Vergabeverfahren Subunternehmerleistungen Stadtverkehr Friedrichshafen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtverkehr-fn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Subunternehmerleistungen Stadtverkehr Friedrichshafen
Der Auftraggeber beabsichtigt die Durchführung von Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV an einen oder mehrere Subunternehmer zu vergeben. Der Leistungsumfang wird voraussichtlich ca. 2,2 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr betragen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Verkehrsdienstleistung in vier Losen zu vergeben. Die Verkehrsleistungen sollen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erbracht werden. Der Auftragnehmer hat die Verkehrsleistung (inkl. Fahrscheinverkauf) zu erbringen. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber auch eine Beauftragung von sog. Ruftaxi-Verkehren, die mit eigenen Fahrzeugen des Auftragnehmers erbracht werden sollen (Los 5). Bei den Losen 1 bis 4 kann jeder Bieter den Zuschlag maximal für drei Lose (“zuschlagsbezogene Loslimitierung“ für die Lose 1 bis 4) erhalten. Das Los 5 unterliegt nicht der Loslimitierung. Der Auftraggeber behält sich vor, bereits auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen. Das Erstangebot ist seitens des Bieters daher bereits bindend.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Verkehrsleistungen in Los 1 sind auf Grundlage des Bereitstellungsvertrages mit den beigestellten Neufahrzeugen des Auftraggebers zu erbringen. Die Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Zusätzliche Reservefahrzeuge, die über eine geeignete Verkaufsinfrastruktur (Fahrkartenverkaufsgerät mit elektronischem Fahrausweisdrucker) verfügen müssen, können nach Absprache mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer eingesetzt werden. Für das Los 1 ist eine Erbringung der Verkehrsleistungen ausschließlich mit Bussen mit Verbrennungsmotoren, die auch die technischen Anforderungen für den Betrieb mit synthetischen Kraftstoffen erfüllen, vorgesehen.
Ein Einsatzschwerpunkt (Beginn/Ende der Umläufe) für das Los 1 wird im Raum Markdorf liegen. Die Verkehrsleistungen werden als Bruttovertrag vergeben. Die Verkehrsleistungen werden voraussichtlich ca. 598.690 Fahrplankilometer pro Jahr betragen und im Jahresverlauf unregelmäßig verteilt sein (Schulfahrplan/Ferienfahrplan). Die Betriebsaufnahme erfolgt ab dem 01.01.2024 auf allen Linien des Auftraggebers.
Optional sind Schienenersatzverkehre für die Bodensee-Oberschwaben-Bahn mit den Fahrzeugen des Auftraggebers zu erbringen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer ebenfalls als optionale Leistung die Messeverkehre und Sonderfahrten des Auftraggebers (z.B. Events, Veranstaltungen, Heimatfest Rundfahrten, Shuttlefahrten) zu erbringen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der zu vergebende Auftrag hat eine Laufzeit von 8 (acht) Jahren, mit einer seitens des Auftraggebers auszuübenden Option zur Verlängerung um 2 (zwei) weitere Jahre.
Optional sind darüber hinaus Verkehrsleistungen im Schienenersatzverkehre für die Bodensee-Oberschwaben-Bahn (soweit möglich) mit den Fahrzeugen des Auftraggebers zu erbringen. Ferner hat der Auftragnehmer ebenfalls als optionale Leistung die Messeverkehre und Sonderfahrten des Auftraggebers (z.B. Rundfahrten, Shuttlefahrten) zu erbringen.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Verkehrsleistungen in Los 2 sind auf Grundlage des Bereitstellungsvertrages mit den beigestellten Neufahrzeugen des Auftraggebers zu erbringen. Die Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Zusätzliche Reservefahrzeuge, die über eine geeignete Verkaufsinfrastruktur (Fahrkartenverkaufsgerät mit elektronischem Fahrausweisdrucker) verfügen müssen, können nach Absprache mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer eingesetzt werden. Für das Los 2 ist eine Erbringung der Verkehrsleistungen ausschließlich mit Bussen mit Verbrennungsmotoren, die auch die technischen Anforderungen für den Betrieb mit synthetischen Kraftstoffen erfüllen, vorgesehen. Ein Einsatzschwerpunkt (Beginn/Ende der Umläufe) für das Los 2 wird im Innenstadtbereich von Friedrichshafen liegen. Die Verkehrsleistungen werden als Bruttovertrag vergeben. Die Verkehrsleistungen werden voraussichtlich ca. 706.299 Fahrplankilometer pro Jahr betragen und im Jahresverlauf unregelmäßig verteilt sein (Schulfahrplan/Ferienfahrplan). Die Betriebsaufnahme erfolgt ab dem 01.01.2024 auf allen Linien des Stadtverkehrs Friedrichshafen.
