Vergabe von Sachverständigenleistungen nach § 20 AtG Referenznummer der Bekanntmachung: 100-2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Postanschrift: Kernerplatz 9
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7111262616
Fax: +49 7111262885
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/964F3A58-391F-43CA-BB5A-CC5C7B1E4765
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/964F3A58-391F-43CA-BB5A-CC5C7B1E4765
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Sachverständigenleistungen nach § 20 AtG

Referenznummer der Bekanntmachung: 100-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 Atomgesetz in Aufsichtsverfahren über Kernkraftwerke und Zwischenlager.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Teilauftrag 1:

Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1 und 2 (KKP 1 und 2) sowie im Neckarwestheim, Block I und II (GKN I und II) - auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen.

 

Teilauftrag 2:

Umfassende Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen: durch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren.

 

Periodische Begehung sicherheitstechnisch wichtiger Bereiche der Anlage sowie stichprobenweise Einsichtnahme in Betriebsaufzeichnungen:

- zur Kontrolle, ob Zustand und Funktion der Anlagenteile und Systeme den sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprechen,

- zur Kontrolle der Funktionsbereitschaft und bestimmungsgemäßen Funktionsweise der Systeme.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der angebotenen Leistung (Bewertung Angebotskonzept, siehe Ziffer 10.2 der Bewerbungsbedingungen, Teil I. der Vergabeunterlagen) / Gewichtung: 100
Kostenkriterium - Name: Kosten (Aufwand für Sachverständige, Stundensätze und Reisekosten, siehe Ziffer 10.2 der Bewerbungsbedingungen, Teil I. der Vergabeunterlagen) / Gewichtung: 200
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 30/09/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann gemäß § 19 der Rahmenverträge (Teil III. a. und III. b. der Vergabeunterlagen) auf Verlangen des Auftraggebers für maximal 24 Monate verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufsicht über die Zwischenlager für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten der baden-württembergischen Kernkraftwerke

 

Atomrechtliche Sachverständigenleistungen betreffend den Betrieb, meldepflichtige Ereignisse und nicht wesentliche Änderungen bei den Zwischenlagern an den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg. Für den Bereich meldepflichtige Ereignisse (ME) gelten die Punkte 1c – 1i der Leistungsbeschreibung für Los 1/Teilauftrag 1 (siehe Teil II. a. der Vergabeunterlagen) analog.

 

(Hinweis: Vereinbarungen oder Regelungen des Bundes können Änderungen im Beauftragungsumfang ergeben.)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der angebotenen Leistung (Bewertung Angebotskonzept, siehe Ziffer 10.2 der Bewerbungsbedingungen, Teil I. der Vergabeunterlagen) / Gewichtung: 100
Kostenkriterium - Name: Kosten (Aufwand für Sachverständige, Stundensätze und Reisekosten, siehe Ziffer 10.2 der Bewerbungsbedingungen, Teil I. der Vergabeunterlagen) / Gewichtung: 200
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 30/09/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann gemäß § 19 der Rahmenverträge (Teil III. a. und III. b. der Vergabeunterlagen) auf Verlangen des Auftraggebers für maximal 24 Monate verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):

 

a) Ggf. Verpflichtungserklärung einer Bietergemeinschaft nach näheren Vorgaben in den Vergabeunterlagen;

b) Ggf. Angaben und Vorlage von Eignungsnachweisen zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen;

c) Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschl. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses;

d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Die Vergabestelle behält sich insoweit vor, Nachweise i.S.v. §48 VgV nachzufordern;

e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG);

f) Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt werden;

g) Eigenerklärung zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch;

h) Eigenerklärung, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU‐Sanktionspaket), vorliegt;

i) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Auf-träge in Baden-Württemberg (LTMG) vom 16. April 2013 (GBl. S. 50).

 

Hinweise: Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Bieter, die zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (nicht möglich für den Nachweis der Zuverlässigkeit!) Belege anderer Unternehmen, etwa konzernverbundene Unternehmen, vorlegen, müssen mit Abgabe des Angebots den Nachweis führen, dass die Erfahrung und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden, etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (s. § 47 VgV).

 

Die obenstehenden Nachweise, Angaben und Erklärungen b) bis h) sind von dem Bieter auch für benannte Unterauftragsnehmer vorzulegen.

 

Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter, auch für benannte Unterauftragsnehmer, erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:

 

f) Kopie des aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs, jeweils nicht älter als sechs Monate;

g) Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, Behördenbestätigung nicht älter als 3 Monate. Sofern Bestätigungen der Krankenversicherungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Beiträgen gefordert werden, müssen sich diese auf mehr als 50 % der Mitarbeiter des Bieters beziehen;

h) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):

 

a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in Bezug auf Leistungen auf dem Gebiet von Sachverständigenleistungen nach § 20 AtG oder vergleichbare Leistungen jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular 3 zum Angebotsschreibens). Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.

b) Erklärung, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme über 2,5 Mio. € abzuschließen.

