Innovationslabor Hochrhein Bodensee - Werkstattausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 20-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.konstanz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innovationslabor Hochrhein Bodensee - Werkstattausrüstung
Innovationslabor Hochrhein-Bodensee - Werkstattausrüstung
78467 Konstanz
Innovationslabor Hochrhein-Bodensee - Werkstattausrüstung
RegioWIN_1217272
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
siehe Vergabeunterlagen
- Eigenerklärung zu Umsätze, Insolvenz, Liquidation
siehe Vergabeunterlagen
Die Lieferung der Ware hat generell schnellstmöglich zu erfolgen. Aufgrund der geltenden Förderrichtlinien gelten die folgenden Zusatzbedingungen: Wird ein Liefertermin nach dem 25. Juni. 2023 angeboten, kann dem Bieter eine Vorauszahlung angeboten werden. Die Lieferung ist vor Vorauszahlung dann mit einer unwiderruflichen, unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Bank, Sparkasse oder eines anerkannten Kreditversicherers mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union in Höhe der Vorauszahlung durch den Bieter auf eigene Kosten abzusichern und die Bürgschaft dem Auftraggeber zu übergeben. Der Bürge hat auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) zu verzichten. Die Sicherheit erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Bieters aus dem Liefervertrag bis zur Abnahme, insbesondere auf die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz sowie auf Regress- und Freistellungsansprüche aus diesem Vertrag und auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen. Der Auftraggeber wird nach ordnungsgemäßer Lieferung die nicht verwertete Bürgschaft zurückgeben.
Generell gilt: Dem Auftraggeber droht ein Verlust von Fördermitteln in Höhe des
vereinbarten Kaufpreises, wenn die Ware nicht spätestens zum 25. Juni 2023 geliefert
wurde. Für den Fall, dass die Lieferung gemäß den Vereinbarungen in diesem Vertrag nicht bis spätestens 25. Juni 2023 erfolgt ist und der Auftraggeber nachweist, dass die gewährten Fördermittel aufgrund der nichterfolgten Lieferung zurückgefordert wurden (durch Bestätigung der L-Bank oder/und dem Fördermittelgeber selbst), steht dem Auftraggeber das Recht zu, von diesem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. In diesem Fall werden die Parteien die bis dahin ausgetauschte Leistungen rückabwickeln.
Einigen sich die Parteien schriftlich auf eine Lieferung nach dem 25. Juni 2023, ist ein
Rücktritt nach diesem Abschnitt ausgeschlossen. Eine etwaige Klärung mit dem
Fördermittelgeber obliegt dem Auftraggeber und berührt die Einigung nicht.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nr. 20-2023 Offenes Verfahren
Empfehlung:
-Nur bei einer Registrierung bei der E-Vergabeplattform
erhalten Sie Nachschreiben und die Nachrichten.
- Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
- nur Digitalangebote über die Vergabeplattfom via
- Die Abgabe von Papierangebote, Fax- bzw. E-Mailangebote
führen zum Ausschluss
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/