Planungsleistung Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen Stadtpark Heessen Referenznummer der Bekanntmachung: 022/23/EU/VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen Stadtpark Heessen
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Planungsleistungen nach dem Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (Los 1) und Verkehrsplanung (Los 2) zur Gestaltung des Stadtparks Heessen in Hamm (Westf.) entsprechend der Leistungsphasen 3 - 9 nach § 39 HOAI (Freianlagen) bzw. der Leistungsphasen 2 - 8 nach § 47 HOAI (Verkehrsanlagen) europaweit aus.
Freianlagen
Stadtpark Heessen Piebrockskamp 59073 Hamm
Die im Vorentwurf verfolgten Ziele, Retentionsräume zu schaffen, Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten zu verbessern sowie den Anteil an grüner Infrastruktur im Quartier zu erhöhen sind weiter auszuarbeiten. Verkehrsräume sind zu entsiegeln, im Zeichen einer klimaneutralen Verkehrswende umzusortieren und Verkehrsströme neu zu lenken und zu reduzieren.
So soll in einem stark verdichteten Wohnumfeld ein qualitativ hochwertiger Aufenthaltsraum, welcher wichtige stadtklimatische Impulse setzt und Freiflächen vernetzt, geschaffen werden.
Ebenso sind die Ziele der Rahmenplanung Hamm-Heessen im Hinblick auf den geplanten Stadtpark Heessen zu berücksichtigen.
Ziele für die Objektplanung Freianlagen:
- Die Parkstrukturen sind einheitlich zu gestalten und im Hinblick auf vielfältigere, generationenübergreifende Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten sowie die Anbindung der Fläche an das Umfeld zu überarbeiten.
- Defizite in der Gestaltung und Ausstattung sind unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit anzupassen, Ausstattungsgegenstände möglichst wiederzuverwenden und sinnvoll zu ergänzen.
- Es sind ausreichend Aufenthaltsmöglichkeiten insbesondere für Familien und Jugendliche zu schaffen.
- Wegeverbindungen sind entsprechend den neuen Nutzungsräumen anzupassen, zu ergänzen bzw. zu reduzieren, wobei die Idee der Verbindungs- und Sichtachse zwischen der denkmalgeschützten Begegnungsstätte Brokhof und der als Begegnungsstätte und Veranstaltungshalle dienenden Sachsenhalle unbedingt weiterzuverfolgen ist.
- Im Sinne einer Schwammstadt sollen Retentionsflächen angelegt, Niederschlagswasser abgekoppelt (z. B. Dachentwässerung Brokhof) und zur Bewässerung von Pflanzungen genutzt oder in Rigolen umgeleitet und Schäden durch Starkregenereignisse dadurch minimiert bzw. abgewendet werden.
- Es ist ein schlüssiges Bepflanzungskonzept unter Berücksichtigung des Klimaschutzes- und wandels zu erstellen und die Planung von Elementen einer "Essbaren Stadt" sowie die Integration der bereits umgesetzten Obstwiese südl. des Brokhofes zu berücksichtigen,
Fassadenbegrünung ist mitzudenken.
- Die weitere Gestaltung des Eingangsbereichs Sachsenhalle, die Spiel- und Bewegungsräume sowie eine sinnvolle Integration der Retentionsflächen bilden weitere Schwerpunkte der Planung.
- Das vorhandene Streetballfeld ist zu erhalten, der Bolzplatz sollte ebenfalls auf der Wiesenfläche verbleiben, die vorhandenen Fitnessgeräte können bei Bedarf umgesetzt werden.
- Es ist zwingend eine Fläche zur Brauchtumspflege des Schützenvereins auf der südlichen Teilfläche in die Planung zu integrieren. Hierfür ist eine Fläche von mindestens 30 x 60 m vorzuhalten. Zusätzlich bedarf es Flächen für Getränkestände, etc., deren Versorgungseinrichtung im Bereich der Parkplatzzufahrt Schlägelstraße liegt.
Ziele für beide Lose:
- Im Falle einer Förderung des Projekts im Rahmen des Förderprogramms "Anpassung
urbaner Räume an den Klimawandel" sind die entsprechenden Förderziele bei Planungen und Umsetzung ausreichend zu berücksichtigen und entsprechende Fristen einzuhalten.
- Es hat eine intensive Einarbeitung in das Projektgeschehen gemäß der ausgeschriebenen Besonderen Leistungen zu erfolgen.
- Barrierefreiheit bei Planung und Umsetzung ist unbedingt zu berücksichtigen.
