Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Kultur- und Sportzentrum / FW Wallstadt, Stadt Mannheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 197-560413
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Kultur- und Sportzentrum / FW Wallstadt, Stadt Mannheim
Die Stadt Mannheim plant einen Neubau eines Kultur- und Sportzentrums in Kombination mit Freiwilliger
Feuerwehr. Das Raumprogramm der Feuerwehr umfasst eine Nutzfläche von ca. 878m2. Das Raumprogramm des
Kultur- und Sportzentrums geht von vier Multifunktionsräumen aus und umfasst eine Nutzfläche von
insg. ca. 1.769 m2. Die Räume weisen verschiedene Größen zur Abbildung der unterschiedlichen Bedarfe
auf. Entsprechende Ausstattungsmerkmale und die Möglichkeit der Trennung bzw. Verbindung einzelner
Räume ge-währleisten eine hohe Flexibilität für vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Das Wettbewerbsgebiet
befindet sich am nordöstlichen Rand des Stadtteils Wallstadt und schließt sich an die Flächen des bestehenden
Gewerbegebiets an. Es umfasst landwirtschaftlich genutzte Flurstücke mit einer Fläche von ca. 1,16 ha, die
sich allesamt im Eigentum der Stadt befinden. Aufgrund der komplexen Fragestellung und um die bestmögliche
städtebauliche und architektonische Lösung zu finden, wurde die Durchführung eines hochbaulichen
Realisierungswettbewerbs beschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzepts
Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts
Nutzungskonzept, Funktionalität, Barrierefreiheit insbesondere im Hinblick auf Multifunktionalität und Synergien zwischen Nutzungsbereichen
Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit bezogen auf Bau und Lebenszyklus
Baukonstruktion und Materialität
Qualität des Energie- und Gebäudebegrünungskonzepts
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.