Projekt: Enterprise Mobility Management Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6384
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt: Enterprise Mobility Management
Projekt: Enterprise Mobility Management
33602 Bielefeld
- Einrichtung/Bereitstellung eines Enterprise Mobility Management Systems (EMM) für die Stadt Bielefeld.
- Aufbau, Test und Vorbereitung für den Betrieb des Systems nach Vorgabe der Stadt Bielefeld.
- Schulung zur Befähigung der Mitarbeitenden, das System selbstständig zu betreiben.
- 2nd-Level Support / 3rd-Level Support des Systems durch den Auftragnehmer im späteren Betrieb.
Ergänzender Hinweis zur Laufzeit des Vertrages:
Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag anschließend jeweils um weitere 12 Monate und kann dann von jeder der Vertragsparteien jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden.
Erläuterung zu den Bewertungskriterien:
Die Bewertung der für den Teilnahmewettbewerb vorgelegten Referenzen erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Bewertungskriterium 1: Anzahl der vorgelegten Referenzen, nach Marktsegment des Referenzgebers
Bundes-, Landes-, oder Kommunalbehörde:
Anzahl >=3 --> 60 Punkte
Anzahl 2 --> 40 Punkte
Anzahl 1 --> 20 Punkte
Andere öffentliche Auftraggeber:
Anzahl >=3 --> 30 Punkte
Anzahl 2 --> 20 Punkte
Anzahl 1 --> 10 Punkte
Sonstige nicht öffentliche Auftraggeber:
Anzahl >=3 --> 15 Punkte
Anzahl 2 --> 10 Punkte
Anzahl 1 --> 5 Punkte
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Bewertungskriterium 2: Anzahl der durch die jeweiligen Referenzen nachgewiesenen verwalteten Geräte
(Die Bewertung erfolgt je Referenz. Es werden maximal 5 Referenzen bewertet. Für die Ermittlung der für dieses Kriterium erreichten Punktzahl werden die von dem Bewerber hierfür vorgesehenen Referenzen herangezogen (gem. Anlage A). Mögliche Maximalpunktzahl = 5 * 20 Punkte = 100 Punkte.
>1000 --> 20 Punkte
>500 bis 1000 --> 10 Punkte
500 --> 0 Punkte
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Maximal erreichbare Punktzahl für Bewertungskriterium 1 und 2: 205 (60 + 30 + 15 + 100) Punkte
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Auswertung:
Wenn die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben hat, dass alle Kriterien, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führen würde, erfüllt sind, werden die übrigen Kriterien bewertet. Die drei bis fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten mehrere Bewerber in der Rangfolge auf Platz drei liegen (Punktgleichheit), werden alle auf Platz drei liegenden Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt. Bewerber, die im Teilnahmewettbewerb ausgeschieden sind, werden darüber gesondert informiert und sind dadurch vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der AG behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern sich nach Prüfung kein Bewerber als geeignet erweist.
Ziffer I.4.1 der Leistungsbeschreibung - allgemeiner Teil - :
Zusatzworkshops im Bedarfsfall (Option):
Unter Position 9 im Preisblatt ist der Preis für im Bedarfsfall (z.B. unvorhersehbarer Zusatzbedarf) erforderlich werdende zusätzliche Workshops mit der obigen Teilnehmer-zahl durch den Bieter einzutragen. Dieser Preis ist für spätere Beauftragungen verbindlich und ist Bestandteil der bewertungsrelevanten Angebotssumme. Für die Beauftragung gilt die Schriftform.
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Ziffer I.5.2 der Leistungsbeschreibung - allgemeiner Teil -:
5.2. Stundenlohnarbeiten / Feiertag (Option)
Unter Position 10 im Preisblatt ist der Preis für im Bedarfsfall (z.B. unvorhersehbarer Zusatzbedarf) erforderlich werdende zusätzliche, d.h. über den Angebotsinhalt (Festpreis) hinausgehende Unterstützung durch einen Systemadministrator (Stundenlohnarbeiten) durch den Bieter einzutragen (s. auch Ziffer 7 im EVB-IT Systemvertrag). Dieser Preis ist für spätere Beauftragungen verbindlich und ist Bestandteil der bewertungsrelevanten Angebotssumme.
