Projektsteuerung - Neubau Betriebshof Zusestraße, 50859 Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0030-260-31

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 046-134300)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projektsteuerung - Neubau Betriebshof Zusestraße, 50859 Köln

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0030-260-31
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Projekt: Neubau eines linksrheinischen Betriebshofs an der Zusestraße, Köln-Lövenich, als Ersatzstandort für die Betriebshöfe Stolberger Str. 11 und Widdersdorfer Str. 158 (Ämter 64 und 67) durch einen Totalunternehmer.

Auftrag: Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020) in den Handlungsbereichen A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finanzierung), D (Termine, Kapazitäten und Logistik) und E (Verträge und Versicherungen), Projektstufen 1 bis 5.

Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziffer II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 046-134300

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.
Stelle des zu berichtigenden Textes: 2.4)
Anstatt:

Zur Unterbringung der Betriebshöfe des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwicklung (66) und des Amtes fürLandschaftspflege und Grünflächen (67) sind Neubauten auf einem städtischen Grundstück (Fläche 39.953 qm)an der Zusestrasse im Gewerbegebiet Köln-Lövenich geplant (Planungs- und Baubeschluss 2991/2021/1). Esliegt eine Machbarkeitsstudie vor (s.a. Vergabeunterlagen), mit der die Unterbringung der ermittelten Bedarfe aufder Liegenschaft unter Berücksichtigung der grundstücksbezogenen Einschränkungen - B-Planung,Bundesfernstraßengesetz [§9 FStrG], (nicht überbaubares) Bodendenkmal sowie Anbauverbots- undBaubeschränkungszone aufgrund der Lage an der BAB A1 - prinzipiell nachgewiesen wurde.Für die erforderlichen Stellplätze (Besucher und Mitarbeiter) soll auf einem nahegelegenen Grundstück (Fläche3.142 qm) eine Parkpalette für bis zu 177 Stellplätze in modularer Bauweise realisiert werden (in Abhängigkeitvon Verkehrs-/Mobilitätskonzept ggf. weniger). Auf dem Gelände des Betriebshofs oder im Parkbereich desObjektes sind außerdem Flächen mit separatem Zugang für ein "Haus der Vereine" vorzuhalten.Die versiegelten Außenflächen sollen mit recycle- und wiederverwendbaren Materialien ressourcenschonendausgeführt, die unversiegelten Flächen unter den Aspekten Klimaresilienz, Maximierung ökologischer Qualitätenund CO2-Bindung entwickelt werden (als "Zukunftslabor für den Umgang mit `Restflächen´").Die Betriebshöfe gliedern sich grob in folgende Funktions- und Gebäudebereiche:- Fahrzeughallen/Aufstellflächen,- Lagerflächen (in-/extern),- Gerätemagazine/Meisterbereiche,- Verwaltung sowie Umkleide-/Sozialbereiche,- Werkstätten (Schreinerei, Metallverarbeitung),- Lagerflächen für Kraftstoffe sowie Ladesäulen-/-räume.Zur Minimierung des ökologischen Fußabdrucks wird eine Gebäudekonstruktion mit tragenden Bauteilen ausStahlbeton und nichttragenden Elemente - z.B. in Holz oder weitestgehend recyclingfähigen Materialien -angestrebt. Auf den Dachflächen soll ein Solarkraftwerk (Eigenstromerzeugung) realisiert werden; ein Energie-Versorgungskonzept für die Liegenschaft wird erstellt. Dach- und Fassadenflächen sollen begrünt werden.Ziel ist die Realisierung eines neuen Betriebshofs, der den künftigen Raumbedarf beider Ämter deckt, hochfunktional ist und zudem den Anforderungen einer modernen, nachhaltigen Architektur und einer ökologischenEnergieversorgung in besonderer Weise gerecht wird.Die Maßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Art der Baumaßnahme: Neubau; 2. Brutto-Grundfläche BGF: Voraussichtlich cirka 33.187 qm (Betriebshof) zuzüglich Parkpalette.Die beabsichtigte Beauftragung umfasst Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an §2 AHO-Schriftenreihe Nr. Nr. 9 (Stand 2020) in den Handlungsbereichen A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B(Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finanzierung), D (Termine, Kapazitäten und Logistik) und E(Verträge und Versicherungen). Folgende Leistungen sollen vergeben werden: Projektstufen 1 bis 5, alleGrundleistungen sowie ausgewählte (optionale) Besondere Leistungen (siehe auch Ziffer II.2.11. "Optionen").Bestandteil der Projektsteuerungsleistungen wird die Begleitung eines Vergabeverfahrens fürGeneralplanungsleistungen für die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2. Auf Grundlage einer abgeschlossenenVorentwurfsplanung (HOAI LPh 2) soll sodann die weitere Planung und die Ausführung an einenTotalunternehmer vergeben werden; die Begleitung dieses Vergabeverfahrens sind ebenso Bestandteil derProjektsteuerungsleistungen.

