Planungs- u. Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes für die Gemeinden Balzheim u.a Referenznummer der Bekanntmachung: 96/23-AZ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommpaktnet.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- u. Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes für die Gemeinden Balzheim u.a
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes für die Gemeinden Balzheim, Hüttisheim und Staig
Los 1 - Balzheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die Gemeinden Balzheim, Hüttisheim und Staig im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg.
Die Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis haben sich dem interkommunalen Verbund zum Netzausbau „Komm.Pakt.Net“ angeschlossen. Aufgabe des Verbunds ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulstandorte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Balzheim liegt rund 25 Kilometer südlich von Ulm. Die Gemeinde liegt im Illertal und an der Iller, hat aber nur wenige hundert Meter Anteil am Flussufer, da die Grenze zwischen Baden-Württemberg und Bayern dem Verlauf des Flusses vor der Regulierung folgt. Die Gemeinde besteht aus den beiden Gemeindeteilen Unterbalzheim, zu dem neben dem Dorf Unterbalzheim noch die Höfe Halbertshof und Mühle gehören, sowie Oberbalzheim mit nur dem Dorf Oberbalzheim.
Hüttisheim liegt zwischen Donau und Iller etwa 8 km von Laupheim und circa 17 Kilometer südlich von Ulm an der Schmiehe. Hüttisheim hat einen Teilort: Humlangen.
Staig liegt auf der Hochfläche zwischen Donau und Iller südlich von Ulm. Die Ortsteile Steinberg und Altheim liegen auf den Höhenrücken zu beiden Seiten des Weihungstals, die anderen Ortsteile liegen im Tal der Weihung bzw. in einem Seitental. Die Gemeinde gehört damit auch zur Landschaft der Holzstöcke. Die Gemeinde Staig besteht aus den sechs Ortsteilen Altheim ob Weihung, Essendorf, Harthausen, Staig, Steinberg und Weinstetten.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt.
Die Auftraggeber planen die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken. Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten (Upgrade-Anschlüsse entlang der Trasse sowie arrondierende Bereiche), ebenfalls in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Vorgaben des Fördermittelgebers aus dem Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm müssen vom Auftragnehmer zwingend umgesetzt werden.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für die Projekte sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt.
A.3 Aktueller Planungsstand
Die Auftraggeber haben eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Das Projekt umfasst für Los 1 nachfolgend aufgeführten Massenangaben:
Los 1: Gemeinde Balzheim
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): ca. 616,00 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: ca. 2.149,00 m
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke
(Nutzung vorhandenen PoP): 0 Stück
- Anzahl Hausanschlüsse gemäß Förderantrag: 11 Stück
Die Ausbaukonzeptionen und die vorgenannten Massenangaben beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im Grauen Flecken sowie die arrondierenden Bereiche nebst Trassenführung. Die Ausbaukonzeptionen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
(1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
(2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung.
(3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben.
(4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.
(5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten.
(6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
Im Detail wird die konkrete Beschaffung im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt und verbindlich vorgegeben.
Zur Abgabe verbindlicher Erstangebote werden maximal 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen, die sodann Bieter/-Bietergemeinschaften genannt werden. Gehen nur 5 oder weniger Bewerbungen ein, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die den Mindestbedingungen entsprechen, werden nur diese zum weiteren Verfahren zugelassen. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, die den Form- und Mindestanforderungen genügen, werden nur die zum weiteren Verfahren zugelas-sen, die die höchste Punktezahl, gemäß nachfolgender Wertungsmatrix zur Eignungswertung erreichen. Zusammenfassend erfolgt dann die Punktvergabe wie folgt:
Referenzen max. 65 Punkte
Personalbestand max. 15 Punkte
Umsatz max. 20 Punkte
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2 Hüttisheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die Gemeinden Balzheim, Hüttisheim und Staig im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg.