- Die Planungen aus beiden Bereichen der Objektplanung sind im Hinblick auf folgende Punkte sind eng miteinander abzustimmen:
o Umgestaltung und Verkehrsberuhigung der Straße Piebrockskamp von einem trennenden hin zu einem verbindenden Element zwischen den beiden vorhandenen Grünflächen unter Berücksichtigung der spezifischen Nutzung u. a. durch die in der Nachbarschaft ansässigen Feuerwehr und des öffentlichen Nahverkehrs.
o Umgestaltung und Entsiegelung bzw. Neuanlage der Parkplatzflächen,
o Schaffung einer multifunktionalen Retentionsfläche zur Aufnahme des Niederschlagswassers bei Starkregenereignissen (insbesondere aus der Schlägelstraße) unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten,
o Gestaltung neuer Parkflächen an der Schlägelstraße,
o Gestaltung/Umlegung der Hallenzufahrt
- Die Planung ist in sinnvolle Bauabschnitte zu gliedern, um eine Umsetzung der Planung auch abschnittsweise gewährleisten zu können, sofern eine Förderung nicht bewilligt wird.
Stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst für
Los 1 - Objektplanung Freianlagen nur die Leistungen der Leistungsphase 3 (Stufe 1) sowie als Besondere Leistungen Öffentlichkeitsbeteiligungen und die Einarbeitung in die bestehende Vorplanung
und für
Los 2 - Objektplanung Verkehrsanlagen nur die Leistungen der Leistungsphase 3 (Stufe 1) sowie als Besondere Leistungen Öffentlichkeitsbeteiligungen und die Einarbeitung in die bestehende Vorplanung
beauftragt.
Mit der Erbringung der Planungsleistungen ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Stufe 1 und die besonderen Leistungen sind zwingend bis zum 01.12.2023 zu erbringen.
Die Beauftragung der Leistungsphasen 4 - 9 (Los 1) bzw. Leistungsphasen 4 - 8 und die Beauftragung der örtlichen Bauüberwachung als Besondere Leistung der LPH 8 (Los 2) erfolgt optional (stufenweise) und in Abhängigkeit einer möglichen Förderzusage und/oder der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel durch die Stadt Hamm.
Für das Vorhaben liegt bisher kein Förderbescheid vor.
Eine Förderung aus Mitteln des Bundes im Rahmen des Aufrufes "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Energie- und Klimafonds" wird jedoch angestrebt.
Verkehrsanlagen
Stadtpark Heessen Piebrockskamp 59073 Hamm
Die im Vorentwurf verfolgten Ziele, Retentionsräume zu schaffen, Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten zu verbessern sowie den Anteil an grüner Infrastruktur im Quartier zu erhöhen sind weiter auszuarbeiten. Verkehrsräume sind zu entsiegeln, im Zeichen einer klimaneutralen Verkehrswende umzusortieren und Verkehrsströme neu zu lenken und zu reduzieren.
So soll in einem stark verdichteten Wohnumfeld ein qualitativ hochwertiger Aufenthaltsraum, welcher wichtige stadtklimatische Impulse setzt und Freiflächen vernetzt, geschaffen werden.
Ebenso sind die Ziele der Rahmenplanung Hamm-Heessen im Hinblick auf den geplanten Stadtpark Heessen zu berücksichtigen.
Ziele für die Objektplanung Verkehrsanlagen:
- Umgestaltung und Verkehrsberuhigung der Straße Piebrockskamp von einem trennenden hin zu einem verbindenden Element zwischen den beiden vorhandenen Grünflächen unter Berücksichtigung der spezifischen Nutzung u. a. durch die in der Nachbarschaft ansässige Feuerwehr und den öffentlichen Nahverkehr.
- Umgestaltung und Entsiegelung vorhandener Parkplatzflächen mit Versickerungsmöglichkeiten vor Ort einschl. der Berechnung und Schaffung notwendigen weiteren Parkraums im Umfeld der Sachsenhalle
- Berechnung und Ableitung des Niederschlagswassers im Hinblick auf Starkregenereignisse, insbesondere für den besonders gefährdeten Bereich der Schlägelstraße, hin zur geplanten Retentionsfläche im südlich gelegenen Parkbereich.
- Gestaltung und Organisation der Hallenzufahrt (Tiefhof).
Ziele für beide Lose:
- Im Falle einer Förderung des Projekts im Rahmen des Förderprogramms "Anpassung
urbaner Räume an den Klimawandel" sind die entsprechenden Förderziele bei Planungen und Umsetzung ausreichend zu berücksichtigen und entsprechende Fristen einzuhalten.
- Es hat eine intensive Einarbeitung in das Projektgeschehen gemäß der ausgeschriebenen Besonderen Leistungen zu erfolgen.
- Barrierefreiheit bei Planung und Umsetzung ist unbedingt zu berücksichtigen.
