Klinikum Lippe: Anästhesie + Monitoring Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01/23012023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Lippe: Anästhesie + Monitoring
33000000-0: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
33100000-1: Medizinische Geräte
33157400-9: Beatmungsgeräte für medizinische Zwecke
33170000-2: Anästhesie und Reanimation
Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Detmold, Klinikum Lippe GmbH Rintelner Straße 85 32657 Lemgo
Es sollen Anästhesiesysteme zusammen mit kompatiblen Monitoringsystemen beschafft werden.
Diese dienen zu einem Teil als Ersatz für veraltete Geräte, die mangels verfügbarer Ersatzteile in absehbarer Zeit nicht weiter genutzt werden können.
Ein anderer Teil soll in den neuen Operationssälen am Standort Detmold genutzt werden.
Grundlage der Beschaffung soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren sein, der auch die notwendige Installation der Systeme mit abdeckt, soweit dies erforderlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anästhesie-Upgrade
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Es wurde zur Erfüllung der Formularanforderungen der fiktive Wert von 0,01EUR eingegeben.
Bei dem tatsächlichen Wert handelt es sich um ein Betriebs-/Geschäftsgeheimnis.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL96KJ3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs.3 S.1 Nr.1, Nr.2 und Nr. 3 GWB sowie § 134 Abs.2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs.2 S.2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]