Die Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis haben sich dem interkommunalen Verbund zum Netzausbau „Komm.Pakt.Net“ angeschlossen. Aufgabe des Verbunds ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulstandorte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Balzheim liegt rund 25 Kilometer südlich von Ulm. Die Gemeinde liegt im Illertal und an der Iller, hat aber nur wenige hundert Meter Anteil am Flussufer, da die Grenze zwischen Baden-Württemberg und Bayern dem Verlauf des Flusses vor der Regulierung folgt. Die Gemeinde besteht aus den beiden Gemeindeteilen Unterbalzheim, zu dem neben dem Dorf Unterbalzheim noch die Höfe Halbertshof und Mühle gehören, sowie Oberbalzheim mit nur dem Dorf Oberbalzheim.
Hüttisheim liegt zwischen Donau und Iller etwa 8 km von Laupheim und circa 17 Kilometer südlich von Ulm an der Schmiehe. Hüttisheim hat einen Teilort: Humlangen.
Staig liegt auf der Hochfläche zwischen Donau und Iller südlich von Ulm. Die Ortsteile Steinberg und Altheim liegen auf den Höhenrücken zu beiden Seiten des Weihungstals, die anderen Ortsteile liegen im Tal der Weihung bzw. in einem Seitental. Die Gemeinde gehört damit auch zur Landschaft der Holzstöcke. Die Gemeinde Staig besteht aus den sechs Ortsteilen Altheim ob Weihung, Essendorf, Harthausen, Staig, Steinberg und Weinstetten.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt.
Die Auftraggeber planen die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken. Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten (Upgrade-Anschlüsse entlang der Trasse sowie arrondierende Bereiche), ebenfalls in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Vorgaben des Fördermittelgebers aus dem Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm müssen vom Auftragnehmer zwingend umgesetzt werden.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für die Projekte sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt.
A.3 Aktueller Planungsstand
Die Auftraggeber haben eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Das Projekt umfasst für Los 2 nachfolgend aufgeführten Massenangaben:
Los 2: Gemeinde Hüttisheim
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): ca. 3.322,00 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): ca. 1.240,00 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: ca. 2.910,00 m
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke
(Nutzung vorhandenen PoP): 0 Stück
- Anzahl Hausanschlüsse gemäß Förderantrag: 78 Stück
Die Ausbaukonzeptionen und die vorgenannten Massenangaben beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im Grauen Flecken sowie die arrondierenden Bereiche nebst Trassenführung. Die Ausbaukonzeptionen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
(1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
(2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung.
(3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben.
(4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.
(5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten.
(6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
Im Detail wird die konkrete Beschaffung im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt und verbindlich vorgegeben.
Zur Abgabe verbindlicher Erstangebote werden maximal 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen, die sodann Bieter/-Bietergemeinschaften genannt werden. Gehen nur 5 oder weniger Be-werbungen ein, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die den Mindestbedingungen ent-sprechen, werden nur diese zum weiteren Verfahren zugelassen. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, die den Form- und Mindestanforderungen genügen, werden nur die zum weiteren Verfahren zugelas-sen, die die höchste Punktezahl, gemäß nachfolgender Wertungsmatrix zur Eignungswertung errei-chen. Zusammenfassend erfolgt dann die Punktvergabe wie folgt:
Referenzen max. 65 Punkte
Personalbestand max. 15 Punkte
Umsatz max. 20 Punkte
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 3 Staig
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die Gemeinden Balzheim, Hüttisheim und Staig im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg.
Die Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis haben sich dem interkommunalen Verbund zum Netzausbau „Komm.Pakt.Net“ angeschlossen. Aufgabe des Verbunds ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulstandorte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Balzheim liegt rund 25 Kilometer südlich von Ulm. Die Gemeinde liegt im Illertal und an der Iller, hat aber nur wenige hundert Meter Anteil am Flussufer, da die Grenze zwischen Baden-Württemberg und Bayern dem Verlauf des Flusses vor der Regulierung folgt. Die Gemeinde besteht aus den beiden Gemeindeteilen Unterbalzheim, zu dem neben dem Dorf Unterbalzheim noch die Höfe Halbertshof und Mühle gehören, sowie Oberbalzheim mit nur dem Dorf Oberbalzheim.
