenso Bestandteil des Leistungsumfangs wie der Abgleich des hydraulischen Ergebnisses der Schlitzrinnendimensionierung an das bestehende Entwässerungsnetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail:[gelöscht]. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.