Optional sind Schienenersatzverkehre für die Bodensee-Oberschwaben-Bahn mit den Fahrzeugen des Auftraggebers zu erbringen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer ebenfalls als optionale Leistung die Messeverkehre und Sonderfahrten des Auftraggebers (z.B. Events, Veranstaltungen, Heimatfest Rundfahrten, Shuttlefahrten) zu erbringen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der zu vergebende Auftrag hat eine Laufzeit von 8 (acht) Jahren, mit einer seitens des Auftraggebers auszuübenden Option zur Verlängerung um 2 (zwei) weitere Jahre.
Optional sind darüber hinaus Verkehrsleistungen im Schienenersatzverkehre für die Bodensee-Oberschwaben-Bahn (soweit möglich) mit den Fahrzeugen des Auftraggebers zu erbringen. Ferner hat der Auftragnehmer ebenfalls als optionale Leistung die Messeverkehre und Sonderfahrten des Auftraggebers (z.B. Rundfahrten, Shuttlefahrten) zu erbringen.
Los 3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Verkehrsleistungen in Los 3 sind auf Grundlage des Bereitstellungsvertrages mit den beigestellten Neufahrzeugen des Auftraggebers zu erbringen. Die Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Zusätzliche Reservefahrzeuge, die über eine geeignete Verkaufsinfrastruktur (Fahrkartenverkaufsgerät mit elektronischem Fahrausweisdrucker) verfügen müssen, können nach Absprache mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer eingesetzt werden. Für das Los 3 ist eine Erbringung der Verkehrsleistungen ausschließlich mit Bussen mit Verbrennungsmotoren, die auch die technischen Anforderungen für den Betrieb mit synthetischen Kraftstoffen erfüllen, vorgesehen.
Ein Einsatzschwerpunkt (Beginn/Ende der Umläufe) für das Los 3 wird im Raum Ailingen/Oberteuringen liegen. Die Verkehrsleistungen werden als Bruttovertrag vergeben. Die Verkehrsleistungen werden voraussichtlich ca. 598.259 Fahrplankilometer pro Jahr betragen und im Jahresverlauf unregelmäßig verteilt sein (Schulfahrplan/Ferienfahrplan). Die Betriebsaufnahme erfolgt ab dem 01.01.2024 auf allen Linien des Stadtverkehrs Friedrichshafen.
Optional sind Schienenersatzverkehre für die Bodensee-Oberschwaben-Bahn mit den Fahrzeugen des Auftraggebers zu erbringen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer ebenfalls als optionale Leistung die Messeverkehre und Sonderfahrten des Auftraggebers (z.B. Events, Veranstaltungen, Heimatfest Rundfahrten, Shuttlefahrten) zu erbringen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der zu vergebende Auftrag hat eine Laufzeit von 8 (acht) Jahren, mit einer seitens des Auftraggebers auszuübenden Option zur Verlängerung um 2 (zwei) weitere Jahre.
Optional sind Verkehrsleistungen im Schienenersatzverkehre für die Bodensee-Oberschwaben-Bahn (soweit möglich) mit den Fahrzeugen des Auftraggebers zu erbringen. Ferner hat der Auftragnehmer ebenfalls als optionale Leistung die Messeverkehre und Sonderfahrten des Auftraggebers (z.B. Rundfahrten, Shuttlefahrten) zu erbringen.
Los 4
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Verkehrsleistungen in Los 4 sind mit den seitens des Auftraggebers auf Grundlage des Bereitstellungsvertrages beigestellten Neufahrzeugen zu erbringen. Die Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Zusätzliche Reservefahrzeuge, die über eine geeignete Verkaufsinfrastruktur (Fahrkartenverkaufsgerät mit elektronischem Fahrausweisdrucker) verfügen müssen, können nach Absprache mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer eingesetzt werden. Für das Los 4 ist eine Erbringung der Verkehrsleistungen ausschließlich mit Bussen mit vollelektrischem Antrieb vorgesehen. Für die Ladung der Busse mit vollelektrischem Antrieb muss der Auftragnehmer über ausreichend Ladekapazitäten (Overnight-Charging) verfügen.
Die Ladung soll über Nacht auf den Betriebsanlagen des Auftragnehmers stattfinden. Dafür muss der Auftragnehmer über die geeignete Ladeinfrastruktur verfügen oder diese herstellen. Inwieweit diese Ladeinfrastruktur auch für andere Verkehre genutzt wird, obliegt der Entscheidung des Auftragnehmers. Dieser hat ausreichende Ladekapazitäten für die mit diesem Verfahren ausgeschriebene Leistung sicherzustellen. Der Auftragnehmer ist Eigentümer dieser Ladeinfrastruktur.
Da die vollelektrischen Niederflurbusse voraussichtlich noch nicht zum 1.1.2024 zur Verfügung stehen, hat der Auftragnehmer für die Übergangszeit (1.1.2024 bis voraussichtlich 30.6.2024) ein Übergangskonzept mit eigenen Fahrzeugen anzubieten. Dieses Übergangskonzept ist für dieses Los 4 wertungsrelevant.
