Neubau Mehrfamilienhäuser Heidelberger Straße/Hebelstraße, Lüftungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_880.29.A42.61/zi
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.walldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mehrfamilienhäuser Heidelberger Straße/Hebelstraße, Lüftungsarbeiten
Lüftungsarbeiten
69190 Walldorf
22 St. passivhauszertifizierte Einzelraumgeräte mit Zweitanschluss und Zubehör
22 St. Laibungsmodule
2 St. Einzelraumlüfter für WC-Abluftanlagen
2 St. Einzelraumlüfter für Wasch- und Trockenräume
40 m Wickelfalzrohr zuzüglich Dämmung
4 St. Luftauslässe
8 Kernbohrarbeiten Ø 50mm bis Ø 250mm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise zur
Eintragung im Berufsregister, Mitgliedschaft in der
Berufsgenossenschaft, Gewerbezentralregisterauskunft,
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben zu
etwaigen schweren Verfehlungen
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise betreffend
Bauleistungen, die mit der vergebenen Leistung vergleichbar
sind: Umsätze des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, Insolvenzverfahren und
Liquidation, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, Verpflichtungserklärung
zum Mindestentgelt.
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise zur
Eintragung im Berufsregister, Mitgliedschaft in der
Berufsgenossenschaft, Gewerbezentralregisterauskunft,
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben zu
etwaigen schweren Verfehlungen
Besondere Vertragsbedingungen - Weitere Besondere
Vertragsbedingungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen -
Besondere Vertragsbedingungen LTMG-BW - Cloud_Hinweis auf Anlagen_Anlagenliste_31.03.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt WalldorfNußlocher Straße 4569190 WalldorfDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die elektronische Rechnungsstellung werden im Rahmen
der Auftragserteilung nähere Informationen (Fachamtskennung,
zentraler Rechnungseingang) übermittelt. Bitte beachten Sie,
dass für die elektronische Angebotsabgabe die Bietersoftware
AI Bietercockpit erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen und
technischen Voraussetzungen sind abrufbar unter http://
www.auftragsboerse.de. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer
Angebotsabgabe ebenso, dass aufgrund einer ggf. großen
Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihres Angebots
längere Zeit in Anspruch nimmt!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch
Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der
Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer
gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die
bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig,
wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll
ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu
begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB)
und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt
wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen,
soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GWB).