Klinikum Lippe - ITS Bauteil C
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Lippe - ITS Bauteil C
Für die Intensivstation des neuen Bauteils des Klinikums Lippe am Standort Detmold muss eine Monitoringlösung beschafft werden. Mit dieser soll die Intensivstation im neuen Bauteil ausgestattet werden.
Um die Bildschirm-zu-Bildschirm-Überwachung klinikweit gewährleisten zu können, wird sich auf den Hersteller GE Healthcare beschränkt, weil dieser bereits an allen Standorten des Klinikums der Hauptlieferant für die Monitoring-Infrstruktur ist und seine Systeme für die neue ITS dementsprechend mit den restlichen Systemen vollständig kompatibel sind.
Es sollen folgende Komponenten beschafft werden:
I. 24x Carescape Canvas 1000 Intensivarbeitsplätze
II. 2x Carescape B450 V3.2 Transportmonitore
III. 26x Carescape Patientendatenmodule
IV. Zubehör für das Monitoring, wie z.B. Sensoren, Kabel, etc.
V. 6x Carescape Gasmodule
VI. 4x PiCCO-Module
VII. 1x NMT Modul
VIII. 5x Außensteuerung Infektionszimmer
IX. 1x Hauptzentrale
X. Zentrale II
XI. 1x Zentrale Arztzimmer
XII. 24x Unity ID v10 Geräteinterface
XIII. 1x Drucker
Darüber hinaus sollen Halterungen für die Monitore beschafft werden, die Installation des gesamten Systems ist ebenfalls Teil der Beschaffung, wie auch die Lieferung von drei unterbrechungsfreien Stromversorgungen.
Der oben angegebene Wert der Beschaffung entspricht nicht dem tatsächlichen Preis. Dieser wird hier nicht angegeben, weil es sich um ein Geschäftsgeheimnis des Lieferanten handelt. Der angegebene Wert von 0.01€ ist ein Platzhalter, weil es sich um eine Pflichtangabe des Formulares handelt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftraggeber war gezwungen, als Verfahrensart ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu wählen.
Der Beschaffungsbedarf kann zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und/oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur ein Unternehmen in Betracht kommt. Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
Begründung: Nach der bisher ergangene Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.5.2013 – VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2012 – VII – Verg 10/12, „SatWaS/ MoWaS“ u. Beschluss vom 27.6.2012- VII-Verg 7/12, „Fertigspritzen“) sind vorliegend die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, da
(1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist,
(2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist,
(3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind,
(4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
Es liegen objektiv schwerwiegende personelle, wirtschaftliche und technische Gründe für die getroffene Wahl vor:
Die Ausstattung der Intensivstation mit Geräten und Systemen des Herstellers GE Healthcare hätte den Vorteil, dass klinikweit eine homogene Monitoring-Infrastruktur konsequent weiterentwickelt würde: das bisher am Klinikum Lippe auch am Standort Lemgo etablierte Monitoring-System des Herstellers GE Healthcare wäre mit diesem vollumfänglich kompatibel.
Dies hätte zur Folge, dass die bidirektionale Bildübertragung auch mit der neuen Intensivstation möglich wäre und so zwischen den Intensivstationen des Klinikums bezüglich der Parameter schnell ein Austausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen stattfinden könnte. Dieser Faktor würde entscheidend zur Patientensicherheit beitragen, der interstationäre Austausch würde enorm erleichtert.
Genauso wäre es der Patientensicherheit zuträglich, weil auch die Anästhesiesysteme des Klinikums mit Monitoring-Geräten des Herstellers GE betrieben werden und somit eine Kompatibilität zwischen der Anästhesie und der neuen Intensivstation entstünde.
Bei der Verlegung vom OP direkt in die Intensivstation könnte so die lückenlose Überwachung der Patienten gewährleistet werden, ohne dass ein Systemwechsel stattfinden müsste.
Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Intensivstationen bereits mit den Systemen von GE vertraut sind, ergibt sich der Vorteil, dass kosten- und vor allem zeitintensive Schulungsmaßnahmen entfallen könnten.
Weitere Kosten können gespart werden, sobald aus einer der Intensivstationen des Klinikums kompatible Zubehörteile weiter verwendet werden können: diese wird in den Neubau umziehen. An dieser Stelle entfielen kostenintensive Neuanschaffungen, die im Falle der Beauftragung eines Drittanbieters entstünden.
Allein die abzuwendenden Risiken von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und hohem Umstellungsaufwand rechtfertigten die Entscheidung. Insbesondere mit Blick auf die zwingende Notwendigkeit eines jederzeit störungsfreien Betriebs darf das Klinikum Lippe jedwede Risikopotentiale ausschließen und den sichersten Weg wählen, um jederzeit Patientensicherheit und einen störungsfreien Klinikbetrieb gewährleisten zu können. Für die Weiterbehandlung der Patienten ist eine fehlerfreie Datenübertragung und Datenintegrität von höchster Wichtigkeit. Insofern ist das Risiko einer Fehlinformation unter allen Umständen zu verhindern.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79111
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1.Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1,2 und 3 sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB
4. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]