Ein Einsatzschwerpunkt (Beginn/Ende der Umläufe) für das Los 4 wird im Innenstadtbereich von Friedrichshafen liegen. Die Verkehrsleistungen werden als Bruttovertrag vergeben. Die Verkehrsleistungen werden voraussichtlich ca. 299.342 Fahrplankilometer pro Jahr betragen und im Jahresverlauf unregelmäßig verteilt sein (Schulfahrplan/Ferienfahrplan). Die Betriebsaufnahme erfolgt ab dem 01.01.2024 auf allen Linien der Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der zu vergebende Auftrag hat eine Laufzeit von 8 (acht) Jahren, mit einer seitens des Auftraggebers auszuübenden Option zur Verlängerung um 2 (zwei) weitere Jahre.
Los 5
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Verkehrsleistungen in Los 5 (Ruftaxi-Verkehre (RiA)) sind mit Fahrzeugen des Auftragnehmers (PKW bis 8-Sitzer) zu erbringen. Die Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Für das Los 5 können Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren oder mit vollelektrischem Antrieb eingesetzt werden.
Ein Einsatzschwerpunkt (Beginn/Ende der Fahrten) für das Los 5 wird im Stadtzentrum und den Außenbereichen der Stadt Friedrichshafen (Stadtgebiet Friedrichshafen) liegen. Die Verkehrsleistungen werden als Bruttovertrag vergeben. Die Verkehrsleistungen werden als Ruftaxi-Verkehr (RiA) erbracht und werden im Jahresverlauf unregelmäßig verteilt sein. Die Betriebsaufnahme erfolgt ab dem 01.01.2024.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der zu vergebende Auftrag hat eine Laufzeit von 8 (acht) Jahren, mit einer seitens des Auftraggebers auszuübenden Option zur Verlängerung um 2 (zwei) weitere Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 bis 5:
PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
PL2: Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass weder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB noch fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen und er keine der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.
Mit Blick auf § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB hat der Bewerber ferner zu erklären, ob vergleichbare Vertragsverhältnisse von Seiten des Auftraggebers außerordentlich gekündigt wurden und welcher Kündigungsgrund vorgelegen hat oder, ob im Falle einer Verkehrstätigkeit als Genehmigungsinhaber diese Genehmigungen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden entzogen wurden und aus welchen Gründen dies geschehen ist (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Der Auftraggeber wird sich ggf. dann mit dem genannten Ansprechpartner in Verbindung setzen, um weitere Erkundigungen einzuholen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise zur Prüfung der Ausschlussgründe – wie z.B. Führungszeugnisse und Registerauskünfte – von den Bewerbern anzufordern.
WL 1: Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der (befahrene) Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.
WL2: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 5 (fünf) Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
Zusätzlich für Los 5 und Übergangszeitraum Los 4:
WL3: Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft oder jedes ihrer Mitglieder im Auftragsfall bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen die in den Vergabeunterlagen benannten Versicherungen nach deutschem Recht abschließt.
Mit Angebotsabgabe ist eine Bestätigung des Versicherers/der Versicherer über das Bestehen der vorgenannten Versicherungen mit den gesetzlich geforderten Deckungssummen zu erbringen. Wird die vorgenannte Eigenerklärung durch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz im Auftragsfall auch auf die Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. die im Auftragsfall gebildete Arbeitsgemeinschaft beziehen.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
1. einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen
und
2. die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer/der entsprechende(n) Versicherung(en) mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist.
Für die zu vergebenden Beförderungsleistungen in Los 5 sowie Los 4 (während des Übergangszeitraums) ist eine Fahrzeughaftpflichtversicherung entsprechend der Vorgaben der Anlage zu § 4 Abs. 2 Pflichtversicherungsgesetz (vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) geändert worden ist) abzuschließen.
Los 1 bis 4:
TL1: Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 5 (fünf) Jahre (Kalenderjahre 2018 bis 2022) vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge erbrachten Busverkehrsleistung (Referenzverkehre).
TL2: Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie zudem wahlweise:
1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gemäß
§§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“,
§ 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor.
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).
oder
2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen im ÖPNV gemäß § 2 Abs. 1 PBefG i.V.m.§ 42 PBefG
Los 5:
TL3: Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 5 (fünf) Jahre (Kalenderjahre 2018 bis 2022) vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge erbrachten Rufverkehrsleistung.
Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber erbracht wurde.
2. Darstellung von vergleichbaren Verkehrsleistungen,
3. Name und Adresse des Auftraggebers,
4. Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde,
5. jährliches Auftragsvolumen nach Kilometern mit der Referenzleistung,
6. Zeitraum der Referenzleistung.
7. Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) angegeben werden.
TL4: Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung in nicht beglaubigter Kopie durch eine gültige Genehmigung nach § 42; 47; 48, 49 oder 50 PBefG oder einer Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Personenverkehr, ausgestellt von der Industrie- und Handelskammer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.