EU-weite Ausschreibung des Deponiebetriebs für die Deponien Albstadt, Balingen und Hechingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zollernalbkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung des Deponiebetriebs für die Deponien Albstadt, Balingen und Hechingen
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in insgesamt zwei Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
– Los 1: Deponiebetrieb für die DK-0- und DK-I-Deponien Albstadt und Balingen;
– Los 2: Deponiebetrieb für die DK II Deponie in Hechingen.
Deponiebetrieb für die DK-0- und DK-I-Deponien Albstadt und Balingen
Zollernalbkreis
– Sicherstellung des Deponiebetriebs unter Beachtung des Genehmigungsbescheids (ein Teil der beiden Deponien ist weiterhin DK -0,5) und den Regelungen der DepV:
– Stellung der Einbaugeräte (jeweils einer Raupe, inkl. Schutzbelüftung und Handy) an den Deponiestandorten Balingen und Albstadt. Durchführung und Sicherstellung aller erforderlichen Kundendienste, Reparaturen, UVV-Prüfungen und sonstigen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte erforderlichen Maßnahmen. Die Schub- oder Laderaupen haben folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: Gesamtgewicht 20 – 26 Mg für Arbeiten im DK-I-Bereich (inkl. Schutzbelüftung).
– Stellung eines Ladegerätes (Radladers mit ca. 15 Mg Gesamtgewicht) an der Deponie in Balingen zur Verladung von Kleinmengen aus dem Zwischenlager im Eingangsbereich bis zum jeweiligen Einbaubereich;
– Stellung eines Radladers mit mind. 6 Mg Gesamtgewicht, inkl. Kehrmaschinenanbau für Reinigungsarbeiten und Winterdienst aller Verkehrsflächen in Albstadt (inkl. Hochkippschaufel für den Umschlag);
– Stellung je einer zugelassenen mobilen Betriebstankstelle auf den beiden Deponien (soweit aus Sicht des Unternehmers notwendig);
– Reinigung aller Verkehrsflächen (inkl. Winterdienst) in Albstadt (in Balingen übernimmt diese Leistungen der Auftraggeber);
– Einbau der angelieferten Abfälle mit den Einbaugeräten (inkl. Personalgestellung);
– Optional für beide Deponiestandorte: Stellung eines Rad-Baggers (ca. 20 Mg Gesamtgewicht) mit Fahrer auf Abruf für jeweils ca. eine Woche (dreimal jährlich) zur Herrichtung von Gräben und Entwässerung sowie ggf. zusätzlich für weitere Sondereinsätze (Option mit Wertung).
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.4): Stellung eines Rad-Baggers (ca. 20 Mg Gesamtgewicht) mit Fahrer auf Abruf für jeweils ca. eine Woche (dreimal jährlich) zur Herrichtung von Gräben und Entwässerung sowie ggf. zusätzlich für weitere Sondereinsätze an beiden Deponiestandorten (Option mit Wertung);
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht vom Auftraggeber bis zum 30.06.2026 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Deponiebetrieb für die DK II Deponie in Hechingen
Zollernalbkreis
– Sicherstellung des Deponiebetriebs unter Beachtung des Genehmigungsbescheids und den Regelungen der DepV;
– Stellung der nachfolgend beschriebenen Einbau- und Ladegeräte (inkl. Betriebsmitteln). Durchführung und Sicherstellung aller erforderlichen Kundendienste, Reparaturen, UVV-Prüfungen und sonstigen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte erforderlichen Maßnahmen.
– Stellung einer Raupe. Die Raupe hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: Laderaupe 14 – 17 to. mit Schutzbelüftung
– Stellung eines Verladegeräts (Radlader mit 6 – 8 to) für das Abladen und den Transport von kleineren Mengen Deponiegut (z. B. Big Bags);
– Stellung einer zugelassenen, mobilen Betriebstankstelle auf der Deponie (soweit aus Sicht des Unternehmers erforderlich).
– Einbau der angelieferten Abfälle mit den Einbaugeräten inkl. Personalgestellung;
– Abladen (im Eingangsbereich oder bei der Einbaufläche) und Transport von kleineren Mengen Deponiegut (z. B. Asbest oder KMF in Big Bags);
– Entwässerungsbau im Deponiebereich mit gestelltem Einbaugerät;
– Herstellung und Abdeckung der Außenböschung mit vorhandenem Material;
– Bau und Unterhaltung der Zufahrten zum Einbaubereich für die ständige Befahrbarkeit;
– Zusätzliche Tätigkeiten im Einzelfall, für die Einbau- und Verladegeräte sowie Personal des Auftragnehmers benötigt werden, z. B. Verbringung von Abfällen Deponie an den Einbauort, nach vorheriger Absprache;
– Optional: Stellung eines Rad-Baggers (ca. 20 Mg Gesamtgewicht) mit Fahrer auf Abruf für jeweils ca. eine Woche (dreimal jährlich) zur Herrichtung von Gräben und Entwässerung sowie ggf. zusätzlich für weitere Sondereinsätze (als Option mit Wertung).
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.4): Stellung eines Rad-Baggers (ca. 20 Mg Gesamtgewicht) mit Fahrer auf Abruf für jeweils ca. eine Woche (dreimal jährlich) zur Herrichtung von Gräben und Entwässerung sowie ggf. zusätzlich für weitere Sondereinsätze (Option mit Wertung);
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht vom Auftraggeber bis zum 30.06.2026 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Einbau von Abfällen auf einer Deponie oder die Betriebsführung einer Abfallbehandlungs- oder -verwertungsanlage oder -umschlaganlage.
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Einbau von Abfällen auf einer Deponie oder die Betriebsführung einer Abfallbehandlungs- oder -verwertungsanlage oder -umschlaganlage. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Hinweis: Bei einem Angebot für beide Lose ist die Referenzanforderung nur einmalig zu erfüllen.
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG);
– Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.