muss es heißen:

Zur Unterbringung der Betriebshöfe des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwicklung (66) und des Amtes fürLandschaftspflege und Grünflächen (67) sind Neubauten auf einem städtischen Grundstück (Fläche 39.953 qm)an der Zusestrasse im Gewerbegebiet Köln-Lövenich geplant (Planungs- und Baubeschluss 2991/2021/1). Esliegt eine Machbarkeitsstudie vor (s.a. Vergabeunterlagen), mit der die Unterbringung der ermittelten Bedarfe aufder Liegenschaft unter Berücksichtigung der grundstücksbezogenen Einschränkungen - B-Planung,Bundesfernstraßengesetz [§9 FStrG], (nicht überbaubares) Bodendenkmal sowie Anbauverbots- undBaubeschränkungszone aufgrund der Lage an der BAB A1 - prinzipiell nachgewiesen wurde.Für die erforderlichen Stellplätze (Besucher und Mitarbeiter) soll auf einem nahegelegenen Grundstück (Fläche3.142 qm) eine Parkpalette für bis zu 177 Stellplätze in modularer Bauweise realisiert werden (in Abhängigkeitvon Verkehrs-/Mobilitätskonzept ggf. weniger). Auf dem Gelände des Betriebshofs oder im Parkbereich desObjektes sind außerdem Flächen mit separatem Zugang für ein "Haus der Vereine" vorzuhalten.Die versiegelten Außenflächen sollen mit recycle- und wiederverwendbaren Materialien ressourcenschonendausgeführt, die unversiegelten Flächen unter den Aspekten Klimaresilienz, Maximierung ökologischer Qualitätenund CO2-Bindung entwickelt werden (als "Zukunftslabor für den Umgang mit `Restflächen´").Die Betriebshöfe gliedern sich grob in folgende Funktions- und Gebäudebereiche:- Fahrzeughallen/Aufstellflächen,- Lagerflächen (in-/extern),- Gerätemagazine/Meisterbereiche,- Verwaltung sowie Umkleide-/Sozialbereiche,- Werkstätten (Schreinerei, Metallverarbeitung),- Lagerflächen für Kraftstoffe sowie Ladesäulen-/-räume.Zur Minimierung des ökologischen Fußabdrucks wird eine Gebäudekonstruktion mit tragenden Bauteilen ausStahlbeton und nichttragenden Elemente - zum Beispiel in Holz oder weitestgehend recyclingfähigen Materialien -angestrebt. Auf den Dachflächen soll ein Solarkraftwerk (Eigenstromerzeugung) realisiert werden; ein Energie-Versorgungskonzept für die Liegenschaft wird erstellt. Dach- und Fassadenflächen sollen begrünt werden.Ziel ist die Realisierung eines neuen Betriebshofs, der den künftigen Raumbedarf beider Ämter deckt, hochfunktional ist und zudem den Anforderungen einer modernen, nachhaltigen Architektur und einer ökologischenEnergieversorgung in besonderer Weise gerecht wird.Die Maßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Art der Baumaßnahme: Neubau; 2. Brutto-Grundfläche BGF: Voraussichtlich cirka 33.187 qm (Betriebshof) zuzüglich Parkpalette.Die beabsichtigte Beauftragung umfasst Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020) in den Handlungsbereichen A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B(Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finanzierung), D (Termine, Kapazitäten und Logistik) und E(Verträge und Versicherungen). Folgende Leistungen sollen vergeben werden: Projektstufen 1 bis 5, alleGrundleistungen sowie ausgewählte (optionale) Besondere Leistungen (siehe auch Ziffer II.2.11. "Optionen").Bestandteil der Projektsteuerungsleistungen wird die Begleitung eines Vergabeverfahrens fürGeneralplanungsleistungen für die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2. Auf Grundlage einer abgeschlossenenVorentwurfsplanung (HOAI LPh 2) soll sodann die weitere Planung und die Ausführung an einenTotalunternehmer vergeben werden; die Begleitung dieses Vergabeverfahrens sind ebenso Bestandteil derProjektsteuerungsleistungen.Folgende Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff.I.3): Auszüge aus der Machbarkeitsstudie (Verf.: Neubig Hubacher Architekten und Stadtplaner PartG mbB, Köln2020/2022); Vertragsentwurf (ohne Anlagen).Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 06/2023; 2. Realisierung bis Ende 05/2029; 3. Projektabschluss:im Nachgang.