Hüttisheim liegt zwischen Donau und Iller etwa 8 km von Laupheim und circa 17 Kilometer südlich von Ulm an der Schmiehe. Hüttisheim hat einen Teilort: Humlangen.
Staig liegt auf der Hochfläche zwischen Donau und Iller südlich von Ulm. Die Ortsteile Steinberg und Altheim liegen auf den Höhenrücken zu beiden Seiten des Weihungstals, die anderen Ortsteile liegen im Tal der Weihung bzw. in einem Seitental. Die Gemeinde gehört damit auch zur Landschaft der Holzstöcke. Die Gemeinde Staig besteht aus den sechs Ortsteilen Altheim ob Weihung, Essendorf, Harthausen, Staig, Steinberg und Weinstetten.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt.
Die Auftraggeber planen die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken. Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten (Upgrade-Anschlüsse entlang der Trasse sowie arrondierende Bereiche), ebenfalls in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Vorgaben des Fördermittelgebers aus dem Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm müssen vom Auftragnehmer zwingend umgesetzt werden.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für die Projekte sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt.
A.3 Aktueller Planungsstand
Die Auftraggeber haben eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Das Projekt umfasst für Los 3 nachfolgend aufgeführten Massenangaben:
Los 3: Gemeinde Staig
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): ca. 4.607,00 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): ca. 1.114,00 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: ca. 1.552,00 m
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke
(Nutzung vorhandenen PoP): 0 Stück
- Anzahl Hausanschlüsse gemäß Förderantrag: 79 Stück
Die Ausbaukonzeptionen und die vorgenannten Massenangaben beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im Grauen Flecken sowie die arrondierenden Bereiche nebst Trassenführung. Die Ausbaukonzeptionen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
(1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
(2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung.
(3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben.
(4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.
(5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten.
(6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
Im Detail wird die konkrete Beschaffung im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt und verbindlich vorgegeben.
Zur Abgabe verbindlicher Erstangebote werden maximal 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen, die sodann Bieter/-Bietergemeinschaften genannt werden. Gehen nur 5 oder weniger Be-werbungen ein, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die den Mindestbedingungen ent-sprechen, werden nur diese zum weiteren Verfahren zugelassen. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, die den Form- und Mindestanforderungen genügen, werden nur die zum weiteren Verfahren zugelassen, die die höchste Punktezahl, gemäß nachfolgender Wertungsmatrix zur Eignungswertung errei-chen. Zusammenfassend erfolgt dann die Punktvergabe wie folgt:
Referenzen max. 65 Punkte
Personalbestand max. 15 Punkte
Umsatz max. 20 Punkte
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Berufsqualifikation Dipl. Ing., Dipl. Ing. (FH), oder vergleichbarer Bachelor oder Master. Es ist erforderlich, dass nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe gel-tenden Landesrecht die Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen müssen für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung einen verantwortlichen Betriebsangehörigen benennen, der die genannte Berufsqualifikation erfüllt.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Aus-schlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt Mi-LOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindest-lohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Die Mindestdeckungssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Per-sonenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung betragen. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2 – fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglie-der der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Nichterfüllung der Mindestvorga-be führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
- Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestumsatz netto im Bereich der zu vergebenden Leistungen, muss in den letz-ten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr bei einer Bewerbung für
Los 1 Balzheim: [Betrag gelöscht]Euro netto
Los 2 Hüttisheim: [Betrag gelöscht] Euro netto
Los 3 Staig: [Betrag gelöscht] Euro netto
betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bieter-gemeinschaft addiert. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eig-nungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen sowie Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2020/2021/2022. Sämtliche Angaben haben in Vollzeitäquivalenten zu erfolgen. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Referenzen von Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen einschließlich Netzdokumentation. Es sind im Rahmen der Referenzen die im Formblatt Referenzen geforderten Angaben zu machen. Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen, die Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbarer passiver Breitbandinfrastrukturen zum Gegenstand haben. Zudem muss mindestens 1 der 3 zu benennenden Referenzen über die Planungs- und Ingenieurleistungen hinaus zudem die Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmungen zu der Förderrichtlinie des Bundes und/oder des Landes Baden-Württemberg zum Gegenstand haben. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.