Vergabe von Sachverständigenleistungen nach § 20 AtG Referenznummer der Bekanntmachung: 100-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Sachverständigenleistungen nach § 20 AtG
Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 Atomgesetz in Aufsichtsverfahren über Kernkraftwerke und Zwischenlager.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Teilauftrag 1:
Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1 und 2 (KKP 1 und 2) sowie im Neckarwestheim, Block I und II (GKN I und II) - auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen.
Teilauftrag 2:
Umfassende Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen: durch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren.
Periodische Begehung sicherheitstechnisch wichtiger Bereiche der Anlage sowie stichprobenweise Einsichtnahme in Betriebsaufzeichnungen:
- zur Kontrolle, ob Zustand und Funktion der Anlagenteile und Systeme den sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprechen,
- zur Kontrolle der Funktionsbereitschaft und bestimmungsgemäßen Funktionsweise der Systeme.
Der Vertrag kann gemäß § 19 der Rahmenverträge (Teil III. a. und III. b. der Vergabeunterlagen) auf Verlangen des Auftraggebers für maximal 24 Monate verlängert werden.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Aufsicht über die Zwischenlager für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten der baden-württembergischen Kernkraftwerke
Atomrechtliche Sachverständigenleistungen betreffend den Betrieb, meldepflichtige Ereignisse und nicht wesentliche Änderungen bei den Zwischenlagern an den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg. Für den Bereich meldepflichtige Ereignisse (ME) gelten die Punkte 1c – 1i der Leistungsbeschreibung für Los 1/Teilauftrag 1 (siehe Teil II. a. der Vergabeunterlagen) analog.
(Hinweis: Vereinbarungen oder Regelungen des Bundes können Änderungen im Beauftragungsumfang ergeben.)
Der Vertrag kann gemäß § 19 der Rahmenverträge (Teil III. a. und III. b. der Vergabeunterlagen) auf Verlangen des Auftraggebers für maximal 24 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
a) Ggf. Verpflichtungserklärung einer Bietergemeinschaft nach näheren Vorgaben in den Vergabeunterlagen;
b) Ggf. Angaben und Vorlage von Eignungsnachweisen zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen;
c) Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschl. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses;
d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Die Vergabestelle behält sich insoweit vor, Nachweise i.S.v. §48 VgV nachzufordern;
e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG);
f) Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt werden;
g) Eigenerklärung zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch;
h) Eigenerklärung, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU‐Sanktionspaket), vorliegt;
i) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Auf-träge in Baden-Württemberg (LTMG) vom 16. April 2013 (GBl. S. 50).
Hinweise: Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Bieter, die zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (nicht möglich für den Nachweis der Zuverlässigkeit!) Belege anderer Unternehmen, etwa konzernverbundene Unternehmen, vorlegen, müssen mit Abgabe des Angebots den Nachweis führen, dass die Erfahrung und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden, etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (s. § 47 VgV).
Die obenstehenden Nachweise, Angaben und Erklärungen b) bis h) sind von dem Bieter auch für benannte Unterauftragsnehmer vorzulegen.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter, auch für benannte Unterauftragsnehmer, erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
f) Kopie des aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs, jeweils nicht älter als sechs Monate;
g) Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, Behördenbestätigung nicht älter als 3 Monate. Sofern Bestätigungen der Krankenversicherungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Beiträgen gefordert werden, müssen sich diese auf mehr als 50 % der Mitarbeiter des Bieters beziehen;
h) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in Bezug auf Leistungen auf dem Gebiet von Sachverständigenleistungen nach § 20 AtG oder vergleichbare Leistungen jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular 3 zum Angebotsschreibens). Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
b) Erklärung, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme über 2,5 Mio. € abzuschließen.
Hinweise:
Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Bieter, die zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (nicht möglich für den Nachweis der Zuverlässigkeit!) Belege anderer Unternehmen, etwa konzernverbundene Unternehmen, vorlegen, müssen mit Abgabe des Angebots den Nachweis führen, dass die Erfahrung und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden, etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter, auch für benannte Unterauftragnehmer, erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
c) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV;
Nachweis a) und c) sind auch für vom Bieter im Angebot benannte Unterauftragnehmer vorzulegen, Nachweis b) für Unterauftragnehmer nur auf Verlangen der Vergabestelle.
Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
a) Referenzen für Sachverständigentätigkeit nach § 20 AtG oder vergleichbar zum Nachweis allgemeiner Anlagenkenntnisse und Erfahrungen in der Begutachtung und Prüfung im Rahmen der Aufsicht über Kernkraftwerke sind anzugeben, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss.
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Angabe der Auftragssumme (netto) und des Ausführungszeitraums.
b) Benennung der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen (bis zur Ebene der Projektleiter) sowie der Sachverständigen.
Die Anforderungen an die Qualifikation (Ausbildung, Kenntnisse und Berufserfahrung) der verantwortlichen Personen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die berufliche Erfahrung und fachliche Qualifikation dieser Person(en) und das von ihnen jeweils abgedeckte Fachgebiet sind darzulegen, Nachweise der Berufszulassung oder Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung sind beizufügen.
Der Nachweis einer ausreichenden Qualifikation und Zahl der genannten Mitarbeiter sowie der besonderen Fachkunde als Sachverständiger nach § 20 AtG ist für folgende Fachgebiete zu führen:
Los 1:
• Verfahrenstechnik
• Maschinentechnik
• Werkstoffkunde
• Elektrotechnik
• Leittechnik
• Systemtechnik und Systemanalyse
• Reaktorphysik
• Strahlenschutz
Los 2:
• Strahlenschutz
• Brandschutz
• Verfahrenstechnik
• Bautechnik
• Maschinentechnik
• Elektro- und Leittechnik
Diese Darstellung enthält ggf. Aussagen zu weiteren qualifizierten Mitarbeitern des Unternehmens, die zur Realisierung des ausgeschriebenen Auftrags zur Verfügung stehen.
c) Nachweis der Einrichtung einer 24-Stunden-Rufbereitschaft (Beschreibung der Sicherstellung der Rufbereitschaft). Der Anbieter muss für den Auftraggeber sowie den/die Anlagenbetreiber ständig erreichbar sein (24-Stunden-Rufbereitschaft).
Nur Los 1: Nachvollziehbare Darlegung, wie die Anforderung innerhalb von 2 Stunden mit den erforderlichen Sachverständigen mittels Telekommunikation zur Verfügung zu stehen und innerhalb von 8 Stunden vor Ort zu sein, sichergestellt wird.
d) Nachweis eines nach ISO-9000 zertifizierten QS-System oder vergleichbar.
e) Nachweis über die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b AtG ohne Bedenken für jede eingesetzte Person bzw. Erklärung, dass unverzüglich nach Zuschlagserteilung Nachweise über die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 12b AtG ohne Bedenken für jede eingesetzte Person vorgelegt werden.
f) Nur Los 1: Erklärung, dass weder der Bieter noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft als Generalgutachter für die baden-württembergischen Kernkraftwerke tätig ist (im Angebotsschreiben enthalten).
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter, auch für benannte Unterauftragnehmer, erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
g) Vorlage von Auftraggeberbestätigungen im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zu den im Angebot angegebenen Referenzen.
Hinweise: Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Bieter, die zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (nicht möglich für den Nachweis der Zuverlässigkeit!) Belege anderer Unternehmen, etwa konzernverbundene Unternehmen, vorlegen, müssen mit Abgabe des Angebots den Nachweis führen, dass die Erfahrung und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden, etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (s § 47 VgV).
a) Es ist mindestens eine Referenz aus den vergangenen zwei Jahren oder einer laufenden Tätigkeit anzugeben.
b) Der Anbieter verfügt für die genannten Fachgebiete und Qualifikationen über Personen in der erforderlichen Redundanz (mindestens zwei Personen je Fachgebiet).
c) Der Anbieter muss für den Auftraggeber sowie den/die Anlagenbetreiber ständig erreichbar sein (24-Stunden- Rufbereitschaft)
d) Nur für Los 1: Der Anbieter muss auf Anforderung 2 Stunden mit den erforderlichen Sachverständigen mittels Telekommunikation zur Verfügung zu stehen und innerhalb von 8 Stunden vor Ort sein.
e) Der Anbieter muss ein nach ISO-9000 zertifiziertes QS-System oder ein vergleichbares Zertifikat nachweisen.
f) Die in der Leistungsbeschreibungen genannten Fristen und Reaktionszeiten sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.