Abschnitt Nummer: III.
Stelle des zu berichtigenden Textes: 2.2)
Anstatt:

Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nachdem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohnbei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- undVergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragteUnternehmen sowie deren Nachunternehmerinnenbeziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgGfestgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhnezahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG).Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt,Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zuüberprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind denVergabeunterlagen zu entnehmen.Außerdem:(1) Erfüllung der im Vertrag/den Anlagen beschriebenenVorgaben.(2) Steuerung BIM-Planung.(3) Dokumentation/Kommunikation über internetbasiertenProjektraum (Sharxx).(4) Berufshaftpflichtversicherung gemäß III.1.2.(5) Bei Vertragsausführung dürfen nur Personen eingesetztwerden, die eine Erklärung gemäß §1 Verpflichtungsgesetzabgeben.

muss es heißen:

(1) Erfüllung der im Vertrag/den Anlagen beschriebenen Vorgaben.(2) Steuerung BIM-Planung.(3) Dokumentation/Kommunikation über internetbasierten Projektraum (Sharxx).(4) Berufshaftpflichtversicherung gemäß III.1.2.(5) Bei Vertragsausführung dürfen nur Personen eingesetzt werden, die eine Erklärung gemäß §1Verpflichtungsgesetz abgeben.(6) Die Vergabe richtet sich unter anderem nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) von22.03.2018; Unternehmen/Nachunternehmen müssen die festgelegten Mindestentgelte/Tariflöhne zahlen undMindestarbeitsbedingungen gewähren (§2). Die Stadt Köln ist zu diesbezüglichen Kontrollen berechtigt. WeitereBedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.(7) Nach §99 (1-3) GWB erfolgt bei dem Bieter, der den Auftrag erhalten soll, eine Abfrage beimWettbewerbsregister, ob das Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahrenauszuschließen ist.

Abschnitt Nummer: VI.
Stelle des zu berichtigenden Textes: 3)
Anstatt:

Keine Angabe.

muss es heißen:

(1) Die insb. in III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen/Angaben werden i. R. der zu verwendenden Formblätter(Teilnahmeantrag, Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Formular 521_eu], zu etwaigemRusslandbezug [Formular 523_eu],sowie - sofern zutreffend - Bewerbergemeinschaftserklärung [531_EU],Erklärungen für Eignungsverleiher [533_EU]) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären.Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift ist bei elektronischerBewerbung nicht erforderlich, der Name des/r Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name desUnternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für dassich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen.Der/die bevollmächtigte Vertreter/in füllt den Teilnahmeantrag aus.Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des Bietertools auf der Vergabeplattform (siehe I.3)bis zu der in Ziffer IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaftzwingend ausgeschlossen.Die Nichtvorlage beziehungsweise die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise -auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zurFolge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Punkt 5.1Teilnahmeantrag hinaus nicht vorgesehen.Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen,dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nichtverwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.(3) Unter der in I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter, Bewertungsmatrix Stufe 1 /Stufe 2 sowie die in II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wieauch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationendort zu verschaffen.(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV §20 [3], Unterabsatz 1). DieKommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3).(5) Hinweis zu II.2.5: Die Angebotsinhalte zu den nichtpreislichen bewertungsrelevanten Angebotsbestandteilenwerden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind einmalig mitdem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung einer vorgesehenenPräsentation (s.a. Hinweise in der Bewertungsmatrix) bewertet.Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0 bis 5 Punkte vergeben (näheres sieheVergabeunterlagen). Es können insgesamt maximal 255 Punkte erreicht werden. Bewertung Honorarangebote: 5Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt:niedrigster Preis x Höchstpunktzahl / jeweiliger Preis des Angebotes.(6) Der Bauherr beabsichtigt, im Rahmen der Verhandlung die Frist für die Einlieferung finaler Honorarangeboteim Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Bauherr behält sich vor, den Zuschlag gemäßVgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.(7) Mit Teilnahme am Vergabeverfahren erklärt sich der/die Bewerber/in einverstanden, dass sämtliche, auchpersonenbezogene Daten i.R. des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Er/sie erklärt ferner,dass die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für diesesVergabeverfahren verwendet (weitere Informationen s. Kontaktstelle [I.1]).

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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