Planungsleistung: Technische Ausrüstung, LPH 1-3 (Stufe 1), LPH 5-8 (Stufe 2), Besondere Leistungen - Musiktheater im Revier (MiR), Kennedyplatz 1, 45881 Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.2-2022-0290
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7 (Eingang Augustastraße)
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.2 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 209/169-4433
Fax: +49 209/169-3530
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Kommunale_Ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung: Technische Ausrüstung, LPH 1-3 (Stufe 1), LPH 5-8 (Stufe 2), Besondere Leistungen - Musiktheater im Revier (MiR), Kennedyplatz 1, 45881 Gelsenkirchen
Bei dem Objekt handelt es sich um das bestehende Musiktheater in Gelsenkirchen, welches im Jahr 1959 gebaut wurde und unter Denkmalschutz steht. Der Gebäudekomplex besteht aus zwei miteinander verbundenen Gebäuden (Spielstätten/Versammlungsstätten), die in massiver Bauweise errichtet wurden:
- Großes Haus: 1004 Sitzplätze, 450 m2 Bühne
- Kleines Haus: 350 Sitzplätze, 180 m2 Bühne
Brandschutztechnische Ertüchtigung:
Ausgehend von einem genehmigten Zustand des Gebäudekomplexes soll der Brandschutz mit den aktuellen baurechtlichen Vorgaben der Landesbauordnung (BauO NRW) und der Sonderbauverordnung (SBauVO) in Übereinstimmung gebracht werden.
Musiktheater im Revier - MiR - Kennedyplatz 1 45881 Gelsenkirchen
Für die geplante Brandschutzsanierung sind Leistungen für "Technische Ausrüstung" nach HOAI 2021, LPH 1-3 (Stufe 1), 5-8 (Stufe 2) sowie Besondere Leistungen für den Abgleich des Bestandes der technischen Ausrüstung mit den z. Zeit vorliegenden Plänen vorgesehen. Auflagen des Denkmalschutzes und Urheberrechte des Entwurfverfassers sind zwingend zu berücksichtigen!
Folgende Baumaßnahmen sind vorgesehen:
TGA-Planung betreffend:
- Erneuerung und Anpassung der Sicherheitsbeleuchtung an die aktuelle Flucht- und Rettungswegplanung.
- Elektroplanung: Si-Be, Schaltanlagen, Leitungen, Beleuchtung, Telekommunikationsanlagen, ELA, BMA, Inspizientenrufanlage
- Demontage alter Leitungen
- Ertüchtigung der HLS: Sanitäranlagen, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Kälteanlagen
- Im 6. BA ist voraussichtlich eine Neuinstallation einer Küche geplant. Dazu gehört Planung der:
Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen,
Raumlufttechnischen Anlagen, Gebäudeautomation.
(Die Küchenplanung/Einrichtung selbst ist nicht Teil der Ing. - Leistung der TGA-Planung)
Architekturplanung betreffend, nur zur Übersicht:
- Austausch vorhandener Türen gegen Brandschutztüren mit allen dadurch anfallenden Nebenarbeiten an den flankierenden Bauteilen.
- Brandschutztechnische Ertüchtigung diverser Brandabschlüsse an Wänden, Decken, Kabel-
und Rohrdurchführungen.
- Gebäudefugen
- Im 6. BA ist die Neueinrichtung der Kantine geplant. Die Küchenplanung selbst ist nicht Teil der Ing. - Leistung Architektur.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYWTK5B3E6
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber*innen/Bieter*innen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber*innen/Bieter*innen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165