Einführung eines digitalen Patientenportals für die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH
Postanschrift: Bodelschwinghstrasse 10
Ort: Schwetzingen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68723
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berliner Allee 26, 30175 Hannover
E-Mail:
Telefon: +49 511545817645
Fax: +49 5115458110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.grn.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3c945c79-33e7-48ff-809a-429d2092246d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3c945c79-33e7-48ff-809a-429d2092246d
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einführung eines digitalen Patientenportals für die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48814000 Medizinische Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Umsetzung des Fördertatbestands 2: Digitales Patientenportal (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr.5 KHSFV). Auftragsgegenstand ist die Lieferung und Inbetriebnahme eines digitalen Patientenportals mit digitalem Aufnahme- und Behandlungsmanagement und die Anbindung an das patientenführende Klinikinformationssystem inkl. aller notwendigen Schnittstellen für die vier Klinikstandorte der GRN in Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48814400 Klinisches Informationssystem
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Rhein-Neckar-Kliniken (GRN - Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim) beabsichtigen gemäß dem KHZG §19 (1) Fördertatbestand (FTB) Nr. 2 den Aufbau und die Einführung eines Patientenportals für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Das Patientenportal muss gemäß dem FTB Nr. 2 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) §19 (1) mindestens die MUSS Kriterien der zugehörigen "Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV" im Absatz 4.3.2.1., 4.3.2.2 und die übergreifenden Anforderungen gemäß Absatz 4.2.1 und 4.2.2 erfüllen.

Nutzer des Patientenportals sind neben den Patienten mit ihren Angehörigen oder Vertretungsberechtigten, die Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtung (bspw. Ärzte, Pflege, Sozialdienst) sowie Zuweiser (bspw. Haus-, Facharzt oder Mitarbeiter eines MVZ), die vom Patienten berechtigt sind, an den Behandlungsprozessen teilzuhaben. Für die angesprochenen Nutzergruppen muss als Grundlage für die Beteiligung eine datenschutzkonforme Identifizierung ggf. in Abhängigkeit von der Art des Zugriffs erfolgen.

IT-technisch soll das Patientenportal nicht nur Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) gemäß des §19 (3) KHSFV nutzen, sondern zudem nationale und internationale Vorgaben, Standards und Profile zur Gewährleistung von Interoperabilität auf technischer, syntaktischer und semantischer Ebene gemäß den übergreifenden Vorgaben zu den Fördertatbeständen der KHSFV verwenden.

Da bisher kein Patientenportal nach Vorgaben des KHZG §19 (1) Fördertatbestand (FTB) Nr. 2 in einem der GRN-Krankenhäuser vorhanden ist, ist ein Gesamtsystem inklusive aller für die Einführung und Umsetzung notwendiger Dienstleistungen erforderlich. Dabei soll der Projektplan unter Berücksichtigung der logistischen und ablauforientierten Notwendigkeiten inkl. KHZG-Fristeneinhaltung gemeinsam mit dem Anbieter erarbeitet und verbindlich vereinbart werden. Es wird ein Anbieter gesucht, der als Gesamtverantwortlicher die Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den eigenen Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, Subsysteme (Systeme von Drittanbietern) anzubieten. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass zu diesen Subsystemen eine funktionierende, umfassende und komfortable (Standard-)Schnittstelle existiert bzw. geschaffen wird. Diese Schnittstelle muss im Angebot berücksichtigt werden und ist grundsätzlich offen zu legen.

Für das Entlass- und Überleitungsmanagement soll die bei GRN bereits verfügbare Software „Pflegeplatzmanager“ genutzt werden.

Zusammenfassend soll das Gesamtsystem Patientenportal eine integrative Lösung mit dem bereits vorhandenen und einzubindenden Krankenhausinformationssystem (KIS) sowie Subsystemen bilden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Option zugunsten des Auftraggebers zur Verlängerung des Auftrags um 12 Monate

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es sollen mindestens 3 und maximal 4 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die maximal zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, ob der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (K.O.-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die folgenden Auswahlkriterien aus.

a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen EUR netto mit vergleichbaren Leistungen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.

Es können bei diesem Kriterium maximal 10 Punkte erreicht werden. Die Wertung wird wie folgt vorgenommen:

Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 1,00 Mio. € bis zu 1,30 Mio. € = 1 Punkt

Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 1,30 Mio. € bis zu 1,60 Mio. € = 2 Punkte

Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 1,60 Mio. € bis zu 2,00 Mio. € = 3 Punkte

[usw.]

Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 3,60 Mio. € bis zu 4,00 Mio. € = 9 Punkte

Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 4,00 Mio. € = 10 Punkte

b) Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Das vom Bieter eingereichte Referenzformular wertet die Vergabestelle qualitativ aus, prüft also die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den Anforderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular. Pro Referenz können maximal 10 Punkte erreicht werden. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster. Die Vergabestelle legt bis zu 7 Referenzen zugrunde, so dass insgesamt max. 70 Punkte bei diesem Auswahlkriterium erreichbar sind. Sollte ein Bieter mehr als 7 Referenzmuster einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten 7 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.

c) Auswahlkriterium 3: Anzahl der im betreffenden Tätigkeitsbereich beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers (in Vollzeitäquivalenten).

Es können bei diesem Kriterium maximal 20 Punkte erreicht werden. Die Wertung wird wie folgt vorgenommen:

Mitarbeiterzahl ab 08,00 = 2 Punkte

Mitarbeiterzahl ab 12,00 = 4 Punkte

Mitarbeiterzahl ab 16,00 = 6 Punkte

[usw.]

