Wissenschaftliche Begleitung des Forschungsprojektes "BO for parents" (BO4P): Elterneinbindung als zentrales Instrument in der beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern Referenznummer der Bekanntmachung: KM-BW - EU 5/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://km-bw.de/,Lde/Startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Begleitung des Forschungsprojektes "BO for parents" (BO4P): Elterneinbindung als zentrales Instrument in der beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern
Wissenschaftliche Begleitung des Projektes "BO for parents", um das Konzept der Elterneinbindung als zentrales Instrument in der beruflichen Orientierung von Schüler*innen, dessen Relevanz und theoretisch mögliche Wirkkanäle konzeptionell aus wissenschaftlicher Perspektive, aber auch gezielt aus der Praxis heraus, in Form von impliziten Annahmen zu umreißen und diese Erkenntnisse und Annahmen bereits bei der Maßnahmenentwicklung zu Beginn sowie bei der Implementierung von Maßnahmen einzubeziehen sowie konstruktive Begleitung der Netzwerke bei der Umsetzung der entwickelten Maßnahmen. Evaluation des Forschungsprojektes im Hinblick auf die globale Wirksamkeit der Maßnahmen und Identifikation von Gelingensbedingungen aus den Entwicklungs- und Implementierungsprozessen heraus, die für den Erfolg maßgebend sind, unter Berücksichtigung des im Entwicklungsprozess gesammelten Praxiswissens.
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Thouretstraße 6 70173 Stuttgart
Das Gesamtprojekt BO4P ist ein Projekt des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der Bund-Land-Vereinbarung zu den Bildungsketten und wird vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport durchgeführt.
Es orientiert sich an der Bedeutung der Eltern als Erfahrungs- und Sozialisationsinstanz für ihre Kinder. Damit sind sie eine wichtige Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung des Prozesses der Beruflichen Orientierung. Viele Kernelemente von Elternarbeit stehen aufgrund der Regionalität, der initiierenden Partner (z. B. Schule, Kommune, Betrieb) und der bisher dezentralen Vorgehensweise nicht allen Schulen zur Verfügung. Damit hat BO4P eine Erhebung sowohl des zentralen als auch des regionalen Handlungsbedarfs, eine Bündelung des dazugehörigen vorhandenen Wissens und der Angebote zur Elternarbeit sowie die wissenschaftlich fundierte Überprüfung der Relevanz und Wirksamkeit der Angebote zum Ziel.
Im Rahmen des Forschungsprojektes sollen Handlungsbedarfe regional erhoben, Maßnahmen entwickelt und erprobt werden, deren Wirksamkeit in der Folge untersucht wird.
Gegenstand der Beschaffung ist die wissenschaftliche Begleitung dieses Projektes, um das Konzept der Elterneinbindung als zentrales Instrument in der beruflichen Orientierung von Schüler*innen, dessen Relevanz und theoretisch möglichen Wirkkanäle konzeptionell aus wissenschaftlicher Perspektive, aber auch gezielt aus der Praxis heraus, in Form von impliziten Annahmen zu umreißen und diese Erkenntnisse und Annahmen bereits bei der Maßnahmenentwicklung zu Beginn sowie bei der Implementierung von Maßnahmen einzubeziehen sowie konstruktive Begleitung der Netzwerke bei der Umsetzung der entwickelten Maßnahmen. Weiterer Auftragsgegenstand ist die Evaluation des Forschungsprojektes im Hinblick auf die die globale Wirksamkeit der Maßnahmen und Identifikation von Gelingensbedingungen aus den Entwicklungs- und Implementierungsprozessen heraus, die für den Erfolg maßgebend sind, unter Berücksichtigung des im Entwicklungsprozess gesammelten Praxiswissens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung der Bietergemeinschaft (nur für Bietergemeinschaften)
- sofern der Bieter eine privatwirtschaftliche Rechtsform aufweist, Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als sechs Monate
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB
- ggf. Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe)
- Wissenschaftliche Begleitung von mindestens 2 erziehungswissenschaftlichen Forschungsprojekten im Bereich Prozessbegleitung
- Wissenschaftliche Begleitung von mindestens 2
erziehungswissenschaftlichen Forschungsprojekten im Bereich Evaluation
- Beteiligung an mindestens vier Forschungsprojekten im Bereich der Beruflichen Orientierung, Elternarbeit oder Fachkräftesicherung
- mindestens 3 innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) im jährlichen Mittel festangestellte Mitarbeiter mit wissenschaftlicher Qualifikation im Bereich der Beruflichen Orientierung, Elternarbeit oder Fachkräftesicherung
- BVB zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Schutzerklärung zur Technologie des L. Ron Hubbard
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6K6Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.