Beauftragung der Deutschen Post AG mit den Briefdienstleistungen des BALM
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.balm.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung der Deutschen Post AG mit den Briefdienstleistungen des BALM
Beauftragung der Deutschen Post AG (DPAG) mit den Briefdienstleistungen des Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zur dauerhaften Sicherstellung eines funktionierenden Briefversands.
Bundesamt für Logistik und Mobilität, Werderstr. 34, 50672 Köln; Zustellung: bundesweit und international
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) plant seine Briefdienstleistungen (ca.296.000 Briefe davon ca. 172.000 international) zur dauerhaften Sicherstellung eines funktionierenden Briefversands für zunächst vier (4) Jahre direkt über die Deutsche Post AG (DPAG) abzuwickeln.
Hintergrund dieser Entscheidung sind wiederholte mangelbehaftete Leistungen (regelmäßige Nichteinhaltung der vertraglich geschuldeten Laufzeiten von E+2 zu 95%) und Insolvenzen der zwischenzeitlich - u.a. im Rahmen der Nutzung eines behördenübergreifenden Rahmenvertrages – weiteren Marktteilnehmer sowie den abermals durch Anbieterwechsel notwendigen Anpassung der BALM-Infrastruktur (u.a. Softwareanpassungen an die Vorgaben der neuen Dienstleister) und den daraus resultierenden Kosten (mithin je ca. 38.000 brutto) und damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteilen.
Das BALM wird ungeachtet der weiteren Ausführungen in Abschnitt IV.1.1 die Entwicklungen am Postmarkt zu beobachten und spätestens nach Ablauf der geplanten Laufzeit neu zu bewerten.
Erläuterung zu den Kriterien vgl. Abschnitt IV.1.1 - dem BALM entstehen hier neben den erwartbaren qualitativen Steigerungen entgegen der Erfahrungen der letzten Jahre auch wirtschaftliche Verbesserungen.
Das unter V.2.1 benannte Datum benennt den Tag der hausinternen Entscheidung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das BALM hat im Rahmen vgr. Verfahren des Beschaffungsamts des BMI (BeschA) seit 2021 für Postdienstleistungen auf Wettbewerber der DPAG zurückgegriffen. Ziel der Nutzung der Rahmenverträge waren wettbewerbsbedingte wirtschaftliche Verbesserungen bei gleichbleibender Qualität. Noch in 2021 musste der urtümliche RV-Partner Insolvenz anmelden und wurde vom inzwischen ebenfalls insolventen Nachfolger ersetzt. Unabhängig von den firmeneigenen Folgen der Insolvenzen stellte sich heraus, dass die gewohnte Qualität in der Zustellung nicht erreicht werden konnte. Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht hat das BALM Laufzeitprüfungen durchgeführt, welche im Ergebnis Quoten bei E+1/E+2 von nur 18,5% und in einem weiteren Test 48,2% auswiesen. Neben den Mängeln war zudem festzustellen, dass ein wirtschaftlicher Vorteil nicht gegeben ist. Für die das BALM betreffenden Leistungen entstanden sogar Mehrkosten zzgl. weiterer Kosten für regelmäßig erforderlichen Neu-Versand nicht zugestellter Briefe.
Zwar hat das BeschA einen Nachfolgedienstleister benannt, jedoch Preisanpassungen i.H.v. bis zu 10% in Aussicht gestellt, was weitere finanzielle Nachteile bedeutet ohne die Gewissheit der notwendigen Qualitätssteigerung.
Das BALM steht vor der besonderen Herausforderung der Einhaltung von (Verjährungs-)Fristen (vgl. u.a. § 25 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz). Durch verlorene sowie verspätete Post entstanden neben Fristversäumnissen auch fehlerhafte Rechtsbehelfe und unklare Verfahrenssituationen, welche im besten Fall in zusätzlichen Bearbeitungsaufwänden mündeten. Dies führte innerhalb der kurzen Zeitspanne zu massiven Beschwerden der Fachreferate über die bisherigen Dienstleister.
Ungeachtet der rechtlichen Probleme, wenn es um versäumte Fristen wie Kündigungsfristen, Fristen zum Einlegen von Rechtsmitteln oder Fristen bei Gericht geht, verursachen die Laufzeiten einen unverhältnismäßigen Mehraufwand. Dienststellen müssen Briefen hinterhertelefonieren, Schreiben erneut verschicken, Reklamationen bearbeiten. Verlängerte Laufzeiten erschweren nicht nur die Arbeit des BALM enorm, sondern verursachen unnötige Kosten und münden in einem nicht unerheblichen Imageschaden.
Auf Basis der vorgenannten Gründe besteht aus Sicht des BALM derzeit kein techn. Wettbewerb i.S.d. qualitativen Leistungserbringung.
Das BALM ist u.a. verpflichtet Steuermittel verantwortungsvoll einzusetzen und wirtschaftlich zu handeln. Dem begegnen hier wettbewerbliche Differenzen. Jedoch zeigen die Erfahrungen, dass der Wettbewerb auf dem Postmarkt bis dato nicht so weit fortgeschritten ist, als dass es für den bundesweiten Versand echte Alternativen gäbe.
Ähnlich urteilt die Monopolkommission (MK) in ihrem Sektorgutachten (Kurzgutachten Dezember 2021) gemäß 44 PostG i.V.m. § 195 Abs. 2, 3 TKG, 16. In diesem wird analog festgestellt, dass die DPAG im Briefbereich weiterhin eine „stark marktbeherrschende Stellung“ einnimmt.
So liegt der Anteil der DPAG im Geschäftskundensegment weiterhin mehr als 80%. Dem liegt naturgemäß zugrunde, dass sie als ehemaliges Staatsunternehmen als einziges Unternehmen am Markt über ein echtes deutschlandweites Zustellnetz verfügt, so dass auch Wettbewerber nicht umhinkommen „rund 40%“ ihrer Briefsendungen über das Zustellnetz der DPAG abzuwickeln. Die MK kommt mithin zu dem Schluss, dass „[…] derzeit nicht erkennbar, dass der Wettbewerb im Briefbereich funktionsfähig ist oder sich positiv entwickelt.“
Die Feststellung, dass Wettbewerber, unabhängig von der Briefsorte, mangels eigener Netzstruktur auf die DPAG zurückgreifen müssen, wirft bzgl. der Zuverlässigkeit zwar die Problemstellung auf, dass nicht detailliert nachvollzogen werden kann, ob die festgestellten Mängel alleinig zu Lasten des Wettbewerbers gehen. Letzterer schuldet jedoch die Erfüllung der ausgeschriebenen Quoten und Leistungen, so dass die Schuldfrage hier nicht zu Gunsten der Wettbewerber aufgeführt werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beauftragung der Deutschen Post AG mit den Briefdienstleistungen des BALM
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das unter V.2.1 benannte Datum benennt den Tag der hausinternen Entscheidung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.bund.de
Fristsetzung gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB zur Ankündigung einer Direktvergabe, dessen Unwirksamkeit innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vor den Nachprüfungsinstanzen geltend gemacht werden muss.