Temporäre Bewetterungs- und Entstaubungsanlage für den Umbau der Südstrecke auf Niederflurtauglichkeit Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / EU 04
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Temporäre Bewetterungs- und Entstaubungsanlage für den Umbau der Südstrecke auf Niederflurtauglichkeit
Montage, Vorhalten, Betreiben, Steuern und Demontage einer temporären Bewetterungs- und
Entstaubungsanlage für den Umbau der Südstrecke auf Niederflurtauglichkeit (Bahnhöfe Martinstraße,
Rüttenscheider Stern und Philharmonie in Essen).
Der zu erneuernde Streckenabschnitt liegt südlich des Essener Hauptbahnhofes. Der
Arbeitsbereich befindet sich unterirdisch und besteht größtenteils aus einer
zweigleisigen Tunnelröhre. Die Haltestellen Martinstraße, Rüttenscheider Stern und
Philharmonie bestehen aus zwei Ebenen (Bahnsteigebene und Verteilerebene). Die
Ebenen sind miteinander über Treppen Auf- und -Abgänge sowie Fahrtreppen
verbunden.
Die Logistik (Ein- und Ausbringen der Materialien) wird gleisgebunden über das südlich
an die Haltestelle Messe West-Süd/Gruga angrenzende Tunnelportal erfolgen.
Weiterhin können Materialien am Betriebshof der Ruhrbahn auf Bahnwagen des AG
umgeladen und von dort aus in den Tunnel eingefahren werden.
Die Ruhrbahn GmbH plant im Frühling 2023 die Anpassung der Gleislage in den
Haltestellen Martinstraße, Rüttenscheider Stern und Philharmonie in Essen zur Ertüchtigung
dieser Haltestellen für ein neues Straßenbahn-Fahrzeug. Hierzu erfolgt der Aus- und
Einbau beider Richtungsgleise sowie eines Teils des Altschotters in den
Haltestellenbereichen. Für den Anschluss des neuen Gleises an das Bestandsgleis im
Tunnel erfolgt der Gleisumbau (inkl. Schotter) vom Bahnsteigbereich jeweils auch in
Richtung Bredeney und in Richtung Essen HBF zu in die Tunnelabschnitte hinein.
Im Rahmen der Gleislageanpassung wird das Gleisbett um ca. 10 cm abgesenkt.
Der Streckenabschnitt von „Essen HBF“ bis Tunnelportal Richtung Bredeney sowie
Tunnelportal Richtung Messe West-Süd Gruga ist hierfür für den Fahrgastbetrieb
gesperrt. Der Bahnhof Essen HBF wird noch angefahren und von Fahrgästen
frequentiert. Das gesamte Baufeld befindet sich unterirdisch und besteht größtenteils
aus einem zweigleisigen Tunnelabschnitt inkl. der Haltestellen Martinstraße,
Rüttenscheider Stern und Philharmonie. Der Streckenabschnitt zwischen den
Haltestellen Messe Ost / Gruga und Martinstraße ist eingleisig, wobei dieser im
Wesentlichen für Logistikfahrten genutzt wird.
Aufgrund des Einsatzes von Baumaschinen mit Dieselmotoren (2x Zweiwege-Bagger
jeweils ca. 100 kW, 1x Stopfmaschine ca. 180 kW) sowie der Staubexposition während
des Eingriffs in den Schotter, ist eine temporäre Bewetterungsanlage mit Entstaubung
gemäß der Beschreibung für den Tunnelabschnitt Messe Ost / Gruga und der Haltestelle
Philharmonie für drei Bauphasen anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Temporäre Bewetterungs- und Entstaubungsanlage für den Umbau der Südstrecke in Essen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marl
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45768
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der SektVO durchgeführt.
2. Der Auftrag wird in einem offenen Verfahren vergeben.
3. Die Formblätter gemäß Ziffer III.1.1., III.1.2. und III.1.3. sind auf dem Portal „subreport ELViS“ unter https://
www.subreport.de/E62513471 bereitgestellt. Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an der dafür
vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben, einzuscannen und in
Textform auf elektronischem Weg über das Portal Subreport ElViS einzureichen und hochzuladen.
Die Vergabestelle behält sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, bei fehlenden,
unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen, sonstigen Nachweisen) den Bewerber/Bieter aufzufordern, diese nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren (§§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Bewerber/Bieter haben hierauf jedoch keinen
Anspruch. Bei der Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum
Ausschluss führen können. Eine Einreichung der Unterlagen per Post, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es
sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin zu verwenden.
4. Rückfragen sind grundsätzlich auf dem elektronischen Weg über das Portal subreport ELViS zu stellen. Bei
Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport ELViS wenden Sie sich bitte an die Hotline [gelöscht].
Fragen der Bieter werden grundsätzlich auf dem Portal subreport ELViS über die Bieterkommunikation
beantwortet. Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig darüber beim Auftraggeber informieren.
Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, muss der Auftraggeber
nicht mehr beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1. aufgeführten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
2. Rügen sind an die Kontaktstelle unter I.1. zu richten.