- Die Planungen aus beiden Bereichen der Objektplanung sind im Hinblick auf folgende Punkte sind eng miteinander abzustimmen:
o Umgestaltung und Verkehrsberuhigung der Straße Piebrockskamp von einem trennenden hin zu einem verbindenden Element zwischen den beiden vorhandenen Grünflächen unter Berücksichtigung der spezifischen Nutzung u. a. durch die in der Nachbarschaft ansässigen Feuerwehr und des öffentlichen Nahverkehrs.
o Umgestaltung und Entsiegelung bzw. Neuanlage der Parkplatzflächen,
o Schaffung einer multifunktionalen Retentionsfläche zur Aufnahme des Niederschlagswassers bei Starkregenereignissen (insbesondere aus der Schlägelstraße) unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten,
o Gestaltung neuer Parkflächen an der Schlägelstraße,
o Gestaltung/Umlegung der Hallenzufahrt
- Die Planung ist in sinnvolle Bauabschnitte zu gliedern, um eine Umsetzung der Planung auch abschnittsweise gewährleisten zu können, sofern eine Förderung nicht bewilligt wird.
Stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst für
Los 2 - Objektplanung Verkehrsanlagen nur die Leistungen der Leistungsphase 3 (Stufe 1) sowie als Besondere Leistungen Öffentlichkeitsbeteiligungen und die Einarbeitung in die bestehende Vorplanung beauftragt.
Mit der Erbringung der Planungsleistungen ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Stufe 1 und die besonderen Leistungen sind zwingend bis zum 01.12.2023 zu erbringen.
Die Beauftragung der Leistungsphasen 4 - 9 (Los 1) bzw. Leistungsphasen 4 - 8 und die Beauftragung der örtlichen Bauüberwachung als Besondere Leistung der LPH 8 (Los 2) erfolgt optional (stufenweise) und in Abhängigkeit einer möglichen Förderzusage und/oder der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel durch die Stadt Hamm.
Die weiteren Leistungsphasen und Besonderen Leistungen werden jeweils stufenweise durch einseitigen Abruf der Stadt Hamm erfolgen.
Für das Vorhaben liegt bisher kein Förderbescheid vor.
Eine Förderung aus Mitteln des Bundes im Rahmen des Aufrufes "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Energie- und Klimafonds" wird jedoch angestrebt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung zur Berechtigung zur Ausführung von Architektenleistungen bzw. Ingenieurleistungen (Fachplanungen)
(siehe Vordruck "Bieterfragebogen")
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der Berechtigung zur Ausführung von Architektenleistungen bzw. Ingenieurleistungen (Fachplanungen)
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der Auftragnehmer eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß §11 AVB-AI in mindestens folgender Höhe vorzuhalten:
Personenschäden 3 Mio. EUR
Sonstige Schäden 1,5 Mio. EUR
Diese Deckungssummen müssen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
Die Erklärung ist im Vordruck Bieterfragebogen vorzunehmen. Der Nachweis ist auf besondere Anforderung nachzuweisen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen.
(2) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens 3 Wochen nach Vertragsschluss die Versicherungspolice vorzulegen und erneut das weitere Bestehen der Versicherung nach Ablauf eines jeden Versicherungsjahres nachzuweisen.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Der Bieter hat im Vordruck Bieterfragebogen mindestens drei Referenzprojekte anzugeben, die er in den letzten acht Jahren im Themenfeld Objektplanung Freianlagen bzw. Verkehrsanlagen durchgeführt hat.
Der Nachweis ist erbracht, wenn quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistungen zur zu vergebenden Leistung mit ähnlicher Komplexität und in der gleichen Honorarzone innerhalb der letzten acht Jahre ausgeführt wurden und die Leistungen abgeschlossen wurden.
(1.2) Angabe der technischen Fachkräfte (Fachplaner/in (Bauingenieur/in) für die Planung von Verkehrsanlagen
Oberbauleiter/in (Bauingenieur/in)
Örtliche/r Bauüberwacher/in (Bauingenieur/in
)), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen im Vordruck Ansprechpartner.
(1.3) Angaben zur betr. Mitarbeiterzahl incl. betr. Führungskräfte (jährl. Mittel) der letzten 3 Geschäftsjahre:
Anzahl festangestellter Ingenieure, inklusive Führungskräfte, im Bereich Verkehrsanlagenplanung und örtlicher Bauüberwachung § 45ff. HOAI (Straßen)
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Bieterfragebogen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.4) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.4.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.4.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. Unterzeichnete "Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen" für das andere Unternehmen sowie unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Namentliche Benennung und Nachweis der Qualifikation
(2.2) Bei Nachunternehmereinsatz:
Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle, Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm;
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben.
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Honorarblatt (Vordruck)
(1.6) Bieterfragebogen (Vordruck)
(1.7) Ansprechpartner (Vordruck)
(1.7) Projektkonzept
(1.8) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz:
Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Bewertungsmatrix
(6.3) Bewerbungsbedingungen
(6.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.6) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD0UH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html