Mitarbeiterzahl ab 40,00 = 18 Punkte

Mitarbeiterzahl ab 44,00 = 20 Punkte

Die 4 geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung sind grundsätzlich für das Verhandlungsverfahren qualifiziert und werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den erreichten Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal 4 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 4 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium 2. Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, nur 3 geeignete Bewerber für das Verhandlungsverfahren zuzulassen, sofern es einen deutlichen Abstand (insgesamt mehr als 15 Punkte) zwischen dem Dritt- und dem Viertplatzierten gibt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option zugunsten des Auftraggebers zur Verlängerung des Auftrags um 12 Monate

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.

Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre persönliche Lage gem. § 44 VgV wie folgt nachweisen können: [Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]

a) Kurze Eigendarstellung sowie Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers

b) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung; Vorlage einer Kopie ist ausreichend).

c) Eigenerklärung, dass für den Bewerber keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen [vgl. Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“]

d) Eigenerklärung über die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

e) Eigenerklärung, dass das Unternehmen die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern, sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

f) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

g) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen [Formblatt 4].

Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,

— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Auftrags vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,

— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und

– dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.

Hinweis zur Eignungsleihe: Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Nimmt der Bewerber für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.

Im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und das Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“ auch vom Eignungsleihgeber auszufüllen und von dem Bewerber zusammen mit der Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) wie folgt nachweisen können:

[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]

h) Der Bewerber legt den durchschnittlichen Umsatz für die Jahre 2020, 2021 und 2022 mit vergleichbaren Leistungen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags dar, § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Der Umsatz ist in Euro netto per anno anzugeben und beinhaltet die Lizenzen, die Dienstleistung, Hardware (keine Medizintechnikgeräte) und die Softwarepflege und den Service [vgl. Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung“].

i) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können, mit Mindestdeckungssummen je Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 1 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR. Eine Kopie der Versicherungspolice ist zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Alternativ ist mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, zum Ausführungsbeginn eine solche Versicherung abzuschließen [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei der Anforderung i) handelt es sich um eine Mindestanforderung (K.O.-Kriterium).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Als Bieter werden nur Unternehmen zugelassen, die ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) wie folgt nachweisen können:

[Die in Klammern gesetzten Verweise geben an, in welchen Unterlagen entsprechende Angaben einzutragen sind. Alle Unterlagen, in denen der Bewerber gem. der nachfolgenden Ziffern Eintragungen vorzunehmen hat, sind mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.]

j) Angabe von mindestens drei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare deutschsprachige Installationen eines digitalen Patientenportals aus den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit folgenden Angaben:

Anschrift, Versorgungsstufe im Krankenhausbedarfsplan, Bettenanzahl Klinik, Anbindung an welches KIS, ggf. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).

Von den anzugebenen mindestens drei Referenzen muss mindestens eine Referenz über eine deutschsprachige Installation dabei sein, bei der die bidirektionale Integration zum patientenführenden Klinikinformationssystem i.s.h.med der Firma CERNER Deutschland GmbH, bereits Teilbereiche - Terminbuchungen und Upload von Dokumenten - des Portals im Einsatz hat [vgl. Formblatt „Auftragsbezogenen Referenzen"].

k) Angabe der Anzahl der Inbetriebnahmen im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 5 Jahre. Die Anzahl der Inbetriebnahmen sind per anno anzugeben [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

l) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Vollzeitäquivalente, einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter) für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges) [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

m) Angabe, nach welchem Qualitätssicherungssystem der Bewerber zertifiziert ist, § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

n) Angabe, nach welcher Medizinprodukteklasse das vom Bewerber für das Angebot vorgesehene digitale Patientenportal zugelassen ist [vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“].

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei der Anforderung j) handelt es sich um eine Mindestanforderung (K.O.-Kriterium).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.

2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

3. Der Bewerber gewährleistet, dass alle am Projekt beteiligten Personen des Bewerbers mit direktem Kundenkontakt die Leistungen ausnahmslos in deutscher Sprache erbringen können.

4. Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein EVB-IT Systemvertrag geschlossen, ggf. mit Cloudelementen.

5. Nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) dürfen öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) nur an Unternehmen vergeben, die bei Angebotsabgabe in Bezug auf Bau- oder Dienstleistungen eine schriftliche Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung abgeben. Die GRN wird mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung verlangen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/05/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Derzeit ungesicherte Finanzierung des Vorhabens: Die interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des Vorhabens derzeit nicht gesichert ist. Die Auftraggeberin hat eine Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beantragt, auf deren Bewilligung sie keinen Einfluss hat. Daher kann die Auftraggeberin aktuell auch keine Aussage darüber treffen, zu welchem Zeitpunkt seitens der zuständigen Stelle eine Entscheidung über die Mittelbewilligung getroffen wird. Für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG nicht bewilligt wird, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren wegen mangelnder Finanzierbarkeit aus einem schwerwiegenden Grund gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VgV aufheben. Den Unternehmen, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligt haben, steht in diesem Fall kein Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden zu, die aus ihrer Beteiligung an dem Vergabeverfahren resultieren, da sie frühzeitig und transparent über die ungesicherte Finanzierung des Beschaffungsvorhabens aufgeklärt wurden. Sobald die Auftraggeberin Informationen über die Finanzierung des Vorhabens hat, wird sie die Verfahrensteilnehmer informieren.

2) Alle Nachweise zum Teilnahmeantrag können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.

3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.

4) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und in elektronischer Form (Textform gem. § 126b BGB) bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.

5) Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.

6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung des Teilnahmeantrags und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.

7) Etwaige Fragen sollten möglichst frühzeitig gestellt werden. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind spätestens bis 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Nicht vorgesehen
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2023

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