6002460222- Durchführung DGUV V3 Prüfung auf der Hardthöhe Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: 6002460222-BwDLZ Bonn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
6002460222- Durchführung DGUV V3 Prüfung auf der Hardthöhe Bonn
6002460222- Durchführung DGUV V3 Prüfung auf der Hardthöhe Bonn
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Erstprüfung/Wiederholungsprüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen Niederspannhauptverteilungen/Niederspannverteilungen (geschätze Menge bis 25 Stromkreise: 130, bis 50 Sromkreise: 100, je weiterer Stromkreis: 500),
Prüfung von elektrischen Anlagen mittels Thermografie nach VDS 2858 und DIN 54191 (geschätzte Anzahl 370),
Erstprüfung/Wiederholungsprüfung von Leuschten und Lampen im Handbereich (geschätzte Anzahl 14.000)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Qualifiziertes Personal zur Erfüllung einer DGUV V3 Prüfung
Berufs- oder Handelsregister
Gewerbezentralregister nach § 150 GewO
Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß § 31 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB (BAAINBw-B-V 030)
Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse/n
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Allgemeine Auftragsbedingungen
Bestätigung über die durchgeführte Ortsbesichtigung
Gültiger Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht
Mindestdeckung:
a.Personenschäden 1.000,000,-€ höchstens aber je Schadensfall 2.000,000,-€ insgesamt
b.Sachschäden 500.000,-€ je Schadensfall höchstens aber 1.000,000,- insgesamt
c.Vermögensschäden 100.000,-€ je Schadensfall höchstens aber 500.000,-€ insgesamt(Bei nicht ausreichenden Deckungssummen ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich)
Gewährleistung, dass der Prüfbericht/die Protokollierung der Prüfergebnisse elektronisch in einem entsprechenden Dateiformat gespeichert werden können, für einen einfachen Import und die weitere Verarbeitung der Prüfdaten in Mebedo - Elektromanager V7.0 (oder höher).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit