Planungsleistungen medientechnische Ausstattung Vorlesungs- und Seminarräume Referenznummer der Bekanntmachung: RAWK-2023-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hft-stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen medientechnische Ausstattung Vorlesungs- und Seminarräume
Stufenweise und bauabschnittsweise Erbringung von Planungsleistungen für die medientechnische Ausstattung der Vorlesungs- und Seminarräume der HFT Stuttgart gemäß §§ 53 ff HOAI iVm. Anlage 15, Anlagengruppe nutzungsspezifische Ausstattung.
Hochschule für Technik Stuttgart
Schellingstraße 24
70174 Stuttgart
Die Hochschule für Technik Stuttgart (HFT Stuttgart) möchte 59 Hörsäle und Seminarräume (einige davon als PC-Räume ausgestattet) zu modernen Lehr- und Lernräumen umgestalten. Dieses schließt insbesondere eine Modernisierung der medientechnischen Ausstattung und in gewissem Umfang eine Neumöblierung und visuelle und akustische Neugestaltung der Räume ein.
Zudem wird im Rahmen des Projektes eine enge planerische Verzahnung mit einer Modernisierung der Elektro- und Datennetzwerkinfrastruktur ¬nötig sein, die der Gebäudeeigentümer "Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim" (im Folgenden "Gebäudeeigentümer" genannt) in einigen der betreffenden Gebäude gegenwärtig vorbereitet. Daher ist von einer unterschiedlichen Infrastruktur in den betreffenden Gebäuden auszugehen.
Mit dieser Ausschreibung soll ein geeignetes Planungsunternehmen für die Durchführung einer Planungsleistung für die medientechnische Ausstattung gemäß HOAI (Teil 4 Fachplanung - Abschnitt 2 Technische Ausrüstung §53 - §56 und Anlage 15) gefunden und beauftragt werden.
Die Planungsleistung wird in 4 Leistungsstufen und mehreren Bauabschnitten wie folgt aufgeteilt:
• Leistungsstufe 1: HOAI Leistungsphasen 1 - 3
• Leistungsstufe 2: HOAI Leistungsphasen 5 - 7
• Leistungsstufe 3: HOAI Leistungsphase 8
• Leistungsstufe 4: HOAI Leistungsphase 9
Dabei wird die Leistungsstufe 1 für alle Bauabschnitte gemeinsam beauftragt.
Ab Leistungsstufe 2 behält sich die HFT Stuttgart das freie Recht vor, zu entscheiden, in welchen die Planungs- und Überwachungsleistungen fortgeführt werden. Dabei behält sich die HFT Stuttgart das Recht vor, pro Bauabschnitt die jeweils nächste Leistungsstufe abhängig vom Projektfortschritt und der Projektqualität zu beauftragen.
Hintergrund dieser Aufteilung in Leistungsstufen und Bauabschnitten ist der Umstand, dass die medientechnische Modernisierung technisch von der vom Gebäudeeigentümer geplanten Sanierung der Elektro- und Dateninfrastruktur abhängig ist, und hier entsprechende Flexibilität bei der Planung und Umsetzung benötigt wird, um beide Vorhaben aufeinander abstimmen zu können.
Es sei ergänzt, dass die exakte Zuordnung der Räume zu den jeweiligen Bauabschnitten während des Projektes erfolgt. Hintergrund ist auch hier, dass sich diese Bauabschnitte durch das Vorgehen bei der Elektro- und Dateninfrastruktursanierung ergeben. Zum jetzigen Zeitpunkt werden beispielsweise für Bau 1 zwei mögliche Szenarien betrachtet: A) Die Sanierung wird pro Etage fertig gestellt, bevor mit der nächsten begonnen wird. Dann wäre Bauabschnitt 1 das gesamte Erdgeschoss und die 1. Etage, und Bauabschnitt die 2. und 3. Etage. B) Die Sanierung wird pro Gebäudeflügel über alle Etagen fertig gestellt, bevor mit dem anderen Gebäudeflügel begonnen wird. Dann wäre Bauabschnitt 1 der Südflügel des Gebäudes und Bauabschnitt 2 der Nordflügel.
Entsprechend dem Fortschritt dieser Sanierungsplanungen werden die Bauabschnitte während der Projektlaufzeit definiert. Ein weiterer Faktor ist auch die Tatsache, dass die Arbeiten zum Teil im laufenden Betrieb stattfinden werden. Als erste Schätzung der Größenordnung eines Bauabschnitts rechnet die HFT zurzeit mit ca. 4 - 6 Räumen.
Für die Hochschule für Technik Stuttgart als Auftraggeber ist es von äußerster Bedeutung, ein Planungsunternehmen zu gewinnen, welches ausreichende Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten hat. Aus diesem Grunde werden bei der Auswahl für die Verhandlungsphase die in Tabelle 4.1 genannten Eignungskriterien mit herangezogen, wobei das erste Kriterium (E1) als Ausschlusskriterium bewertet wird und die weiteren Eignungskriterien (E2 bis E4) untereinander gleichgewichtet bewertet werden.
