Erneuerung/Neubau von sechs Lichtsignalanlagen im Rahmen des Umbaus der Hauptstraße Brackwede
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33604
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mobiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung/Neubau von sechs Lichtsignalanlagen im Rahmen des Umbaus der Hauptstraße Brackwede
Die moBiel GmbH beabsichtigt im Rahmen des Umbaus der Hauptstraße und der Anpassung von Stadtbahnhaltestellen durch den Umbau in drei Hochbahnsteigen eine gleichzeitige Anpassung bzw. den Neubau von 6 Lichtsignalanlagen.
Bielefeld
Das Angebot umfasst die Lieferung und Montage der sechs o.g. Lichtsignalanlagen im Rahmen der geförderten Baumaßnahme.
Ein Leerrohr- und Schachtsystem wird zum Großteil von der Straßen-/ Gleisbaufirma erstellt.
Dieses muss aber in Teilen ergänzen werden.
Die Platzierung des Anlagenzubehörs erfolgt nach Angabe der Bauüberwachung.
Die jeweils gültigen Richtlinien und Vorschriften sind anzuwenden. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass ein komplettes, betriebsfähiges System zu liefern und zu installieren ist, auch wenn im Einzelnen nicht alle für das technische Zusammenwirken erforderlichen Teile aufgeführt und beschrieben sind.
Das Steuergerät der Lichtsignalanlagen (LSA) muss in seinem technischen Aufbau und in seinem funktionstechnischen Ablauf der von der Stadt Bielefeld genehmigten Form entsprechen.
Steuergerätetypen, die bisher nicht bei der Stadt Bielefeld zum Einsatz gekommen sind, müssen im Rahmen der Wertung der Stadt Bielefeld in Bielefeld vorgestellt und gemeinsam abgenommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1)Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil;
2)Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen GWB;
3)Eigenerklärung i. S. d. § 19 Abs. 3 MiLoG;
4)Erklärung zur Einhaltung des 5. Sanktionspaketes
1)Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unter-nehmen ausgeführten Aufträgen;
1)Die erforderlichen Arbeiten dürfen nur von für die beauftragte Tätigkeit qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Der Nachweis über notwendige Qualifikationen wird dem Auftraggeber vor Beginn der Tätigkeiten zugesandt. Der Auftragnehmer muss mit der Angebotsabgabe die Qualifikationen der Mon-teur:innen mittels Eigenerklärung nachweisen;
2)Die Steuergeräte der Lichtsignalanlagen (LSA) müssen in ihrem technischen Aufbau und in ihrem funktionstechnischen Ablauf der von der Stadt Bielefeld genehmigten Form entsprechen. Steuergerätetypen, die bisher nicht bei der Stadt Bielefeld zum Einsatz gekommen sind, müssen im Rahmen der Wertung dem Auftraggeber in Bielefeld vorgestellt und gemeinsam abgenommen werden.
Zum Lieferumfang der Geräte gehören alle erforderlichen Zentralenanschaltbau-gruppen auf der LSA- und Verkehrsrechnerseite. Beim Verkehrsrechner handelt es sich um den Typ UniComp VRS 5000. Der Bieter hat auch den Nachweis über die geforderte Zentralenanschaltung zu erbringen, über die ein Protokoll verfasst wird.
Die Anforderungen an die Steuergeräte und an den jeweiligen Verkehrsrechneranschluss sind detailliert unter dem Titel 40 des Leistungsverzeichnisses beschrieben.
Die Stadt Bielefeld – Bereich 660.23 / Verkehrslenkung und Straßenausstattung - bietet an, vor Angebotsabgabe das Steuergerät und seine Kompatibilität mit dem Verkehrsrechner gemeinsam zu prüfen und abzunehmen.
Eine Nichterfüllung der in diesem Punkt aufgeführten Anforderungen führt zum Ausschluss.
1)Die Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten, und zwar durch Bürgschaft gemäß ZVB. Die Vertragserfüllungssicherheit ist spätestens drei Wochen nach Auftragserhalt zu übergeben. Kommt der AN dem nicht nach, ist der AG berechtigt, bis zur vollen Höhe der Sicherheit einen Betrag einzubehalten. Der AN ist berechtigt, den Einbehalt durch eine Bürgschaft zu ersetzen. Die Vertragserfüllungssicherheit wird nach Abnahme zurückgegeben.
2)Der AN verpflichtet sich, während der Baumaßnahme eine Haftpflichtversicherung einschließlich Deckung der Umweltrisiken mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. € für Personen, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall, zweifach maximiert pro Jahr, vorzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).