GGS Polderdorf - Erweiterung/Umbau Schulgebäude -Heizungsinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: S-WESEL-2023-0022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
GGS Polderdorf - Erweiterung/Umbau Schulgebäude -Heizungsinstallationsarbeiten
Heizungsinstallationsarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Polderdorfschule in Wesel-Büderich
Heizungsinstallationsarbeiten für den Umbau und die Erweiterung einer Grundschule.
Die Maßnahme wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt:
1. BA 29. - 41. KW 2023; 2. BA 01. - 28. KW 2024; 3. BA 34. KW 2024 bis 35. KW 2025.
- Erweiterung der bestehenden Gas-Heizkessel-Anlage um eine Luft-Wasser-Wärmepumpe: beide Systeme sollen als Hybrid-Anlage betrieben werden, die Wärmepumpe als Grundlast, der Heizkessel als Spitzenlast
- Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Pufferspeicher als zusätzlicher Wärmeerzeuger, Wärmepumpe als Grundlast, vorh. Hiezkessel für die Spitzenlast
- neuer Heizungsverteiler mit Pumpen und Regelventilen im Technikraum mit Einbindung der neuen Wärmepumpe
- Fußbodenheizung als Estrich-System (Nassbau) in den Neubaubereichen
- Fußbodenheizung als Trockenbau-System in den Umbaubereichen im Altbau
- vorhandene Heizkörper verbleiben teilweise in den Bestandsbereichen; die Heizkörper erhalten neue Thermostatventile mit Bedienung in Behördenausführung, die Wassermengen der Heizkörper werden neu eingestellt (hydraulischer Abgleich)
-neue MSR-Technik für die zentrale Heizungsregelung mit Zugriffsmöglichkeit über Internet
- im Altbaubereich müssen für die Aufbringung der Gebäude-Innendämmung die Heizkörper demontiert und nach Abschluss der Dämmarbeiten wieder neu montiert und angeschlossen werden. Die Anschlüsse Vor- und Rücklaufseitig müssen entsprechend angepasst werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
-Angaben über die ausgeführten Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste). Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben - jeweils mit Angabe der Auftragshöhe, inkl. Ansprechperson und Tel.-Nr.
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Eigenerklärung zur Eignung
- Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionen
- bei Bietergemeinschaften: unterschriebenes Formular 234 - Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird - (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)
- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
- Formular 347 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen -(bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen)
-Formular 349 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)
- Formular 349a - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1
genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Wege: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland