Gebäudeautomation / Neubau Kombibad Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: VE 481.01 / WKB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baeder-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeautomation / Neubau Kombibad Wesel
Der BH, die Städtische Bäder Wesel GmbH, beabsichtig auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten.
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um das Errichten von eine Gebäude- und Anlagenautomation bestehend aus
481 Automationseinrichtungen
482 Schaltschränke, Automationsschwerpunkte
483 Automationsmanagement
484 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
485 Übertragungsnetze
489 Sonstiges zur KG 480
Neubau Kombibad Wesel Rheinpromenade 1 46487 Wesel
Eine zentrale und gewerkeübergreifende Managementebene für 3500 physikalische Datenpunkte und 1470 gemeinsame Datenpunkte, 10 Informationsschwerpunkte mit zwei dezentralen Unterstationen zur Steuerung und Regelung von Anlagen aus den Gewerken Heizungstechnik, Lüftungstechnik und Badewassertechnik, sowie Meldungen aus den Gewerken Sanitärtechnik und Elektrotechnik. Lieferung und Montage von 636 Feldgeräten, Lieferung und Montage von 45 Schaltschrankfeldern mit Leistungsteilen, Überspannungsschutzkomponenten für externe Bauteile, ca. 70.000 m Kabel, ca. 580m Verlegesysteme, Aktive Datentechnik für das "GA Netzwerk" und ein Brandschutzklappen-Bus-System.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeautomation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wertheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97877
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626KK6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.