 

Hinweise:

Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Bieter, die zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (nicht möglich für den Nachweis der Zuverlässigkeit!) Belege anderer Unternehmen, etwa konzernverbundene Unternehmen, vorlegen, müssen mit Abgabe des Angebots den Nachweis führen, dass die Erfahrung und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden, etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.

 

Der Auftraggeber behält sich vor, eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).

 

Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter, auch für benannte Unterauftragnehmer, erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:

 

c) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV;

 

Nachweis a) und c) sind auch für vom Bieter im Angebot benannte Unterauftragnehmer vorzulegen, Nachweis b) für Unterauftragnehmer nur auf Verlangen der Vergabestelle.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):

 

a) Referenzen für Sachverständigentätigkeit nach § 20 AtG oder vergleichbar zum Nachweis allgemeiner Anlagenkenntnisse und Erfahrungen in der Begutachtung und Prüfung im Rahmen der Aufsicht über Kernkraftwerke sind anzugeben, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss.

 

Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Angabe der Auftragssumme (netto) und des Ausführungszeitraums.

 

b) Benennung der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen (bis zur Ebene der Projektleiter) sowie der Sachverständigen.

 

Die Anforderungen an die Qualifikation (Ausbildung, Kenntnisse und Berufserfahrung) der verantwortlichen Personen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

 

Die berufliche Erfahrung und fachliche Qualifikation dieser Person(en) und das von ihnen jeweils abgedeckte Fachgebiet sind darzulegen, Nachweise der Berufszulassung oder Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung sind beizufügen.

 

Der Nachweis einer ausreichenden Qualifikation und Zahl der genannten Mitarbeiter sowie der besonderen Fachkunde als Sachverständiger nach § 20 AtG ist für folgende Fachgebiete zu führen:

 

Los 1:

• Verfahrenstechnik

• Maschinentechnik

• Werkstoffkunde

• Elektrotechnik

• Leittechnik

• Systemtechnik und Systemanalyse

• Reaktorphysik

• Strahlenschutz

 

Los 2:

• Strahlenschutz

• Brandschutz

• Verfahrenstechnik

• Bautechnik

• Maschinentechnik

• Elektro- und Leittechnik

 

Diese Darstellung enthält ggf. Aussagen zu weiteren qualifizierten Mitarbeitern des Unternehmens, die zur Realisierung des ausgeschriebenen Auftrags zur Verfügung stehen.

 

c) Nachweis der Einrichtung einer 24-Stunden-Rufbereitschaft (Beschreibung der Sicherstellung der Rufbereitschaft). Der Anbieter muss für den Auftraggeber sowie den/die Anlagenbetreiber ständig erreichbar sein (24-Stunden-Rufbereitschaft).

 

Nur Los 1: Nachvollziehbare Darlegung, wie die Anforderung innerhalb von 2 Stunden mit den erforderlichen Sachverständigen mittels Telekommunikation zur Verfügung zu stehen und innerhalb von 8 Stunden vor Ort zu sein, sichergestellt wird.

 

d) Nachweis eines nach ISO-9000 zertifizierten QS-System oder vergleichbar.

 

e) Nachweis über die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b AtG ohne Bedenken für jede eingesetzte Person bzw. Erklärung, dass unverzüglich nach Zuschlagserteilung Nachweise über die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 12b AtG ohne Bedenken für jede eingesetzte Person vorgelegt werden.

 

f) Nur Los 1: Erklärung, dass weder der Bieter noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft als Generalgutachter für die baden-württembergischen Kernkraftwerke tätig ist (im Angebotsschreiben enthalten).

 

Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter, auch für benannte Unterauftragnehmer, erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:

 

g) Vorlage von Auftraggeberbestätigungen im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zu den im Angebot angegebenen Referenzen.

 

Hinweise: Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Bieter, die zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (nicht möglich für den Nachweis der Zuverlässigkeit!) Belege anderer Unternehmen, etwa konzernverbundene Unternehmen, vorlegen, müssen mit Abgabe des Angebots den Nachweis führen, dass die Erfahrung und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden, etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (s § 47 VgV).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

a) Es ist mindestens eine Referenz aus den vergangenen zwei Jahren oder einer laufenden Tätigkeit anzugeben.

b) Der Anbieter verfügt für die genannten Fachgebiete und Qualifikationen über Personen in der erforderlichen Redundanz (mindestens zwei Personen je Fachgebiet).

c) Der Anbieter muss für den Auftraggeber sowie den/die Anlagenbetreiber ständig erreichbar sein (24-Stunden- Rufbereitschaft)

d) Nur für Los 1: Der Anbieter muss auf Anforderung 2 Stunden mit den erforderlichen Sachverständigen mittels Telekommunikation zur Verfügung zu stehen und innerhalb von 8 Stunden vor Ort sein.

e) Der Anbieter muss ein nach ISO-9000 zertifiziertes QS-System oder ein vergleichbares Zertifikat nachweisen.

f) Die in der Leistungsbeschreibungen genannten Fristen und Reaktionszeiten sind einzuhalten.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/05/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/05/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8704
Fax: +49 721926-3985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2023

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