Pflege der Außenanlagen der NRW.BANK in Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 555

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DSMJ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DSMJ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Pflege der Außenanlagen der NRW.BANK in Düsseldorf

Referenznummer der Bekanntmachung: 555
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77314000 Grundstückspflege
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über die Pflege der Außenanlagen der NRW.BANK in Düsseldorf

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
77311000 Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks
77312000 Unkrautjäten
77313000 Pflege von Parkanlagen
77315000 Saatarbeiten
77340000 Baum- und Heckenschnitt
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf - Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf

- Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf

- Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Pflege der Außenanlagen der folgenden Objekte der NRW.BANK in Düsseldorf:

- Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf

- Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf

- Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf

Hierbei handelt es sich jeweils um Werkleistungen.

Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die maximal zulässigen Höchstabnahmegrenzen ergeben sich aus dem Vordruck 07: Leistungsbeschreibung mit Preisen

Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Servicekonzept / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Die Auftragnehmerin ist dazu verpflichtet, bei der Erfüllung der Rahmenvereinbarung nur solche Personen einzusetzen, die über die von ihr in der Anlage 13: Personalkonzept der Auftragnehmerin zu gesagte Qualifikation und Erfahrung verfügen. Sie weist der NRW.BANK diese Qualifikation und Erfahrung auf Verlangen nach. Auch die Größe, die Zusammensetzung und die Verfügbarkeit des von der Auftragnehmerin einzusetzenden Teams ergeben sich aus der Anlage 13: Personalkonzept der Auftragnehmerin.

2. Ergeben sich für die NRW.BANK Anhaltspunkte dafür, dass ein Mitarbeitender nicht über die von der Auftragnehmerin zugesagte Qualifikation und Erfahrung verfügt, und/ oder dass die Auftragnehmerin ihren Zusagen an die Teamgröße, die Teamzusammensetzung oder die Verfügbarkeit der Teammitglieder nicht oder nicht in jeder Hinsicht entspricht, und zeigt die NRW.BANK dies der Auftragnehmerin an, hat die Auftragnehmerin der NRW.BANK unverzüglich Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen, mit ihr abzustimmen und bei ihrer Zustimmung umzusetzen. Dies schließt insbesondere den Austausch des betreffenden Mitarbeitenden ein. Für diesen Austausch wird der Auftragnehmerin eine Übergangsfrist von einer Woche eingeräumt. Weitergehende Rechte der NRW.BANK bleiben unberührt.

3. Die Leistungszeit ergibt sich aus den Einzelaufträgen. Die NRW.BANK ist dazu berechtigt, in den Einzelabrufen Ausführungsfristen festzulegen und / oder von der Auftragnehmerin einen Jahrestermin-plan anzufordern, der Bestandteil der Rahmenvereinbarung wird, und die darin enthaltenen Ausführungsfristen verbindlich festlegt. Der Jahresterminplan bedarf der vorherigen Zustimmung der NRW.BANK. Er muss den jeweiligen Abhängigkeiten der zu pflegenden Vegetation entsprechen.

4. Die Auftragnehmerin hat alle Leistungen, die während der üblichen Geschäftszeiten der NRW.BANK durchgeführt werden (montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr, ausgenommen Feiertage im Sinne des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen), so auszuführen, dass der laufende Geschäftsbetrieb, soweit vermeidbar, nicht gestört wird. Dies gilt insbesondere für lärmintensive Arbeiten (z. B. Einsatz von Laubbläsern). Sie hat sich hierzu mit der NRW.BANK rechtzeitig im Voraus abzustimmen.

5. Beabsichtigte Arbeiten an Dachbegrünungen sind der NRW.BANK rechtzeitig im Voraus anzukündigen und terminlich mit dem verantwortlichen Ansprechpartner der NRW.BANK abzustimmen, soweit sie nicht im Jahresterminplan festgelegt sind.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.

Der Nachweis der Erlaubnis muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bieter sowie Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.

Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Der Gesamtumsatz des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 450.000 EUR netto betragen haben.

2. Der Umsatz des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 200.000 EUR netto betragen haben. Tätigkeitsbereich des Auftrages im vorstehenden Sinne sind Dienstleistungen im Bereich Grundstückspflege.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig.

Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachzuweisen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllen:

- Dienstleistungen im Bereich Grundstückspflege für einen Referenzkunden,

- die mindestens folgende Tätigkeiten umfassen:

o Rasenpflege

o Gehölzpflege

o Pflege Dachbegrünung

o Pflasterarbeiten

- für einen Zeitraum von durchgängig mindestens zwölf Monaten im angegebenen Referenzzeitraum

- und einem Umsatzvolumen in Höhe von mindestens 40.000 Euro netto mit der angegebenen Referenz in diesen zwölf Monaten.

Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.

2. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/05/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/05/2023
Ortszeit: 12:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

I. Mit jedem Angebot zwingend einzureichende Unterlagen

1 Vordruck 01 Angebotsvordruck

2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung

3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG

5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner

7 Vordruck 07 Preisblatt

8 Vordruck 07a Stundenkalkulationsblatt

9 Vordruck 08 Servicekonzept der Auftragnehmerin

10 Vordruck 09 Personalkonzept der Auftragnehmerin

11 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen)

12 Handelsregisterauszug

II. Ergänzend für eine Bietergemeinschaft einzureichen (für jedes Mitglied)

1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft)

2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung

3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG

5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -

6 Handelsregisterauszug

7 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen)

III. Ergänzend bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen (für jeden Nachunternehmer)

1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe

2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (spätestens vor Zuschlag)

3 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich, spätestens vor Zuschlag)

4 Handelsregisterauszug

5 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen)

IV. Hinweise zum Vordruck 07a: Stundenkalkulationsblatt

1. Soweit Arbeitnehmer unterschiedlicher Lohngruppen für den ausgeschriebenen Auftrag vorgesehen sind, ist das Stundenkalkulationsblatt dem Angebot jeweils gesondert für jede relevante Lohngruppe beizufügen.

2. Es ist zulässig, in die im Stundenkalkulationsblatt vorgesehenen Leerfelder weitere Bestandteile der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes einzutragen, soweit erforderlich.

3. Soweit einzelne Positionen des Stundenkalkulationsblatts für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes irrelevant sind, ist für diese Positionen in den Spalten "%" und "EUR" jeweils eine Null (0) einzutragen.

V. Zur Beurteilung der qualitativen Zuschlagskriterien ist jeweils ein Konzept zu erstellen. Dafür sind die Vordrucke 08 (Servicekonzept) und 09 (Personalkonzept) zu verwenden. Angaben außerhalb dieser Vordrucke bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Vordrucke 08 und 09 dürfen ausgefüllt jeweils bis zu 5 DIN-A4-Seiten umfassen (jeweils Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 5 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet.

In jedem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:

Zuschlagskriterium 3: Servicekonzept (20 %)

- Zeitliche Verfügbarkeit (10 %)

- Information zum Zustand der Pflanzen (10 %)

Zuschlagskriterium 4: Personalkonzept (30 %)

- Qualifikation (10 %)

- Erfahrung (10 %)

- Team (10 %)

Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DSMJ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 160

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2023

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Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
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Monheim am Rhein
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Neukirchen-Vluyn
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