EU-weite Ausschreibung der Lieferung von Depotcontainern für die PPK-Sammlung für die Entsorgung Herne AöR
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.entsorgung-herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung von Depotcontainern für die PPK-Sammlung für die Entsorgung Herne AöR
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 170 Depotcontainern (Oberflurcontainer) für die PPK-Sammlung mit einem Einzelvolumen von mind. 4 m³, mit einer Pilzkopfaufnahme nach DIN EN 13071-3 sowie weiteren Spezifikationen gemäß Leistungsbeschreibung. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
Lieferung von 170 fabrikneuen, kompletten Depotcontainern zur Sammlung von Papier, Pappe und Karton (PPK) gemäß technischer Leistungsbeschreibung sowie aller aufgeführten Nebenleistungen. Es handelt sich um Depotcontainer (Oberflurcontainer) mit einem Volumen von jeweils mind. 4 m³ und einer Aufstellfläche von jeweils max. 1,85 x 1,55 m. Die Container sollen durch ein Abfallsammelfahrzeug mit teilautomatisierten Ladelifter mit Pilzkopfaufnahme (nach DIN EN 13071-3) entleert werden. Das Fahrzeug ist mit einem Ladetrichter von 7 m³ ausgestattet.
Die Container müssen den einschlägigen DIN-/EN-Normen sowie den allgemein anerkannten, gültigen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
• Anlieferung/Übergabe der Container am Standort des Auftraggebers
• Abnahme der Container am Standort des Auftragnehmers
• Bereitstellung technischen Unterlagen/Zeichnungen, die auch für die Verwendung durch die Feuerwehr geeignet sind
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile für mindestens zwanzig Jahre ab Übergabedatum
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR.
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens 50 baugleichen oder vergleichbaren PPK-Depotcontainern;
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens 50 baugleichen oder vergleichbaren PPK-Depotcontainern in den Jahren 2020 bis 2022.
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände;
• Der Containerhersteller muss gemäß DIN EN ISO 9001:2015 bzw. OHSAS 18001 zertifiziert sein, über gleichwertige Bescheinigung oder über einen gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ von der Vergabestelle erteilt. Auskünfte per Telefon, Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.