Hegau-Jugendwerk GmbH - Europaweite Vergabe Planung und Bau eines Eltern-Kind-Hauses in Modulbauweise Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/890
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gailingen am Hochrhein
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78262
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hegau-jugendwerk.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hegau-Jugendwerk GmbH - Europaweite Vergabe Planung und Bau eines Eltern-Kind-Hauses in Modulbauweise
Der Bieter hat dem Auftraggeber anzubieten, das Eltern-Kind-Haus auf Grundlage der vorliegenden Planung planerisch zu optimieren, fortzuschreiben und zu errichten.
Die Außenanlagen (8 Stellplätze, Zuwegung) sind Gegenstand der zu erbringenden Leis-tung. Die Wartung ist optionaler Gegenstand der zu erbringenden Leistung.
Kapellenstraße 31 78262 Gailingen am Hochrhein
Das Hegau-Jugendwerk in Gailingen ist ein neurologisches Fachkrankenhaus und Rehabilitationszentrum, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach einer neurologischen Erkrankung, einem Unfall oder einer frühkindlichen Hirnschädigung eine umfassende Rehabilitation anbietet. Es wurde als bundesweite Modelleinrichtung speziell für Kinder und Jugendliche konzipiert. Seit 1972 werden hier Patienten auch über die Landesgrenzen hinaus behandelt.
Das Hegau-Jugendwerk verfügt insgesamt über 38 Krankenhausbetten und das Rehabilitationszentrum über 165 Betten. Es werden pro Jahr ca. 1000 Patienten behandelt, davon 80 % im Rehabilitationszentrum und 20 % im Krankenhaus. Die durchschnittliche Verweildauer der Patienten beträgt ca. 50 Tage. Ca. 60 % der Patienten sind jünger als 18 Jahre und werden neuropädiatrisch behandelt und in der Regel von einem Elternpaar begleitet (oftmals im Wechsel Vater/Mutter bzw. Angehörigen).
Die Nachfrage nach Rehabilitation für Kinder und Jugendliche mit Begleitung (Mütter, Väter, Geschwisterkinder etc.) nimmt immer mehr zu. Die Nähe der Angehörigen zum Patientenkind ist für den Genesungsprozess sehr wichtig. Das Hegau-Jugendwerk hat jedoch zu wenige Unterbringungskapazitäten für begleitende Jugendliche und es gibt lange Wartelisten für junge Patienten, die dringend einen Reha-Aufenthalt benötigen.
Aus diesem Grund soll ein Eltern-Kind-Haus mit 26 Appartements mit Terrassen/Balkonen, drei Aufenthaltsbereichen und den nötigen Nebenräumen auf dem Gelände des Hegau-Jugendwerks erstellt werden.
Wichtig ist, dass die Räumlichkeiten des Eltern-Kind-Hauses sowie die Ausstattung der Appartements für die oft traumatisierten Angehörigen eine "Wohlfühlatmosphäre" ausstrahlen sowie Privatheit und Rückzugsmöglichkeiten bieten. Es soll aber auch die Möglichkeit bestehen, dass Geschwisterkinder während der Rehazeit oder/und die Patientenkinder, wenn medizinisch möglich, mit in den Appartements wohnen können.
Bei evtl. Sanierungen der anderen Gebäude des Hegau-Jugendwerkes soll das Eltern-Kind-Haus kurzzeitig auch für Ausweichmöglichkeiten (z. B. Kranken-/Jugendzimmer etc.) genutzt werden können.
Die Planungsergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 4 wurden von den Architekten und Fachplanern bereits erarbeitet und der Bauantrag am 29.09.2022 eingereicht. Die Baugenehmigung wurde am 14.11.2022 erteilt.
Die BGF der vorliegenden Planung beträgt ca. 2.100 m², der BRI ca.7.200 m³. Das Grundstück hat eine Größe von 2.100 m². Die Außenanlagen haben eine Fläche von 1.500 m² (ohne Grundfläche des Gebäudes).
Aus Gründen der Personalplanung ist zugleich ein besonderes Maß an Terminsicherheit hinsichtlich der baulichen Realisierung des Projekts erforderlich. Aus diesen Gründen besteht ein besonderes Bedürfnis nach hoher Kosten- und Terminsicherheit, insbesondere durch Vermeidung schnittstellen- und nachtragsbedingter Verzögerungen.
Gleichzeitig soll das Gebäude im Rahmen einer wirtschaftlich, gestalterisch und funktional bestmöglichen Lösung insbesondere auch möglichst hohen Nachhaltigkeitsanforderungen genügen.
Der Bieter hat dem Auftraggeber anzubieten das Eltern-Kind-Haus auf Grundlage der vorliegenden Planung planerisch zu optimieren, fortzuschreiben und zu errichten.
Die Außenanlagen (8 Stellplätze, Zuwegung) sind Gegenstand der zu erbringenden Leistung. Die Wartung ist optionaler Gegenstand der zu erbringenden Leistung.
Das Vergabeverfahren wird in Form eines kombinierten Verfahrens "Planen und Bauen" durchgeführt.
Die Inbetriebnahme des Gebäudes durch den Nutzer soll im Sommer 2024 erfolgen.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3) unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die drei Mindestreferenzen berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Dabei werden die beiden Referenzen "Schlüsselfertige Bauleistung" und die Referenz "Objektplanung Gebäude und Innenräume" jeweils wie folgt bewertet:
Kriterium "Gebäudeart"
Wohngebäude: 1 Punkt
Wohnheim/Klinikgebäude: 3 Punkte.
Kriterium "Auftraggeber"
Öffentlicher Auftraggeber / Sektorenauftraggeber: 3 Punkte
Kein öffentlicher Auftraggeber / Sektorenauftraggeber: 1 Punkt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.
Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen "Schlüsselfertige Bauleistung" und einer Referenz "Objektplanung Gebäude und Innenräume" ist nicht erwünscht.
Die Wartung ist optionaler Gegenstand der zu erbringenden Leistung.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 6 VOB/A nicht vorliegen,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz des Unternehmens, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
(1) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte, über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
(2) Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand
- Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen
- Auftragswert in EUR netto
- Zeitraum der Bauarbeiten
- Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme)
zu (2):
(a) Schlüsselfertiger Bau
Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen über eigenerbrachte schlüsselfertige Bauleistungen in Modulbauweise im Bereich "Hochbau allgemein" mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 6,0 Mio. brutto (KG 200 - 400 nach DIN 276) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Inbetriebnahme/Fertigstellung darf nicht vor dem 01.01.2018 erfolgt sein.
(b) Objektplanung Gebäude und Innenräume
Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über Planungsleistungen "Gebäude und Innenräume" für ein Gebäude in Modulbauweise in den Leistungsphasen 3 bis 5 mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 6,0 Mio. brutto (KG 200 - 400 nach DIN 276) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Inbetriebnahme/Fertigstellung darf nicht vor dem 01.01.2018 erfolgt sein.
Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen "Schlüsselfertige Bauleistung" und einer Referenz "Objektplanung Gebäude und Innenräume" ist nicht erwünscht.
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6K0M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de