Bei Beauftragung von zusätzlicher Unterstützung durch einen Systemadministrator welche nicht Inhalt des Gesamtangebotes (Leistungsbestandteile gemäß Preisblatt ohne Optionen) ist, wird wie folgt verfahren:
Für die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten an Feiertagen gelten die Feiertage am jeweiligen Standort. Stundenlöhne können nur abgerechnet werden, wenn Sie vom AG separat be-auftragt wurden und unterzeichnete Stundennachweise vorgelegt werden.
Ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien (Verhandlungsverfahren):
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen). Bei der einfachen Richtwertmethode erhalten der Preis und die Leistung das gleiche Gewicht (jeweils 50 %). Das Verhältnis von Preis und Leistung wird als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet:
Formel: Z=L (Leistung) geteilt durch P (Preis)
Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebotes
L = Leistungspunktzahl (= Summe der erreichten Leistungspunkte); dafür werden die Bewertungspunkte mit den Gewichtungspunkten des zu bewertenden Angebotes multipliziert. Die Bewertungskriterien einschließlich der Bewertungs- und Gewichtungspunkte ergeben sich aus dem Leistungskatalog.
P = wertungsrelevanter Preis (bewertungsrelevante Angebotssumme) des zu bewertenden Angebotes
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot, d.h. auf das Angebot, dass die höchste Kennzahl (Z) erreicht hat, erteilt. Bei identischer Kennzahl (Z), die sich aus der Bewertung ergibt, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Leistungspunktzahl (L) erteilt.
Erreichbare Leistungspunkte:
Die im technischen Leistungsverzeichnis mit "B" gekennzeichneten Kriterien sind Bewertungskriterien. Bewertet werden alle in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Bewertungskriterien.
Wird im technischen Leistungsverzeichnis bei dem jeweiligen Bewertungskriterium eine Erläuterung bzw. ein Konzept gefordert oder möchten Sie eine Anmerkung machen, sind die Ausführungen hierzu auf einem separaten Blatt unter Angabe der Nummer des Kriteriums des technischen Leistungsverzeichnisses beizufügen.
Für jedes Kriterium wird in der Spalte "Erläuterung Bewertungsschema" die jeweilige Verteilung der Bewertungspunkte dargestellt.
Die Bewertung der Nummern 1, 2, 11, 16, 17, 27, 29, 38, 40, 41, 42, 45, 48, 49 im technischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) erfolgen durch ein fachkundiges Gremium, das aus mindestens 3 Personen besteht, nach dem für die jeweilige Anforderung aufgeführten Bewertungsschema. Jedes Mitglied bewertet einzeln. Aus den einzelnen Bewertungen wird der arithmetische Mittelwert, gerundet auf eine Nachkommastelle, berechnet.
Die vergebenen Bewertungspunkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und ergeben die Leistungspunkte, die dann aufsummiert werden. Dabei können maximal 310 Leistungspunkte erreicht werden.
Sofern mit der ersten Angebotsabgabe innovative Lösungen angeboten werden, die bislang im Anforderungskatalog noch nicht berücksichtigt und bewertet wurden, wird dafür ein Punktekontingent in Höhe von maximal 40 Punkten vorgehalten.
Die Punkte aus dem Punktekontingent werden individuell je Angebot vergeben.
Die Höhe des Punktwertes für eine innovative Lösung wird anhand des/der sich daraus ergebenen Vorteils/Vorteile für die Stadt Bielefeld bewertet.
Die Bewertungsmethodik hinsichtlich der Punkte aus diesem Kontingent wird durch die Fortschreibung der Anlage 2 zum EVB IT-Systemvertrag (= techn. LV) im Verlauf des Verhandlungsverfahrens konkretisiert. Ergänzungen der Anlage 2 werden spätestens mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe allen Bietern bekanntgegeben.
Somit kann ein Angebot maximal 350 (310+40) Leistungspunkte erreichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser- unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
1. Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme
Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestsummen je Schadenereignis verfügen:
Personenschäden: 3.000.000,00 EUR
Sachschäden: 1.000.000,00 EUR
Vermögensschäden: 500.000,00 EUR
Sollten die o. g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegen, hat der Bewerber zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Vor Vertragsabschluss hat der Bewerber auf Anforderung des Auftraggebers einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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2. Erklärung, dass
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen des Bewerbers eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 89 c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
g. § 108 e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233 a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- das Unternehmen des/der Bewerber/s seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegen bzw. das Unternehmen des/der Bewerber/s seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass der/die Bewerber zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat/haben.
