Projektsteuerungsleistungen für die Wiedereröffnung des Fernsehturms Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: DFMG-ID: 1610589
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dfmg.de/de/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für die Wiedereröffnung des Fernsehturms Dresden
Die Deutsche Funkturm GmbH plant, die Bereiche der Kanzel (11. bis 16. OG und 6. & 7. OG) sowie des Schafts des Fernsehturms in Dresden, baulich, technisch und sicherheitstechnisch, instand zu setzen, um sie erneut dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Neben der Ertüchtigung des Turms ist auch die Sanierung der Eingangshalle, die bautechnische Ertüchtigung des Wirtschaftsgebäudes und der Teilflächen des Technikgebäudes am Fuß des Fernsehturms in Dresden geplant.
01326 Dresden
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die folgenden Leistungen:
- Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, Handlungsbereiche A-E, Projektstufen 1-5
- Besondere und Weitere Leistungen
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen) stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Projektstufe 1 + 2 entsprechend Projektsteuerungsvertrag sowie die in Leistungsstufe 1 anfallenden Besonderen Leistungen beauftragt.
Bei Beauftragung aller ausgeschriebenen Projektstufen liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2029 zuzüglich einer Nachlaufzeit von 3 Monaten (Abschluss PS 5).
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen) stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Projektstufe 1 + 2 entsprechend Projektsteuerungsvertrag sowie die in Leistungsstufe 1 anfallenden Besonderen Leistungen beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Projektstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Drees & Sommer GmbH Leipzig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]88
Internet-Adresse: https://www.dreso.com/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYWTU5HYQP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist,soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.