Die bestplatzierten 5 Bieter werden für die Verhandlungsphase eingeladen.
Tabelle 4.1 Eignungskriterien E1 bis E4 (siehe Ziffer 4. der Leistungsbeschreibung)
Eignungskriterium
E1) Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestes €500.000,- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegt vor oder es wird alternativ eine Erklärung des Bieters abgegeben, dass im Auftragsfall eine solche Haftpflichtversicherung mit der genannten Deckungssumme abgeschlossen wird und gleichzeitig der Versicherer die Bereitschaft zum Abschluss einer derartigen Versicherung erklärt. Bewertungsschema: Berufshaftpflicht bzw. die alternative Erklärung seitens des Bieters und des Versicherers liegt vor und die Deckungssummer liegt bei mindestens €500.000,-. Der Bieter wird mit den folgenden Kriterien E2 bis E4 bewertet. Die Deckungssummer liegt unter €500.000,- oder es liegt keine Berufshaftpflicht bzw. keine Erklärung vor: Ausschluss des Bieters
E2) Nachweis von Referenzen von Hochschulen oder anderen tertiären Bildungseinrichtungen, für die in den letzten 5 Jahren entsprechende Projekte geplant wurden. Es muss ersichtlich sein, dass es sich dabei um Projekte handelte, in denen Lehr-/Lernräume geplant wurden. Reine Meetingräume oder andere medientechnisch ausgestattete Räume (wie z.B. Leitstellen, musikalische Veranstaltungsräume, Tonstudios) werden nicht mitberücksichtigt. Bewertung: 3 oder mehr passende Referenzen 6 Punkte
2 passende Referenzen 4 Punkte
1 passende Referenz 2 Punkte
0 passende Referenzen 0 Punkte
E3) Erfahrung in der erfolgreichen Durchführung von Projekten größer €300.000,-anrechenbarer Kosten nach HOAI mit dem öffentlichen Dienst als Auftraggeber in den letzten 5 Jahren. Dabei werden abgeschlossene Projekte sowie maximal 1 laufendes Projekt gezählt. Bewertung: 3 oder mehr Projekte 6 Punkte
2 Projekte 4 Punkte
1 Projekt 2 Punkt
0 Projekte 0 Punkte
E4) Verhältnis des geschätzten Planungsauftrags von €300.000,- zum Jahresumsatz des Planungsunternehmens. Bewertung: Der Jahresumsatz liegt bei €600.000,- (2-facher Wert des geschätzten Planungsauftrags) oder höher: 6 Punkte
Der Jahresumsatz liegt zwischen €500.000,- und €599.999,-: 5 Punkte
Der Jahresumsatz liegt zwischen €400.000,- und €499.999,-: 4 Punkte
Der Jahresumsatz liegt zwischen €300.000,- und €399.999,-: 3 Punkte
Der Jahresumsatz liegt zwischen €200.000,- und €299.999,-: 2 Punkte
Der Jahresumsatz liegt zwischen €100.000,- und €199.999,-: 1 Punkt
Der Jahresumsatz liegt unter €100.000,- 0 Punkte
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, medientechnische Ausstattung, §§ 53 Abs. 2 Nr. 7, 55 HOAI iVm. Anlage 15, Leistungsphasen 1-3 (Stufe 1). Option des Auftraggebers: Stufe 2 (Leistungsphasen 5-7), Stufe 3 (Leistungsphase 8) und Stufe 4 (Leistungsphase 9). Kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung nach Stufe 1. Bauabschnittsweise ab Stufe 2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister gemäß Formular 124 LD.
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt gemäß Formular 124 LD.
- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formular 124 LD (vgl. auch Ziffer II. 2.9) Kriterium E4).
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formular 124 LD.
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation gemäß Formular 124 LD.
Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestes €500.000,- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegt vor oder es wird alternativ eine Erklärung des Bieters abgegeben, dass im Auftragsfall eine solche Haftpflichtversicherung mit der genannten Deckungssumme abgeschlossen wird und gleichzeitig der Versicherer die Bereitschaft zum Abschluss einer derartigen Versicherung erklärt.
- Angaben zu Referenzen aus den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auftraggeber, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum sind anzugeben (vgl. Formular 124 LD). Nachweis von Referenzen von Hochschulen oder anderen tertiären Bildungseinrichtungen, für die in den letzten 5 Jahren entsprechende Projekte geplant wurden. Es muss ersichtlich sein, dass es sich dabei um Projekte handelte, in denen Lehr-/Lernräume geplant wurden. Reine Meetingräume oder andere medientechnisch ausgestattete Räume (wie z.B. Leitstellen, musikalische Veranstaltungsräume, Tonstudios) werden nicht mitberücksichtigt (vgl. Ziffer II. 2.9) Kriterium E2).
- Erfahrung in der erfolgreichen Durchführung von Projekten größer €300.000,-anrechenbarer Kosten nach HOAI mit dem öffentlichen Dienst als Auftraggeber in den letzten 5 Jahren (vgl. Ziffer II. 2.9) Kriterium E3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.