Produktion und kostenstellenbezogene Lieferung von Recyclingpapier für die AOK NordWest Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03-30-NW-PEN
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Produktion und kostenstellenbezogene Lieferung von Recyclingpapier für die AOK NordWest
Die AOK NordWest beabsichtigt den losweisen Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur flächendeckenden Lieferung von Kopierpapier sowie die Produktion und Lieferung von Logopapier. Die Besonderheit ist, dass die Auftraggeberin erstmalig die Umstellung des Papiers von bisher Frischfaser Fotokopierpapier auf Recyclingpapier sowohl für das Kopier- wie auch das Logopapier vornehmen wird.
Kopierpapier für die Region Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
AOK Nordwest Die Gesundheitskasse. Gebiet Schleswig-Holstein und Gebiet Westfalen-Lippe
Flächendeckende Lieferung von Recycling-Kopierpapier.
Der geschätzte Jahresbedarf von 30 Millionen Blatt geriest ist umweltfreundlich und recyclingfähig zu je 500 Blatt je 2.500 Blatt Karton zu verpacken.
Das Papier muss neben den in der Leistungsbeschreibung physikalischen und optischen Werten auch folgende Zertifizierungen nachweisen:
- Zertifizierung des Papiers gemäß DIN EN 12281 (Laufeigenschaften),
- Alterungsbeständigkeit nach ISO 20494, bzw. die Anforderungen entsprechend LDK 24-85 nach DIN 6738 oder vergleichbarer Nachweis und
- Blauer Engel oder EU Ecolabel oder vergleichbares Zertifikat/Gütesiegel
Der Vertrag kann zweimal um 12 Monate verlängert werden und endet ohne dass er eine Kündigung bedarf am 31.07.2027.
(1) Die Auftraggeberin behält sich vor, von dem erstplatzierten Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, 100.000 Blatt Papier zum Angebotspreis für die verifizierende Teststellung anzufordern. Der Bieter wird rechtzeitig durch die Auftraggeberin informiert. Der Zuschlag wird nur nach erfolgreicher Teststellung erteilt. Sollte das Papier nicht geeignet sein, erfolgt der Ausschluss des Angebotes und der zweitplatzierte Bieter wird zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.
(2) Die maximale Abnahmemenge pro Jahr beträgt 33.000.000 Blatt.
Logopapier für die Region Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
AOK Nordwest Die Gesundheitskasse. Gebiet Schleswig-Holstein und Gebiet Westfalen-Lippe
Produktion und flächendeckende Lieferung von Recycling-Logopapier.
Der geschätzte Jahresbedarf von 15 Millionen Blatt ist in bedienungsfreundlichen, umweltfreundlichen, recyclingfähigen Kartons mit je 1.000 Blatt zu verpacken.
Das Papier muss neben den in der Leistungsbeschreibung physikalischen und optischen Werten auch folgende Zertifizierungen nachweisen:
- Zertifizierung des Papiers gemäß DIN EN 12281 (Laufeigenschaften),
- Alterungsbeständigkeit nach ISO 20494, bzw. die Anforderungen entsprechend LDK 24-85 nach DIN 6738 oder vergleichbarer Nachweis und
- Blauer Engel oder EU Ecolabel oder vergleichbares Zertifikat/Gütesiegel
Der Vertrag kann zweimal um 12 Monate verlängert werden und endet ohne dass er eine Kündigung bedarf am 31.07.2027.
(1) Die Auftraggeberin behält sich vor, von dem erstplatzierten Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, 100.000 Blatt Blanco-Papier zum Angebotspreis für die verifizierende Teststellung anzufordern. Der Bieter wird rechtzeitig durch die Auftraggeberin informiert. Der Zuschlag wird nur nach erfolgreicher Teststellung erteilt. Sollte das Papier nicht geeignet sein, erfolgt der Ausschluss des Angebotes und der zweitplatzierte Bieter wird zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.
(2) Die maximale Abnahmemenge pro Jahr beträgt 16.500.000 Blatt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro
Kalenderjahr abdeckt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben
und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die innerhalb der letzten drei Jahre innerhalb eines bestimmten Leistungszeitraumes erbracht wurden und die nach Art (kostenstellenbezogene Lieferung von Kopierpapier (Los 1) bzw. Druck und kostenstellenbezogene Lieferung von Geschäftspapieren (Los 2) unabhängig von der Papierart), Umfang (Mengen) und Schwierigkeitsgrad (Hohe Anzahl an Lieferstandorte) vergleichbar sind; zwingend sind Angaben zum Auftraggeber (Ansprechpartner/in, inkl. Telefonnummer), Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Vertragslaufzeit.
Die Leistungen müssen bis zum Ende der Angebotsfrist erbracht worden sein. Referenzen deren Leistungszeitraum (nicht Vertragslaufzeit) über diese Frist hinausgehen, erfüllen nicht die Anforderungen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft kann der zuvor genannte Eignungsnachweis gemeinsam erbracht werden. Dazu ist die Erklärung für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannten Erklärung für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
Dazu weist der Bieter nach, dass für einen Zeitraum von 12 Monaten, mindestens 50 % der Liefermenge und Lieferstandorte in den letzten drei Jahren ordnungsgemäß beliefert wurden.
Dabei würde eine Referenz je Los, die diese Bedingungen erfüllt, reichen. Ansonsten ist die Summe zweier Referenzen je Los einzureichen, die insgesamt die Bedingungen (Mindestliefermengen, Anzahl der Lieferstandorte innerhalb es selben Leistungszeitraumes) des jeweiligen Loses erfüllen.
(a) Mindestanforderungen Los 1 (Kopierpapier):
15.000.000 Blatt und 53 Lieferstandorte innerhalb eines Leistungszeitraums von 12 Monaten
(b) Mindestanforderungen Los 2 (Druck von Geschäftspapieren):
7.500.000 Blatt und 53 Lieferstandorte innerhalb eines Leistungszeitraums von 12 Monaten
(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter Ziffer III.1.2 genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6NQ5
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".