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3. Erklärung, dass das Unternehmen des/der Bewerber/s nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
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4. Erklärung, dass
- keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss des/der Bewerber/s von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister führen könnten.
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5. Betriebsbeschreibung: Dem Teilnahmeantrag ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
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Hinweis zu den Erklärungen unter Ziffer 2 - 4:
Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Maßnahmen getroffen haben, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder Sie die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. Dieser Nachweis ist der Bewerbung bzw. dem Angebot beizufügen.
Mindestanforderungen:
1. Es werden mindestens zwei Referenzen über die Errichtung und/oder den Betrieb von einem Enterprise Mobility Management System oder eines Mobile Device Management Systems gefordert. Die Referenzen sind in der Anlage B einzutragen.
Die Referenzen müssen sich mindestens auf folgende Teilaspekte beziehen:
- Management von mindestens 500 Smartphones und/oder Tablets mit dem Betriebssystem iOS
- System als SaaS oder private Cloud Bereitstellung
- Konzept der Datentrennung nach dem COPE-Konzept
Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren (Zeitraum: 2018 - bis zum Datum der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) werden anerkannt.
Bei den Referenzen soll folgendes angegeben werden:
- Name des Auftraggebers
- Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Telefonnummer
- Marktsegment (Bundes-, Landes-, oder Kommunalbehörde, andere öffentl. AG, nicht öffentliche AG)
- Auftragsvolumen (verwaltete Geräte)
- Ausführungszeitraum
- falls der Auftrag nicht vollständig eigenständig abgewickelt wurde: Anteil des Auftrages, der von Nachunternehmen erfüllt wurde
- Kurzbeschreibung der Maßnahme bzw. der Teilkomponente(n)
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2. Bestätigung, dass dem eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist und alle benannten Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere Supportmitarbeiter mit direkten Kundenkontakt, die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
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3. Nachweis (Zertifikat) über eine Herstellerzertifizierung des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer bzw. seiner und deren aktuellen Mitarbeiter für das angebotene System.
Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestsummen je Schadenereignis verfügen:
Personenschäden: 3.000.000,00 EUR
Sachschäden: 1.000.000,00 EUR
Vermögensschäden: 500.000,00 EUR
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Dem eingesetzten Personal muss die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt sein und alle benannten Ansprechpartner sowie die zur
Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere Supportmitarbeiter mit direkten Kundenkontakt, müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
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Der Auftragnehmer muss über eine Herstellerzertifizierung für sich und seine Nachunternehmer bzw. seine und deren aktuellen Mitarbeiter für das angebotene System verfügen.
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Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) - Anlage 7 - verpflichtet.
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Bewerber-/Bietergemeinschaften
Beabsichtigte Bewerber-/Bietergemeinschaften sind bei der Abgabe des Teilnahmeantrages anzugeben. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreterin/Vertreter bezeichnet ist,
- dass die / der bevollmächtigte Vertreterin / Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldnerinnen/Gesamtschuldner haften.
Die Eignungsnachweise, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betreffen, sind von allen Mitgliedern einzureichen. Die Eignungsnachweise bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen von der Bietergemeinschaft erbracht werden.
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Eignungsleihe
Eine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen. In diesem Fall ist auch die für die Eignungsleihe maßgebliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
und/oder die maßgebliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 und 124 GWB) des in Anspruch genommenen Unternehmens zu erklären. Außerdem ist eine Verpflichtungserklärung beizufügen, in welcher der Eignungsgeber erklärt, dass er mit seinen Kapazitäten im Auftragsfall für den ausgeschriebenen Auftrag zur Verfügung steht.
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Hinweis zum Nachunternehmereinsatz
Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers angestrebt wird, ist dies erst mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen erbracht werden sollen, beizufügen. Hinsichtlich einer möglichen Änderung eines benannten Nachunternehmens während der Vertragsausführung ist Ziffer 1 der ZVL (Anlage 6 zum EVB-IT Systemvertrag AZ-ILV-231 ID7916)
zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022" (Russland-Sanktionen) ist auszufüllen und zu berücksichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLYKQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]